Kreisgruppe Bielefeld

Riding-Ranch: Der Bauplatz muss wieder Wiese werden!

04. Januar 2022 | BUND, Lebensräume, Naturschutz

Offener Brief des BUND an OB und Rat der Stadt – Rechtswidrige Baugenehmigung aufheben

Blick auf einen Teil der Baustelle für die geplante Reitsportanlage Mitte September 2021. Erkennbar der massive Eingriff in die Landschaft mit großflächiger Versiegelung. Trotz vorliegender Klage des BUND wurde danach mit Hochdruck der Bau von Gebäuden begonnen. Foto: BUND

Bielefeld, 4.1.2022 | In Sachen Baustopp für die Hagedorn-Reitsportanlage wendet sich jetzt der BUND in einem Offenen Brief an den Rat der Stadt und den Oberbürgermeister. Der BUND fordert darin die Stadt auf, „die rechtwidrige Baugenehmigung zurück zu nehmen und den Rückbau der begonnen Bauten anzuordnen“. Das Verwaltungsgericht Minden hatte dem Eilantrag des BUND NRW gegen die Baugenehmigung zum Bau der „SL Riding Ranch“ von Barbara Hagedorn entsprochen und den Bau gestoppt. Sowohl die Stadt als Beklagte als auch Barbara Hagedorn als Beigeladene haben danach auf Rechtsmittel verzichtet. „Damit ist dieser Beschluss jetzt rechtskräftig, und eine Rücknahme der Baugenehmigung eine logische Konsequenz“, so Jürgen Birtsch vom BUND-Vorstand. 

„Mit großer Sorge um den Rechtsfrieden in dieser Stadt haben wir dazu die Mitteilungen des Bauamtes und von Barbara Hagedorn zur Kenntnis genommen“, heißt es dazu in dem Offenen Brief. Und weiter: „Der Verzicht auf Rechtsmittel ist offenbar zwischen Stadt und Hagedorn abgestimmt worden“. Man wolle jetzt gemeinsam die Antragsunterlagen „nachbessern“, mit einer neue Betriebsbeschreibung und einem überarbeitetes Wirtschaftlichkeitsgutachten. „Wir als Naturschutzverband sehen darin den erneuten Versuch, einen privilegierten Landwirtschaftsbetrieb vorzutäuschen und das Bau- und Naturschutzrecht so auszuhebeln", so dazu Adalbert Niemeyer-Lüllwitz für den BUND. Und weiter: "Dass hier offenbar eine Genehmigungsbehörde Hand in Hand mit einer finanzstarken Antragstellerin versucht, den Weg für ein weiterhin rechtswidriges Bauvorhaben zu ebnen, ist für uns als Bürger dieser Stadt inakzeptabel“.

Mit dem Verzicht auf Rechtsmittel gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Minden hätten Stadt Bielefeld und Barbara Hagedorn anerkannt und eingestanden, dass die Baugenehmigung rechtwidrig ist. Mit dem Vorhaben würde, so das Gericht, kein sich selbst tragender landwirtschaftlicher Betrieb gegründet. Vielmehr handelt es sich um eine Freizeit-Pferdesportanlage, ein mit den Einkünften der Eigentümerfamilie bzw. des Eigentümerunternehmens finanziertes Hobby. Und der Bau solcher Anlagen wäre in Landschaftsschutzgebieten eindeutig verboten. Auch eine Überarbeitung des Bauantrages könne an dieser klar erkennbaren Ausrichtung der Anlage auf Reitsport und das Training von Reitpferden nichts ändern. Der BUND geht deshalb davon aus, dass eine überarbeitete neue Baugenehmigung einer juristischen Überprüfung nicht standhalten wird. Es gäbe deshalb nur eine rechtmäßige Lösung, die auch in dem Offenen Brief gefordert wird: „Die auf Grundlage einer unrechtmäßige Baugenehmigung begonnenen Gebäudeteile müssen wieder zurück gebaut werden. Der Ursprungszustand, das dort vorher vorhandene Grünland, ist wieder herzustellen“.

Der Brief setzt sich auch mit der Frage der Haftung bei einem Rückbau der Anlage auseinander und sieht dabei Barbara Hagedorn klar in der Hauptverantwortung. Mit dem Verzicht auf Rechtsmittel habe sie eingestanden, dass der eingereichte Bauantrag fehlerhaft und unzureichend war, also für eine rechtswirksame Baugenehmigung nicht genügt hat. Sie habe zudem mit Beginn der Bauarbeiten auf Risiko gebaut, denn spätestens mit der ausführlichen Klagebegründung war mit einem solchen Gerichtsbeschluss zu rechnen. Und selbst als das Gericht ihr nahegelegt habe die Arbeiten ruhen zu lassen, habe sie die Intensität der Bauarbeiten noch erhöht.

Maßgeblich mitverantwortlich sei aber auch die Bielefelder Bauverwaltung, die hier aus Sicht des BUND ihrer unabhängigen Prüf- und Entscheidungsfunktion vor der Erteilung einer Baugenehmigung nicht nachgekommen sei. Der BUND fordert deshalb Rat und Verwaltung auf, die Gründe für diese Fehler aufzuklären. Dazu enthält der Brief eine Liste von mehreren Fragen. „Warum wurde bei der Prüfung des selbst für juristische Laien nach Durchsicht der Akten erkennbar unzureichenden und widersprüchlichen Bauantrages nicht die „strengen Maßstäbe“ anlegt, der nach Bewertung der Rechtslage durch das Gericht bei solchen Vorhaben im Außenbereich und Landschafsschutzgebiet anzulegen sind?“, lautet dazu eine Frage. Wie könne es sein, dass in der Stadt bei baulichen Eingriffen im Außenbereich und Schutzgebieten offenbar mit zweierlei Maß gemessen würde: Einer Waldkita-Initiative würde aktuell die Aufstellung eines Bauwagens im Landschaftsschutzgebiet verwehrt und aktive Landwirte hätten oft große Schwierigkeiten, selbst kleine bauliche Veränderungen an ihren Höfen genehmigt zu bekommen. Und im Vergleich dazu würde einer Großunternehmer-Familie der Bau einer Reitsport-Ranch mit ca. 2 Hektar bebauter Fläche im geschützten Außenbereich für ihr privates Hobby genehmigt. Wie passt das zusammen, fragt der BUND. Und liefert mit einer Schlussfrage eine mögliche Erklärung: „Hat nicht bei der Entscheidung der Stadt die Stellung und der wirtschaftliche Einfluss des auch in der Stadt Bielefeld sehr bekannten und auch hier tätigen Großunternehmens Hagedorn eine Rolle gespielt? Können also Geld und wirtschaftlicher Einfluss Wege zu zweifelhaften Bauvorhaben in dieser Stadt ebnen?“.

Der Brief wird abgeschlossen mit der Bitte an alle Mandatsträger, das aktuelle Handeln besonders der Bauverwaltung kritisch zu prüfen und in der Sache dafür Sorge zu tragen, dass geschützte Landschaft im Stadtgebiet nicht zu einem rechtsfreien Raum wird.

Baustopp Riding-Ranch - Offener Brief des BUND (PDF)

Westfalenblatt online 4.1.2022

Zur Übersicht