Kreisgruppe Bielefeld

Riding-Ranch: Stadt will mit einem „Nachtrag“ zur Baugenehmigung BUND-Klage aushebeln

25. Juli 2022 | BUND, Landwirtschaft, Lebensräume, Naturschutz

Hagedorn beantragt Aufhebung des Baustopps, will zugleich aber schon Bauvorbereitungen treffen

Seit Dezember 2021 liegt die Baustelle der Riding-Ranch still. Für die große Reitsporthalle an der Weserstraße stehen erst die Pfosten. Foto: BUND

Bielefeld, 25.07.2022 | Das Bauamt der Stadt Bielefeld hat am 15. Juli einen „Nachtrag“ zur Baugenehmigung für die Riding-Ranch von Barbara Hagedorn genehmigt, wie Hagedorn über ihren Anwalt mitgeteilt hat. Sie betrachtet diesen „Nachtrag“ als „neue Baugenehmigung“ und geht davon aus, dass sie auf dieser Grundlage – trotz der Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts vom Dezember 2021 – den Bau ihrer Reitsportanlage fortsetzen kann.

Gegen die ursprüngliche Baugenehmigung vom Juni 2021 hatte der BUND NRW einen erfolgreichen Eilantrag gestellt: Die begonnenen Bauarbeiten mussten nach Beschluss des Verwaltungsgerichtes Minden im Dezember 2021 gestoppt werden. Seitdem liegt die Baustelle still. Nach Auffassung des BUND plant Hagedorn in Bielefeld-Holtkamp eine Reitsportanlage, deren Bau im dortigen Landschaftsschutzgebiet unzulässig ist. Im Beschluss für den Baustopp hatte das Gericht keine Voraussetzungen für eine Anerkennung als privilegierten landwirtschaftlichen Betrieb gesehen, was Voraussetzung für solche Bauten im Außenbereich ist. Dazu wurden besonders die Betriebsbeschreibung und das Wirtschaftlichkeitsgutachten ausgewertet.

Hagedorn hat jetzt einen aus ihrer Sicht offenbar einfachen Weg beschritten: Diese für eine Genehmigung wesentlichen Unterlagen, wurden einfach ausgetauscht. Das Bauamt der Stadt ist dem offenbar gefolgt: Im „Nachtrag zur Baugenehmigung“ heißt es, dass sowohl das „Gutachten zur Wirtschaftlichkeitsberechnung“, als auch der „Planungsbericht für die SL Riding Ranch“ sowie die „Landwirtschaftliche Betriebsbeschreibung“ – also alle grundlegenden Papiere für die Baugenehmigung – „nicht länger Gegenstand der Baugenehmigung“ sind. Sie wurden jetzt ersetzt durch völlig neue Papiere. 

„Aus Sicht des BUND steht damit zweifelsfrei fest, dass die im Juni 2021 erteilte Baugenehmigung juristisch nicht tragfähig, also klar rechtswidrig war. Denn alle damals für die Anerkennung als landwirtschaftlicher Betrieb wesentlichen Nachweise wurden zurückgezogen. Um das festzustellen, bedurfte es erst einer Klage des BUND und eines Baustoppbeschlusses des Verwaltungsgerichtes“, stellt dazu BUND-Sprecher Adalbert Niemeyer-Lüllwitz fest. Jetzt werde versucht, mit neuen Bauunterlagen und einer darauf gestützten neuen Genehmigung eine im Landschaftsschutzgebiet nach wie vor unzulässige Reitsportanlage doch noch durchzusetzen.

BUND-Vorstandsmitglied Jürgen Birtsch ergänzt: „Das Vorgehen der Stadt widerspricht unserem Rechtsverständnis. Die Behörde hat hier offenbar aus den schweren Fehlern bei der Erteilung der ursprünglichen Baugenehmigung nicht gelernt. Im Gegenteil wird hier erneut alles versucht, einen im Außenbereich rechtswidrigen Bau durch Vortäuschung einer hauptsächlichen landwirtschaftlichen Nutzung durchzusetzen“. Der BUND fragt erneut, ob nicht dabei auch der Einfluss der Geschäftsführerin der Hagedorn-Holding als stadtbekannter und finanzstarker Unternehmerin eine Rolle gespielt hat.

Hagedorn hat jetzt bei Gericht auf Grundlage des „Nachtrages zur Baugenehmigung“ eine Aufhebung des Baustoppbeschlusses beantragt. Der BUND kann dazu Stellung nehmen und hat über seinen Anwalt dazu Einsicht in alle neuen Unterlagen beantragt. Dennoch geht Frau Hagedorn laut eigener Mitteilung davon aus, dass sie unabhängig von einer solchen Gerichtsentscheidung ihren Bau wieder fortsetzen könne. Sie kündigt an, dazu schon Baumaterial auf die Baustelle schaffen zu wollen und hält sich die Option offen, auch vor einer Entscheidung des Gerichts den Bau wieder aufzunehmen. „Aus unserer Sicht wäre der Weiterbau ein Verstoß gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom Dezember 2021. Wir fordern deshalb Hagedorn auf, bis zu einer gerichtlichen Klärung darauf zu verzichten“, so Jürgen Birtsch.

Pressemitteilung des BUND (PDF)

Pressebericht Glocke, Teil 1, vom 23.7.2022

Pressebericht Glocke, Teil 2, vom 23.7.2022

Pressebericht Neue Westfälische 26.7.2022

Pressebericht Westfalenblatt 26.7.2022

 

 

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