Kreisgruppe Bielefeld

BUND reicht Klage gegen Baugenehmigung für Reitsportanlage beim Verwaltungsgericht Minden ein

22. September 2021 | BUND, Landwirtschaft, Lebensräume, Naturschutz

Genehmigung für Reitsportanlage im Landschaftsschutzgebiet rechtwidrig?

Blick auf einen Teil der Baustelle für die geplante Reitsportanlage. Erkennbar der massive Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet mit großflächiger Versiegelung. Foto: BUND

Bielefeld | Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat beim Verwaltungsgericht Minden Klage gegen die Stadt Bielefeld eingereicht. Die Klage richtet sich gegen den genehmigten Bau einer großen Reitsportanlage im Landschaftsschutzgebiet. Der Bau dieser mit circa drei Hektar Flächenversiegelung verbundenen Anlage stände im Widerspruch zu den Festsetzungen im hier rechtsgültigen Landschaftsplan Bielefeld-West.

Die Umweltschützer hatten erst nach Erteilung der Baugenehmigung von dem Vorhaben erfahren. Da der Bau nach BUND-Einschätzung Naturschutzrecht missachtet, hat der Naturschutzverband dazu am 8. September eine Anfrage mit konkrete Fragen zu den Rechtsgrundlagen an die Stadt gerichtet. Außerdem wurde die Einsichtnahme in die Genehmigungsunterlagen beantragt, damit die Rechtmäßigkeit überprüft werden könne. Die Stadt hat aber bisher leider keine konkreten Auskünfte erteilt und die Einsicht in die Akten verweigert.

Ziel der jetzt eingereichten Klage ist es deshalb zunächst, Einblick in die Genehmigungsunterlagen zu erlangen, damit eine unabhängige juristische Prüfung erfolgen kann. Erst dann kann geprüft werden, ob eine ausreichende Rechtsgrundlage für die bei solchen Bauten im Außenbereich notwendige „Privilegierung“ als landwirtschaftlicher Betrieb vorliegt. „Die dazu am 21. September 2021 vom Bauamt in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vorgelegte Stellungnahme enthält leider keine konkreten Nachweise für eine solche Anerkennung“, so BUND-Sprecher Adalbert Niemeyer-Lüllwitz. „Wir haben weiterhin Zweifel, ob hier die Voraussetzungen erfüllt wurden.“ Denn der Antragsteller, ein großes Gütersloher Bauunternehmen, baut hier drei Reithallen für Freizeitzwecke, die danach von einem dazu gegründeten Reitsportverein betrieben werden sollen.

Unabhängig davon ist aus Sicht des BUND zu prüfen, ob nicht die Bestimmungen des Naturschutzgesetzes einer Genehmigung entgegenstehen. Der massive Eingriff mit Zerstörung ökologisch wertvoller Grünlandbiotope und Flächenversiegelung auf etwa drei Hektar steht in deutlichem Widerspruch zu den rechtsgültigen Schutzzielen des dort ausgewiesenen Landschaftsschutzgebietes.

Der Ortsteil Holtkamp wird insgesamt noch geprägt durch eine naturnahe Kulturlandschaft mit Einzelhöfen, Baumbeständen, naturnahen Bächen, Feldgehölzen, Wiesen und Äckern. Der Erhalt dieser Landschaft ist Ziel der Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet und im öffentlichen Interesse. „Der geplante große Baukörper der Reitsportanlage mit drei großen Hallen, Ställen und Nebengebäuden greift massiv in das Landschaftsbild und diese Landschaftsstruktur ein“, so Niemeyer-Lüllwitz. 

Mit der Klage wurde der Antragsteller ersucht, im Sinne des Rechtsfriedens bis zum Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens freiwillig auf eine weitere Ausnutzung der Baugenehmigung zu verzichten. Da der Antragsteller dem bisher leider nicht gefolgt ist und auf dem Baugrundstück weiter Tiefbauarbeiten durchführt, erneuert der BUND diese Bitte.

Pressemitteilung des BUND (PDF)

Pressebericht Neue Westfälische Gütersloh und Bielefeld

Pressebericht Die Glocke 

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