Bielefeld, 11.08.2023 | Noch im September fällt voraussichtlich eine Entscheidung über die BUND-Klage gegen die von Barbara Hagedorn in Holtkamp geplante Reitsportanlage. Das Verwaltungsgericht Minden lädt zum 20. September zu einer mündlichen Verhandlung ein. Die Verhandlung ist öffentlich und beginnt um 10:45 Uhr im Sitzungssaal II des Verwaltungsgerichtes, Königswall 8. Allen, die die öffentliche Verhandlung verfolgen möchten, wird empfohlen, frühzeitig vor Ort zu sein, da zeitaufwändige Einlasskontrollen stattfinden und die Besucherplätze voraussichtlich begrenzt sind.
Die NW berichtet heute über den angesetzten Termin. Darin heißt es: "Es ist angedacht, die Angelegenheit im Optimalfall im Anschluss an den Termin zu entscheiden", erklärte Gerichtssprecherin Teresa Grabitz am Mittwochnachmittag, 9. August, gegenüber der "Neuen Westfälischen". Somit könnte die neunte Kammer unter dem Vorsitzenden Richter Christoph Schewe schon in sechs Wochen ein Urteil darüber fällen, ob die Gütersloher Geschäftsfrau auf der früheren Hofstätte an der Brockhagener Straße 285 in Bielefeld-Holtkamp ihre „SL Riding Ranch“ wie geplant bauen darf.
Die BUND-Klage wurde schon am 16. September 2021 eingereicht, weil die Baugenehmigung aus Sicht des BUND gegen geltendes Bau- und Naturschutzrecht verstößt. Die Voraussetzungen für den Bau einer solchen Reitsportanlage im geschützten Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet konnten nicht nachgewiesen werden. Landwirtschaft wird aus Sicht des BUND vorgetäuscht, um eine Anlage genehmigt zu bekommen, die vor allem der Ausübung des privaten Hobbyreitsports der Familie Hagedorn dienen soll. Der Bau solcher Anlagen ist laut Naturschutz- und Baurecht in diesem Gebiet, das vorrangig dem Natur- und Landschaftsschutz dient, verboten.
Mit dem verfügten Baustopp vom 13.12.2021 bestätigte das Verwaltungsgericht diese Rechtsaufassung des BUND. Die beklagte Stadt Bielefeld und die Beigeladene Barbara Hagedorn verzichten sogar auf einen Einspruch. Hagedorn reichte dann aber 2022 einen Nachtrags-Bauantrag ein. Damit verknüpfte sie die Hoffnung, dass mit neuen Bauunterlagen die Einwände des Gerichtes ausgeräumt werden könnten. Das gelang trotz einer Nachtrags-Baugenehmigung durch die Stadt in der Folge nicht, dennoch wurde im Sommer 2022 zeitweise auf der Baustelle im Widerspruch zum Baustopp weiter gebaut. Erst eine Verfügung der Stadt und Zwangsgelder in Höhe von 60.000 Euro stoppten diese Arbeiten. Und das OVG Münster bestätigte Ende 2022 die Rechtswidrigkeit. Eine n Eilantrag zur Aufhebung des Baustopps zog Hagedorn zwischenzeitlich selbst zurück, nachdem klar wurde, dass sie damit vor Gericht keinen Erfolg gehabt hätte.
Der BUND ist anhand der vorliegenden Fakten zuversichtlich, dass das Verwaltungsgericht Minden auch am 20. September positiv im Sinne des Natur- und Landschaftsschutzes bzw. im Sinne der entsprechenden Rechtsgrundlagen entscheiden wird.