Kreisgruppe Bielefeld

Verwaltungsgericht Minden stoppt Bau der „Riding-Ranch“

13. Dezember 2021 | BUND, Landwirtschaft, Lebensräume, Naturschutz

Eilantrag des BUND erfolgreich - Pferdesportanlage im Landschaftsschutzgebiet offenbar rechtswidrig

Trotz eingereichter Klage wurde mit dem Bau begonnen. Foto: BUND

Bielefeld 13.12.2021 | Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden hat mit Beschluss vom heutigen Montag die aufschiebende Wirkung der Klage des BUND NRW gegen die Baugenehmigung der Stadt Bielefeld zur Errichtung einer „Riding Ranch“ angeordnet. Die Beigeladene - Barbara Hagedorn - darf daher nicht weiterbauen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Gerichtes hervor. Das Vorhaben sei im Außenbereich, der grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden soll, unzulässig. Das Gericht begründet den Beschluss vor allem mit Zweifeln an der Anerkennung der Anlage als „privilegierter landwirtschaftlicher Betrieb“. Eine solche Anerkennung ist Voraussetzung dafür, dass überhaupt bauliche Eingriffe im Landschaftsschutzgebiet genehmigt werden dürfen.

Der BUND sieht sich in seiner Kritik an der Anlage bestätigt. „Wir haben mit unserer Klage nachweisen können, dass hier ein landwirtschaftlicher Betrieb vorgetäuscht wird, um eine Pferdesportanlage im Landschaftsschutzgebiet zu realisieren, die hier nicht genehmigungsfähig ist“, so BUND-Sprecher Adalbert Niemeyer-Lüllwitz. Das sei, so der BUND, schon dem Bauantrag zu entnehmen. Deshalb sei es auch sehr bedauerlich, dass nach Einreichung der Klage mit dem Bau erster Gebäudeteile begonnen wurde. Obwohl das Gericht Frau Hagedorn nahegelegt hatte, die Bauarbeiten zunächst bis zur Entscheidung über den BUND-Antrag ruhen zu lassen.

Der Gerichtsbeschluss ist noch keine Entscheidung in der Hauptsache. Stadt Bielefeld und Frau Hagedorn als Beigeladene können mit einer Beschwerde vor dem OVG in Münster Rechtsmittel einlegen. Aber aus Sicht des BUND ist der Gerichtsbeschluss ein klares Signal dafür, dass diese Reitsportanlage im Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet unzulässig ist. „Wir gehen davon aus, dass auch weitere Instanzen und das Verfahren in der Hauptsache diesen Beschluss bestätigen werden“, so der BUND in einer ersten Bewertung. 

Aus der Begrüngung des Verwaltungsgerichtes Minden (PDF)

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes Minden (PDF)​​​​​​​

 

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