Kreisgruppe Bielefeld

BUND-Klage gegen Reitsportanlage: Noch keine Entscheidung

21. September 2023 | BUND, Landwirtschaft, Naturschutz, Lebensräume

Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Minden am 20. September - Pressemitteilung des BUND

Vertretung des BUND NRW bei der Verhandlung "Riding Ranch" vor dem Verwaltungsgericht Minden am 20.9.2023 (von rechts): Jürgen Birtsch (BUND-Kreisvorstand), Rechtsanwalt Thorsten Deppner und Adalbert Niemeyer-Lüllwitz (BUND-Landesvorstand). Foto: S. Lüllwitz

Bielefeld, 21.9.2023 | Am 20. September hat im Klageverfahren des BUND gegen die Baugenehmigung einer Reitsportanlage in Bielefeld-Holtkamp die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Minden stattgefunden. Ausführlich hat das Gericht aus seiner Sicht offene Fragen mit den Beteiligten erörtert. Der BUND hat dabei erneut die Gründe vorgetragen, weshalb dieses Bauprojekt als gravierender Eingriff in das dortige Landschaftsschutzgebiet gegen geltendes Naturschutz- und Baurecht verstößt. Am Schluss der Verhandlung hat das Gericht noch kein Ergebnis bekannt gegeben. Die Entscheidung soll in den nächsten Tagen schriftlich übermittelt werden.

Mit einer emotionalen „Brandrede“ spielt Hagedorn sich in der Verhandlung als Opfer einer Kampagne auf. Dabei hat niemand sie in diesem Verfahren "öffentlich in den Dreck gezogen" oder "auf die Anklagebank gesetzt", wie sie behauptet. Ihr Auftritt ist bezeichnend, entlarvend. Ungefragt steuert Barbara Hagedorn wiederholt ein abgelesenes Papier bei, unterbricht genauso wie ihr Anwalt auch immer wieder den Vorsitzenden Richter. Sie lässt dabei keinerlei Respekt vor dem Gericht erkennen. Mit täuschen, tarnen, Lügen, Tricks und Tränen versucht Frau Hagedorn so, ihre Reitsportranch in Bielefeld- Holtkamp durchzusetzen. 

Frau Hagedorn behauptet, sie will in Holtkamp einen landwirtschaftlichen Betrieb betreiben. Laut Bericht der NW vom 2.10.2021 hat sie behauptet: „Ich bin jetzt auch Landwirtin und freue mich auf meine neue Aufgabe. Da ich über 45 Jahre Erfahrung mit Pferden habe, sowie Zucht,- und Haltung und mittlerweile über 25 Jahre als Unternehmerin tätig bin, sehe ich mich der Aufgabe der Leitung eines landwirtschaftlichen Betriebes mit Pensionspferdehaltung durchaus gewachsen.“ Eine Privilegierung als Landwirtschaft ist Voraussetzung für eine rechtgültige Baugenehmigung.

Das Gericht konzentrierte sich in der Verhandlung deshalb auf diese Frage, richtete viele konkrete Fragen dazu an Hagedorn. Bezeichnend: Sie kann dabei keine konkrete Frage zu ihrem angeblichen landwirtschaftlichen Betrieb beantworten. Auf konkrete Fragen z.B. nach Bewirtschaftungskosten oder Erträgen aus dem Ackerbau, zu selbstverständlichen Abläufen und Kenntnissen zu landwirtschaftlichen Prozessen kann sie nicht antworten. Sie sei noch dabei, sich in Landwirtschaft einzuarbeiten, sagt sie, habe aber, so ihre wörtliche Aussage, immerhin „schon ein Online-Seminar besucht“! Sie bringt völlige Ahnungslosigkeit zum Arbeitsbereich Landwirtschaft zum Ausdruck. Sie legt offen, dass sie nicht vor hat, als Landwirtin zu arbeiten, sie lässt alle erworbenen und gepachteten Flächen von Lohnunternehmen bewirtschaften, die teilweise die Eigentümer sind. Diese Befragung bestätigt die BUND-Klage: Landwirtschaft wird vorgetäuscht, es geht um eine hier nicht genehmigungsfähigen Reitsportanlage. 

In seinem letzten umfangreichen Schriftsatz hat der BUND festgestellt: „Dem Kläger ist bei den vielen vorliegenden vergleichbaren Verfahren, in denen es um eine strittige Baugenehmigung von Pferdebetrieben geht, kein Fall bekannt, bei dem die Zweifel an einer Anerkennung als landwirtschaftlicher Betrieb durch eine solche Fülle von Belegen, Hinweisen und Indizien belegt werden kann“. Der Auftritt von Barbara Hagedorn und ihrer Anwälte in der Verhandlung am 20. September hat diese Zweifel eindrucksvoll erhärtet. Es bleibt zu hoffen, dass das Gericht dem folgt.  

Eindrucksvoll war auch der Auftritt der Vertreter der beklagten Stadt Bielefeld. Sie verfolgten die Verhandlung ohne eigene Stellungnahme oder Wortbeiträge, als wenn die Stadt mit diesem Verfahren nicht zu tun hat. Dabei hat erst die Stadt mit einer Baugenehmigung, die ohne die vom Gericht in solchen Fällen geforderten „strengen Prüfung“ durchgewunken wurden, dieses Verfahren verursacht. In einem direkt folgenden Verfahren einigte sich die Stadt mit Hagedorn auf einen Vergleich. Die 2022 von der Stadt nach illegaler Fortsetzung der Bauarbeiten verhängten Zwangsgelder wurden deutlich reduziert.

Bericht der Neuen Westfälischen vom 21.9.2023

Bericht des Westfalenblattes vom 22.9.2023

Bericht der Neuen Westfälischen vom 22.9.2023

Bericht des Westfalemblatt vom 23.9.2023​​​​​​​

Screenshot von der Homapage der Ridung-Ranch vom 21.9.2023
"Die SL Riding Ranch ist ein hochmodernes Ausbildungs- und Trainings­zentrum für alle Leistungs- und Freizeitreitsportler"

Auszug aus der Satzung des Riding-Club Gütersloh von Barbara Hagedorn
Zweck des Vereins ist u.a. die Durchführung von Reitsportveranstaltungen. Hauptsitz des Vereins soll die Riding Ramch werden. 

Online-Bericht NW 21.9.2023 - Screen

Bielefeld 19.9.2023 | Am 20. September fällt voraussichtlich eine Entscheidung über die BUND-Klage gegen das von der Stadt Bielefeld genehmigte Bauvorhaben „Riding Ranch“ in Bielefeld-Holtkamp. Das Verwaltungsgericht Minden hat für diesen Tag zu einer mündlichen Verhandlung geladen. Die Verhandlung ist öffentlich und beginnt um 10:45 Uhr im Sitzungssaal II des Verwaltungsgerichts Minden, Königswall 8.

Die Klage des BUND NRW wurde vor zwei Jahren eingereicht. Aus Sicht des Umweltverbands verstößt die Baugenehmigung gegen geltendes Bauplanungs- und Naturschutzrecht. Die Voraussetzungen für den Bau einer solchen Reitsportanlage im Landschaftsschutzgebiet konnten nicht nachgewiesen werden. Der von der Vorhabenträgerin behauptete „landwirtschaftliche Betrieb“ wird aus Sicht des BUND nur vorgetäuscht, um eine Anlage genehmigt zu bekommen, die vor allem der Ausübung des privaten Hobbyreitsports der Familie der Vorhabenträgerin dienen soll. Der Bau solcher Anlagen ist laut Naturschutz- und Baurecht in diesem Gebiet, das nach dem Landschaftsplan vorrangig dem Natur- und Landschaftsschutz dient, verboten.

Mit dem Baustopp vom 13. Dezember 2021 folgte das Verwaltungsgericht Minden dieser Rechtsauffassung des BUND. Die beklagte Stadt Bielefeld und die Beigeladene Barbara Hagedorn verzichteten auf eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht. Hagedorn reichte aber 2022 einen Nachtrags-Bauantrag ein. Damit verknüpfte sie die Hoffnung, dass mit neuen Bauunterlagen die Einwände des Gerichtes ausgeräumt werden könnten. Auf Grundlage der von der Stadt erteilten Nachtrags-Baugenehmigung wurde im Sommer 2022 im Widerspruch zum fortgeltenden Baustopp auf der Baustelle weiter gebaut. Erst eine Verfügung der Stadt und Zwangsgelder in Höhe von 60.000 Euro stoppten diese Arbeiten; das OVG Münster bestätigte Ende 2022 die Fortgeltung des vom Verwaltungsgericht verfügten Baustopps. Einen Eilantrag zur Aufhebung des Baustopps zog Hagedorn Anfang Juni 2023 selbst zurück, nachdem aufgrund eines Hinweises des Gerichts klar war, dass sie damit keinen Erfolg gehabt hätte.

Der BUND ist anhand der vorliegenden Fakten zuversichtlich, dass das Verwaltungsgericht Minden auch am 20. September positiv im Sinne des Natur- und Landschaftsschutzes entscheiden wird. Aus Sicht des BUND geht es hier nicht um die Errichtung eines im geschützten Freiraum privilegierten landwirtschaftlichen Betriebs, sondern vielmehr um bauliche Anlagen, die überwiegend dem Reitsport dienen sollen. Die Belege und Hinweise darauf haben sich im Laufe des nun zweijährigen Verfahrens aus Sicht des BUND weiter erhärtet. In Vorbereitung der mündlichen Verhandlung hat der Kläger dies in einer 51-seitigen Zusammenfassung und Aktualisierung der Klagebegründung noch einmal ausführlich dargelegt.

Eine Fülle von Fakten und Hinweisen deuten darauf hin, dass die Riding Ranch primär als Hobbyreitsportanlage für die Familie Hagedorn bzw. die mindestens 18 im familiären Besitz befindlichen Reitsportpferde geplant wird. Zusätzlich geht aus den Pensionsverträgen hervor, dass gewerblich tätige Einsteller – Pferdetrainer und Reitlehrer – die Ranch für das Training von ca. 22 Pferden nutzen wollen. Auf der eigenen Homepage wird das auch bestätigt: „Die SL Riding Ranch ist ein hochmodernes Ausbildungs- und Trainingszentrum für alle Leistungs- und Freizeitreitsportler“, heißt es da (www.sl-riding-ranch.de). Und auch der eigens gegründete Verein „SL Riding Club Gütersloh“, dessen Sitz die Riding Ranch nach Presseberichten werden soll, plant laut Satzung hier Reitsportveranstaltungen und Reittraining. Damit ist klar, dass es sich bei der „Riding Ranch“ nicht um einen privilegierten landwirtschaftlichen Betrieb handelt.

Auch die im Verfahren und während eines gerichtlichen Erörterungstermins abgegebenen Stellungnahmen und Bedenken der Landwirtschaftskammer sprechen gegen eine Privilegierung des Vorhabens als „Landwirtschaft“ im Sinne von § 35 des Baugesetzbuchs. Warum die Stadt die Hinweise dieser fachkundigen Stelle ignoriert hat, kann der BUND nicht nachvollziehen. Weder mit den vorgelegten inzwischen fünf verschiedenen Gutachten zur Wirtschaftlichkeit des Vorhabens noch im Rahmen eines gerichtlichen Erörterungstermins gelang es der Vorhabenträgerin, die Zweifel an der Wirtschaftlichkeit des geplanten Betriebs auszuräumen. Insbesondere sind die zu Grunde gelegten Boxenmieten, auch nach Einschätzung der Landwirtschaftskammer, erheblich zu hoch kalkuliert; die vorgelegten Pensionsverträge sind kein ausreichender Nachweis für eine langfristige Marktfähigkeit der überhöhten Boxenmieten.

Hinzu kommt, dass verschiedene Kostenpositionen viel zu niedrig angesetzt werden. Das gilt besonders für die Personalkosten. Allein bei realistischer Berücksichtigung des für den geplanten Betrieb erforderlichen Personalaufwands und entsprechender Korrektur der Wirtschaftlichkeitsberechnungen ist die Darstellung einer Rentabilität nicht möglich. Festzuhalten ist besonders, dass bei den Berechnungen der tatsächliche Aufwand für eine artgerechte Haltung der Pferde mit täglichem Weidegang nicht berücksichtigt wurde.

Die Vorhabenträgerin behauptet, sie verfüge mit ca. 70 ha landwirtschaftlicher Flächen über einen der größten landwirtschaftlichen Betriebe in Bielefeld. Dabei sind alle baulichen Anlagen ausschließlich auf Pferdehaltung ausgerichtet. Ein Betriebshof und Infrastruktur, die für die Bewirtschaftung solcher Flächen benötigt wird, ist nicht vorhanden. Dem BUND ist im Verfahren der Nachweis gelungen, dass Pachtflächen weiter von den Eigentümern der Flächen bewirtschaftet werden. Die überwiegend für Ackerbau genutzten Pachtflächen sind offenbar allein Mittel zum Zweck, um den Anschein der für die Anerkennung einer Privilegierung als landwirtschaftlicher Betrieb erforderlichen Futterflächen zu erlangen. Sie dienen aber tatsächlich nicht dem beantragten Pferdebetrieb, sondern anderen landwirtschaftlichen Betrieben. Die Vorhabenträgerin selbst betreibt auf diesen Flächen keine Landwirtschaft.

All diese Fakten waren seit Beantragung der Nachtrags-Baugenehmigung bekannt, gehen aus den Antragsunterlagen hervor oder lassen sich anhand öffentlich verfügbarer Informationen recherchieren. Für den BUND bleibt deshalb völlig unverständlich, warum das Bauamt der Stadt Bielefeld dennoch eine Nachtrags-Baugenehmigung erteilt hat. Zumal der Hinweis des Gerichtes im Baustoppbeschluss klar verständlich formuliert wurde: „Denn die Missbrauchsgefahr ist bei Vorhaben, bei denen der Außenbereich erstmals für eine behauptete landwirtschaftliche Betätigung in Anspruch genommen werden soll, besonders hoch. In solchen Fällen sind an die Betriebseigenschaft strenge Anforderungen zu stellen.“ Anstatt anhand dieses strengen Maßstabs zu prüfen, hat die Stadt den Bauantrag gegen erhebliche Bedenken sowohl der Naturschutzbehörde als auch der Landwirtschaftskammer „durchgewunken“. Der BUND fordert die Stadt deshalb erneut auf, diese Baugenehmigung aufzuheben.

Pressemitteilung des BUND - Gerichtstermin (pdf)

 

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