Kreisgruppe Bielefeld
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Ganzzeitiges Interview in der NW zur Riding Ranch: BUND antwortet Barbara Hagedorn

20. März 2023 | BUND, Lebensräume, Naturschutz

Pressemitteilung zum Interview mit Barbara Hagedorn in der NW, Ausgabe Gütersloh am 11.3.2023 und Bielefeld 13.3.2023

Bielefeld, 20.03.2023 | In der Neuen Westfälischen konnte sich Barbara Hagedorn in einem ganzseitigen Interview zu ihrem Bauvorhaben „Riding Ranch“ auslassen. Das seltsame Rechtsverständnis von Frau Hagedorn können Petra Schepsmeier, Jürgen Birtsch und Adalbert Niemeyer-Lüllwitz als Vorstand der BUND-Kreisgruppe nicht so stehen lassen.

Aus Sicht des BUND sei klar: hier wird Landwirtschaft vorgetäuscht, um mit allen Mitteln eine im Landschaftsschutzgebiet nicht genehmigungsfähige Reitsportanlage durchzusetzen. Dieser Fall darf nicht zum Vorbild für Rechtsbrüche werden. Auch durch noch so viele Gutachten und Schriftsätze wird aus einer gewerblichen Reitsportanlage kein privilegierter landwirtschaftlicher Betrieb.

Die Unternehmerin scheue kein Mittel, ihr Projekt durchzudrücken, im Zweifel starte sie persönliche Angriffe auf den BUND – so auch in diesem Interview. Bisher haben Petra Schepsmeier, Jürgen Birtsch und Adalbert Niemeyer-Lüllwitz bewusst auf einen Schlagabtausch dieser Art verzichtet, obwohl ihnen von Hagedorn sogar Post mit dem Vorschlag eines Deals jenseits des Naturschutzrechts vorliegt. „Unser Stil und unsere Aufgabe als Naturschutzverband ist es eher, Öffentlichkeit und Genehmigungsbehörden davon zu überzeugen, dass nicht jedes Bauvorhaben nach Belieben in der freien Landschaft möglich ist,“ sagt dazu Petra Schepsmeier.

Schutzziele im Landschaftsschutzgebiet werden verletzt

„Wir machen so viel in Sachen Natur- und Artenschutz“, behauptet Barbara Hagedorn. Abfällig spricht sie von einer „Kuhweide“, die sie aufwerten würde. Tatsächlich geht es um eine Fläche von 1,3 ha naturnahe Kulturlandschaft, die im Stadtgebiet selten geworden ist und mit dem Vorhaben der Reitsportanlage versiegelt bzw. teilversiegelt würde. „Die Kuhweiden in Holtkamp sind z.B. Lebensraum für den seltenen Steinkauz und andere gefährdete Arten - der Landschaftsplan verbietet an diesem Standort deshalb solche baulichen Eingriffe“, so Jürgen Birtsch.

Der BUND verfolgt mit der Klage das Ziel, den Bau einer im Landschaftsschutzgebiet grundsätzlich verbotenen Reitsportanlage zu verhindern und geltendes Naturschutzrecht durchzusetzen. Das Umweltamt Bielefeld hatte in seiner Stellungnahme zu dem Vorhaben die Genehmigungsfähigkeit klar in Frage gestellt. Ausnahmen sind hier nur für privilegierte landwirtschaftliche Betriebe zulässig.

Ist das Landwirtschaft?

„Hagedorn behauptet, sie wolle einen landwirtschaftlichen Betrieb neu gründen. Aus Sicht des BUND geht aber schon aus dem Bauantrag hervor, dass primär eine Reitsportanlage errichtet werden soll, die mit Landwirtschaft nichts zu tun hat“, beantwortet Jürgen Birtsch diese Frage. Das Verwaltungsgericht Minden sei dieser Argumentation mit dem Baustoppbeschluss gefolgt. Sowohl die Stadt als auch Hagedorn haben dagegen auf Rechtsmittel verzichtet.

Hobbyreitsport stehe bei diesem „attraktiven Familienprojekt“, wie Hagedorn es nennt, eindeutig im Mittelpunkt. Adalbert Niemeyer-Lüllwitz erklärt dazu: „Die Unternehmerin plant eine „Riding-Ranch“, die mit ihrer Infrastruktur, besonders der großen Reitsporthalle mit Stehtribüne, auf Reitsport und besonders das Training von Reitsportpferden, ausgerichtet ist. Sie gründet zugleich einen eigenen Reitsportverein, der die Ranch als Zentrale nutzen soll. Sie ist im Besitz von mindestens 15 Reitsportpferden. Diese werden regelmäßig von Familienmitgliedern auf Turnieren der Region geritten. Im Interview behauptet sie auf die Frage, wo diese Pferde stehen: „In ganz Deutschland, und da bleiben sie auch“. Doch wer soll ihr das glauben? Warum sollte Hagedorn ihre eigenen Pferde nicht auf ihrer Ranch unterbringen? Warum sonst investiert sie Millionen in dieses attraktive Familienprojekt?“

Trotz rechtswidriger Bauarbeiten nichts falsch gemacht?

„Ich habe nichts falsch gemacht,“ erzählt Barbara Hagedorn im Interview - ein interessantes Rechtsverständnis aus Sicht des BUND. Bis heute habe die Unternehmerin keine rechtswirksame Baugenehmigung. Trotz eingereichter Klage beginne sie mit Bauarbeiten. Ungeachtet des dann rechtswirksamen Baustopps durch das Verwaltungsgericht Minden setzt sie die Bauarbeiten fort, ignoriert wochenlang Aufforderungen, die Arbeiten zu stoppen. Für dieses rechtswidrige Handeln hat die Stadt 60.000 Euro Zwangsgeld erhoben. Hagedorns Beschwerde dagegen wurde in letzter Instanz vom OVG Münster abgewiesen.

Auch Nachtrags-Baugenehmigung widerspricht Naturschutz- und Baurecht

Über einen „Eilantrag“ von Barbara Hagedorn vom Juli 2022, den Baustopp aufzuheben, hat das Verwaltungsgericht Minden noch nicht entschieden. Tatsächlich ist es aus Sicht des BUND so, dass auch die „Nachtrags-Baugenehmigung“ naturschutzrechtlich fragwürdig ist.

Dazu Jürgen Birtsch „Die 70 ha gepachteten Landwirtschaftsflächen in 20 km Entfernung sind Beiwerk, notwendig für die Genehmigung, die Erträge sind für die Unternehmerin ganz offenbar nicht relevant. Diese Landwirtschaftsflächen sind kein organischer Bestandteil der Riding Ranch. Infrastruktur für die Bewirtschaftung von 70 ha Land ist dort nicht eingeplant. Hagedorn will die Flächen auch gar nicht selbst bewirtschaften, das übernehmen Lohnunternehmen. Die Nicht-Landwirtin Hagedorn nennt das im Interview „professionelle Hilfe“. Denn es ist völlig klar, dass sich solch große Äcker und Wiesen mit angekauften alten Treckern, bei denen sie versucht, sie „wieder ans Laufen zu kriegen“, nicht bewirtschaften lassen. Ein nachhaltiger landwirtschaftlicher Betrieb wird hier nicht gegründet.“

Und Petra Schepsmeier fügt hinzu: „Reitsport ist grundsätzlich eine tolle Sache. Dafür soll und kann es Anlagen geben, aber sie müssen an der richtigen Stelle errichtet werden. Solche Angebote sind eine gewerbliche Leistung von Reitsportbetrieben und haben mit Landwirtschaft nichts zu tun. Wird ein Pferdepensionsbetrieb auf Reitsport ausgerichtet, kann er nach Baurecht nicht als privilegierter landwirtschaftlicher Betrieb anerkannt werden.“

Neue Westfälische, 11. und 13.3.2023, Interview mit Barbara Haagedorn  (PDF)

Pressemitteilung des BUND vom 20.3.2023  

Reitsportpferde im Besitz vom Barbara Hagedorn 

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