Kreisgruppe Bielefeld

Kein Reitsport auf der SL Riding Ranch?

21. September 2023 | BUND, Landwirtschaft, Naturschutz

BUND-Klagebegründung belegt, dass Hagedorn keinen privilegierten landwirtschaftlichen Betrieb plant

Screenshot von der Homepage der Riding Ranch, 22.09.2023. Auf der eigenen Homepage wird die Ausrichtung auf Reitsport bestätigt: „Die SL Riding Ranch ist ein hochmodernes Ausbildungs- und Trainingszentrum für alle Leistungs- und Freizeitreitsportler“, heißt es da (www.sl-riding-ranch.de).

Beim Gerichtstermin in Minden behauptete Barbara Hagedorn, sie plane keine Reitsportanlage, sondern einen landwirtschaftlichen Betrieb. Dass auf ihrer Anlage Reitsport geplant sei, sei „Quatsch“, äußerte die wörtlich.  Der BUND stütze sich bei seiner Klage auf Unterstellungen und Vermutungen. Hier die bisher bekannten Fakten, die eine Ausrichtung der Ranch auf Reitsport belegen.

1. Die Baulichkeiten sind auf Reitsport und das Trainieren von Reitsportpferden ausgerichtet. Dafür sprechen eine ca. 1600 qm besonders große Reitsporthalle und ein mit 3.586 qm ausgesprochen großes Außenbewegungsgelände. Im Bauantrag wurden die große Halle wörtlich mit den  Ansprüchen "aller Facetten des Reitsports", konkret besonders mit den Anforderungen an "Westernreiten und Springreiten" begründet. Das Außenbewegungsgelände sei notwendig, "um dem angesprochenen Klientel die Trainingsanlagen zu bieten, die im Reitsport erforderlich sind". Weiter heißt es im Baunantrag: "Eine Außenbewegungsfläche mit der Größe von 3.586 qm bietet die Möglichkeit, draußen zu trainieren, wenn die Witterung es zulässt". Für den Nachtrags-Bauantrag wurden solche klaren Formulierungen,  dann überwiegend gelöscht, die beantragten Baulichkeiten aber nicht verändert.

2. Auf der eigenen Homepage wird diese Ausrichtung auch bestätigt: „Die SL Riding Ranch ist ein hochmodernes Ausbildungs- und Trainingszentrum für alle Leistungs- und Freizeitreitsportler“, heißt es da (www.sl-riding-ranch.de). Dieser Hinweis wurde bis heute nicht gelöscht (vgl. Screenshot oben)

3. Die Familie betreibt Reitsport und ist nach Recherchen des BUND im Besitz von aktuell 17 Reitsportpferden. Hagedorn sprach in der Verhandlung am 20.9.2023 von "nur" 13 Pferden. Der BUND hat anhand der Datenbank des FN diese Angabe noch mal geprüft. Aus dieser Quelle geht hervor, dass aktuell zumindest 17 Reitpferde im Besitz der Familie sind. An dieser Stelle hat Hagedorn also offenbar die Unwahrheit gesagt. Laut Bauantrag und Wirtschaftsgutachten sollen nur 5 dieser Pferde auf der eigenen Ranch eingestellt werden. Dass die anderen eigenen Pferde nicht auf der Riding Ranch eingestellt und trainiert werden, ist nicht glaubhaft. Wofür verwirklicht Barabara Hagedorn ihren Traum einer eigenen Reitsport-Ranch, wie Sie der Pesse gegenüber offen über Ihre Motive gesprochen hat, wenn sie ihre eigene Pferde in anderen Ställen unterbringt?  Dass sie das, nach Einreichung der BUND-Klage bestreitet, kann nur einen Grund haben: Nutzt sie die Ranch für die Unterbringung aller ihrer Pferde, kann die Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen werden. Und das ist Voraussetzung für eine Anerkennung als Landwirtschaft.

4. Hagedorn hat für die Ranch einen eigenen Reitsportverein gegründet, den „SL Riding Club Gütersloh“. In der Presse hat Hagedorn angekündigt, dass die Riding Ranch das Zentrum des Vereins werden soll. Die NW berichtete darüber. Zweck des Vereins laut Satzung, die beim Amtsgericht Gütersloh einsehbar ist, sind die Durchführung von Reitsportveranstaltungen und Angebote zum Reittraining. In § 2 heißt es: „Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports, insbesondere des Pferdesports und der sportlichen Jugendhilfe. Diese Zwecke werden verwirklicht durch: 1. Organisation von Lehrgängen im Pferdesport der Disziplinen Dressur, Springen und Westernreiten.  2. Durchführung von Sport und sportlichen bzw. außersportlichen Veranstaltungen für Mitglieder und Nichtmitglieder, 3. Gesundheitsförderung und sportliche Betätigung sowie Ausbildung von Reitern, Fahrern, Pferdehaltern und Pferden in allen Pferdesportdisziplinen.“

5. Die Infrastruktur der Ranch ist ausschließlich auf den Betrieb eines Pferdebetriebs  ausgerichtet. Ein Betriebshof mit den für die Bewirtschaftung der erworbenen und gepachteten Landwirtschaftsflächen - überwiegend Ackerflächen - benötigten Maschinen und Geräte existiert nicht. Laut Investionsplan wurde dafür auch keine entsprechend geeigneten Maschinen angeschaft. Alle Flächen sollen von Lohnunternehmen bewirtschaftet werden.

6. Über fachliche Kenntnisse und Erfahrungen in der Landwirtschat verfügt Barbara Hagedorn, die diesen Betrieb als Betriebsleitung nur mit einer zusätzlichen halben Stallarbeiterstelle führen will, nicht. Fachfragen dazu konnte sie vor Gericht nicht beantworten.  Entlarvend ihre Aussage dazu, dass sie Landwirtschaft erst noch lernen müsse: "Ich habe immerhin schon ein Online-Seminar besucht". 

In der Summe dieser Belege ist aus Sicht des BUND völlig klar, dass es sich bei der „Riding Ranch“ nicht um einen privilegierten landwirtschaftlichen Betrieb handeln kann. 

Eigene Pferde der Familie Hagedorn lt. FN-Datenbanken, Stand Sept. 2023 (PDF)

 

Bilder zur Ausrichtung der Ridung Ranch auf Reitsport

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