Kreisgruppe Bielefeld

Reitsportanlage kontra Landschaftsschutz

BUND kämpft für Landschaftsschutz

Hagedorn-Reitsportanlage nicht genehmigungsfähig

Für den Bau von Reithallen wird in BI-Holtkamp eine Fläche von über 3 Hektar im Landschaftsschutzgebiet versiegelt. Foto:BUND

Eine naturnahe Kulturlandschaft prägt noch den Bielefelder Ortsteil Holtkamp. Der Landschaftsplan Bielefeld-West stellt das Gebiet deshalb unter Landschaftsschutz. Die Geschäftsführerin der Hagedorn-Group will hier auf einer 3 ha großen Fläche eine Reitsportanlage bauen. Damit würde massiv in Landschaftsbild und Landschaftsstruktur eingegriffen. Der Bau solcher Freizeitsportanlagen ist in Landschaftsschutzgebieten unzulässig. Dennoch hat die Stadt Bielefeld im Juni 2021 den Bau dieser Anlage genehmigt. Aufgrund der vom BUND NRW eingereichten Klage hat das Verwaltungsgericht Minden den Bau im Dezember 2021 vorläufig gestoppt, mit Urteil vom 20.9.2023 dann die Baugenehmigug aufgehoben.

Baugenehmigung aufgehoben- Urteil des VG Minden (5.10.2023)

Baugenehmigung aufgehoben- Urteil des VG Minden (PDF)

Gericht hebt Baugenehmigung auf - Das Urteil im Wortlaut  (oppenjur.de)

Baustopp-Beschluss des VG Minden vom 13.12.2021 (oppenjur.de)

Baustopp-Beschluss des VG Minden vom 13.12.2021 (PDF)

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