Kreisgruppe Bielefeld

Riding Ranch: BUND beantragt Zurückweisung des Antrags von Hagedorn auf Aufhebung des Baustopps

08. August 2022 | BUND, Landwirtschaft, Lebensräume, Naturschutz

Stadt hatte "Nachtrag zur Baugenehmigung" genehmigt - Hagedorn beantragte daraufhin beim Verwaltungsgericht die Aufhebung des Baustopps

Blick auf die Baustelle der Riding-Ranch in Bielefeld-Holtkamp. Zur "Kompensation" des Eingriffs auf über 2 ha wurden am Rande Bäume und eine Hecke gepflanzt. Foto: BUND

Bielefeld, 8.8.2022 | Der BUND NRW ist dem Antrag von Barbara Hagedorn an das Verwaltungsgericht Minden, den Baustopp für ihr Projekt „Riding Ranch“ aufzuheben, entgegengetreten. Das Gericht hatte im Eilbeschlusses vom 13.12.2021 festgestellt, dass der geplante Betrieb zur Pensionspferdehaltung „nicht die Voraussetzungen eines nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauG privilegierten landwirtschaftlichen Vorhabens“ erfüllt. Auch die für den „Nachtrag zur Baugenehmigung“ neu eingereichten Bauunterlagen ändern aus Sicht des BUND nichts an dieser Bewertung. Die vom Gericht geforderte „Nachhaltigkeit und Rentabilität“ eines landwirtschaftliche Betriebes wird auch durch den „Nachtrag“ nicht belegt.

Nach dem neuen Wirtschaftsgutachten geht Hagedorn weiterhin – trotz der Kritik des Gerichtes – von sehr hohen Boxenmieten von 550,00 Euro pro Pferd aus. Die Personalkosten würden, so der BUND, kleingerechnet. Dazu stellt BUND-Vorstandsmitglied Jürgen Birtsch fest: „Insgesamt soll dieser ca. 51 ha große Betrieb mit seinem anspruchsvollen, für den Pferdesport gebautem Gebäudekomplex und 40 Pferden, die konstant zu betreuen sind, mit deutlich zu wenigen Arbeitskräften bewirtschaftet werden. Erfahrene Landwirte sagen uns: Das kann nicht funktionieren. Es wird sicher zusätzliches Personal benötigt, für das keine Kosten eingerechnet sind“.

Zudem würde das Wirtschaftsgutachten die Lohnkosten für den Stallarbeiter viel zu niedrig ansetzen. Dazu sagt BUND-Sprecher Adalbert Niemeyer-Lüllwitz: „Offenbar hat Frau Hagedorn nicht vor, der einzigen geplanten Arbeitskraft wenigstens den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Würde der berücksichtigt, schmilzt der ohnehin niedrige erzielbare Gewinn so zusammen, dass eine Rentabilität des Betriebs nicht mehr gegeben ist“. 

Auch die eingeplante Ausstattung des Betriebes mit Maschinen und Geräten mache klar, dass eine Rentabilität und Zukunftsfähigkeit nicht gegeben sei. So würden beispielsweise für den erforderlichen Schlepper deutlich zu geringe Anschaffungskosten angesetzt. Für diese sei allenfalls ein schon 20 bis 30 Jahre alter gebrauchter Traktor auf dem Markt verfügbar. Einige für die Grünlandnutzung unverzichtbare Geräte seien gar nicht vorgesehen. Dazu Jürgen Birtsch: „Mit diesem museumsreifen und unvollständigen Geräte- und Maschinenpark lassen sich 51 ha landwirtschaftlicher Flächen nicht pflegen. Eine nachhaltige und dauerhafte Bewirtschaftung der Flächen im Sinne eines funktionierenden landwirtschaftlichen Betriebes ist offenbar nicht geplant. Das Betriebskonzept ist einzig auf einen Reitsportbetrieb ausgerichtet“.

Auf der Grundlage dieses Betriebskonzeptes würde kein vernünftiger Landwirt einen neuen Betrieb gründen und den Einsatz erheblicher Mengen an Eigenkapital riskieren, so der BUND. Für Barbara Hagedorn sei aber die Situation eine andere: Sie verfüge über die nötigen Barmittel und Einkünfte aus ihrer Unternehmensgruppe, um solch ein Risiko einzugehen. Sie müsse von dem Betrieb nicht leben und keine Familie ernähren. Dazu stellt der BUND fest: „Damit ist aber auch klar, dass hier kein eigenständiger rentabler landwirtschaftlicher Familienbetrieb gegründet wird. Damit entfallen die Voraussetzungen für die Genehmigung in einem Landschaftsschutzgebiet“.

Pressebericht Neue Westfälische 9.8.2022

Pressebericht Westfalenblatt 9.8.2022

 

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