Kreisgruppe Bielefeld

Durchsichtiges Manöver - Reitsportanlage bleibt im Landschaftsschutzgebiet unzulässig

08. April 2022 | BUND, Lebensräume, Naturschutz

BUND-Stellungnahme zu den neuen Bauunterlagen von Barbara Hagedorn

Stillgelegte Baustelle der "Riding-Ranch" mit ersten Stahlpfosten für die große Reitsporthalle. Foto: BUND

Bielefeld 8.4.2022 | Nach Presseberichten hat Barbara Hagedorn jetzt Unterlagen zur "Nachbesserung" ihres Bauantrages für die Reitsportanlage in Holtkamp beim Bauamt der Stadt eingereicht. Mit einem neuen Gutachten zur Wirtschaftlichkeit und einer neuen Betriebsbeschreibung möchte Hagedorn „Missverständnisse aus dem Weg räumen“, die dazu geführt hätten, dass das Verwaltungsgericht Minden den Bau der Riding-Ranch nach Klage des BUND gestoppt hat.

Den Eingang der neuen Unterlagen hat die Stadt bestätigt. Gegenstand des Antrags sei eine Modifizierung der vorliegenden Baugenehmigung. Das Bauamt teilte mit, den Antrag prüfen und auch der Landwirtschaftskammer als Fachdienststelle vorlegen zu wollen. Sofern mit den neuen Unterlagen Mängel behoben würden und auch die Landwirtschaftskammer keine Bedenken äußere, solle die vorliegende Baugenehmigung „modifiziert werden“. Das Verwaltungsgericht „würde dann informiert werden“.

Dazu hat jetzt der BUND in einem Brief an Rat und Verwaltung Stellung genommen. Aus Sicht des BUND sei dieses Vorgehen ein durchsichtiges Manöver, um über den zentralen Kritikpunkt des BUND hinwegzutäuschen: Nämlich, dass der Bau einer solchen Reitsportanlage im Landschaftsschutzgebiet per se unzulässig sei. Mit dem Verzicht auf Rechtsmittel gegen den Baustopp-Beschluss des Verwaltungsgerichtes Minden hätten Stadt Bielefeld und Barbara Hagedorn die Entscheidung akzeptiert, nach der die Baugenehmigung voraussichtlich rechtswidrig ist. Mit dem Vorhaben würde, so das Gericht, kein sich selbst tragender landwirtschaftlicher Betrieb gegründet. Vielmehr handele es sich um eine Freizeit-Pferdesportanlage, ein mit den Einkünften der Eigentümerfamilie bzw. des Eigentümerunternehmens finanziertes Hobby. Und der Bau solcher Anlagen ist in Landschaftsschutzgebieten eindeutig verboten.

Das Gericht habe in seinem Beschluss nur diesen einen Aspekt, die fehlenden Wirtschaftlichkeit, aus der sehr umfassenden Klagebegründung des BUND herausgegriffen. Weil das alleine für die Feststellung der Rechtswidrigkeit genügte, wurden andere Gründe nicht weiter herangezogen. „Aus Sicht des BUND ist es inakzeptabel, wenn jetzt die Stadt eine „modifizierte Baugenehmigung“ nur nach Korrektur der Bauunterlagen zu diesem einem Punkt in Aussicht stellt. Vielmehr hat die Stadt die Sache vor dem Hintergrund der Klagebegründung umfassend neu zu bewerten“, stellte dazu für den BUND-Vorstand Jürgen Birtsch fest. Spätestens im Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht kämen alle Fakten zu dieser Baugenehmigung auf den Tisch. Die Stadt täte gut daran, dies zu antizipieren und zu erkennen, dass das Vorhaben am geplanten Standort nicht rechtmäßig zu verwirklichen sei.

BUND-Vorstand Adalbert Niemeyer-Lüllwitz ergänzte dazu: „Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand des BUND sollte die Stadt nicht versuchen, die rechtswidrige Baugenehmigung nach durchsichtigen Manövern der Betreiberin „auf Teufel komm raus“ zugunsten der Interessen Einzelner zu retten, sondern ihre Verpflichtung auf das Allgemeinwohl (wieder) ernst nehmen und die Baugenehmigung konsequenterweise zurücknehmen“.

Aus Sicht des BUND könne auch eine Überarbeitung des Bauantrages mit neuen Gutachten an der offensichtlichen Ausrichtung der Anlage auf Reitsport und das Training von Reitpferden nichts ändern. Dazu Jürgen Birtsch: „Auch wenn die Geschäftsführerin der Hagedorn-Holding erneut in der Presse behauptet, sie plane einen landwirtschaftlichen Familienbetrieb. Wer soll ihr das glauben? Ihre Absichten als aktive Reitsportlerin sind eindeutig und der vorliegende Bauantrag belegt das: Sie möchte für ihr Hobby einen Reitsporthof errichten. An einer geeigneten Stelle wäre das kein Problem, aber im Landschaftsschutzgebiet ist eine solche Anlage nicht genehmigungsfähig“.

Der BUND fordert deshalb die Stadt Bielefeld auf, durch Rücknahme der Baugenehmigung den Rechtsfrieden wieder herzustellen. Ginge die Stadt aber den Weg über eine „modifizierte Baugenehmigung“, ist für den BUND offensichtlich, dass hier offenbar eine Genehmigungsbehörde Hand in Hand mit einer einflussreichen Antragstellerin versucht, den Weg für ein rechtswidriges Bauvorhaben zu ebnen.

BUND-Stellungnahme (PDF)

Beschluss des Naturschutzbeirates zur Riding-Ranch (PDF)

Bericht Neue Westfälische 2.4.2022 

Bericht Westfalenblatt 1.4.2022 

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