Das Bild zeigt die Anfang 2022 gerodete Waldfläche an der Dianastraße. Es belegt, dass hier alle Gehölze inkl. der Baumstuben gerodet und die Fläche anschließend gemulcht wurde. Roden und Mulchen entspricht einer Waldumwandlung, für die bis heute keine Genehmigung vorliegt. Foto: BUND
Bielefeld, 15.05.2026 | Am nächsten Dienstag steht die “Innenbereichssatzung Idunastraße” erneut auf der Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses. Mit der Satzung will die Stadt ein Waldgrundstück, dass ein stadtbekannter Immobilienmakler zu diesem Zweck erworben und dort den Wald gerodet hat, zu Bauland für drei Einfamilienhäuser machen. Dass die Stadt dieses zweifelhafte Geschäft mit einer eigens dafür zu beschließenden Satzung legalisieren will, ist aus Sicht des BUND ein Skandal. Auch die hier wirksamen planungsrechtlichen Grundlagen bestärken den BUND in seinen Zweifeln an der rechtlichen Zulässigkeit dieser Satzung.
Die NW hat zum Sachverhalt am 18. April erneut ausführlich und sachbezogen berichtet. Wir geben nachfolgend diesen Beitrag vollständig wieder.
Naturerhalt oder Bauen
Naturschützer schlagen Alarm: Wald in Bielefeld für drei Häuser gerodet
Das Rechtsamt Bielefeld hält die Nutzung für zulässig, eine Genehmigung für den Kahlschlag war demnach nicht notwendig. Naturschützer und Grüne laufen Sturm und sehen in dem Vorgehen einen handfesten Skandal.
Von Susanne Lahr
NW vom 18.04.2026
Zusammengefasst
- Das Rechtsamt Bielefeld hält die Rodung des Waldes für zulässig, da eine Bebauung bereits geplant und deshalb keine Genehmigung notwendig gewesen sei.
- Naturschützer und die Grünen kritisieren die Entscheidung. Sie sprechen von widerrechtlicher Abholzung. Der BUND droht weitere juristische Schritte an.
- Und sie halten es für einen Skandal, dass die Stadt das Verhalten des Eigentümers nachträglich legitimiere und so satte Spekulationsgewinne ermögliche.
Bildtext: Einst soll auf der 3.000 Quadratmeter großen Fläche zwischen Iduna- und Dianastraße in Bielefeld-Quelle ein Mischwald mit älteren Bäumen gestanden haben. Nach mehreren Rodungen wachsen dort derzeit nur dünne Stämmchen und Sträucher.
Bielefeld-Brackwede. Es geht um knapp 3.000 Quadratmeter ehemaliger Waldfläche und drei geplante Einfamilienhäuser auf einem Grundstück zwischen Iduna- und Dianastraße in der Nähe der bekannten Gaststätte „Zweischlingen“ in Quelle. Darüber wird seit Herbst 2024 kontrovers diskutiert. In seiner jüngsten Sitzung sollte der Stadtentwicklungsausschuss jetzt eigentlich grünes Licht geben für eine Bebauung. Doch es gibt offensichtlich noch immer Beratungsbedarf, die Entscheidung wurde vertagt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Bielefeld spricht von einem „zweifelhaftem Deal“ und hat den Eigentümer bereits angezeigt.
Schon im November 2024 war das Gremium zögerlich gewesen und hatte die Entscheidung zugunsten einer juristischen Prüfung auf Eis gelegt. Es geht um die Frage, ob der Grundstückseigentümer, bei dem es sich um einen Bielefelder Immobilienmakler handeln soll, seine Waldrodung vorab vom Regionalforstamt hätte genehmigen lassen müssen. Die Naturschützer gehen damals wie heute davon aus, dass der Wald widerrechtlich abgeholzt worden ist. Alles mit dem Hintergedanken, dort auf lange Sicht Bauland schaffen zu können. Aus ihrer Sicht ein massiver Verstoß gegen das Landesforstgesetz - darum die Anzeige.
Das Regionalforstamt des Landesbetriebs Wald und Holz NRW, das vom Umweltamt im Februar 2022 von einem neuerlichen Kahlschlag informiert worden war, sah das ähnlich und sprach zunächst von „ungenehmigter Waldumwandlung“, der man auch nachträglich nicht zustimmen werde. Die Stadt Bielefeld hielt die Rodung schon damals für rechtmäßig, da die Idee einer Bebauung bereits im Raum gestanden habe und eine entsprechende Satzung erstellt werden sollte.
Bezirkspolitik hatte 2022 keine Bedenken gegen eine Bebauung
Die Bezirksvertretung Brackwede, die Mitte Februar 2022 zu einem Ortstermin in Quelle war und keinen Wald vor Augen hatte, äußerte mehrheitlich keine Bedenken gegen eine Bebauung auf der kahlen Fläche. Sie sprach sich für eine sogenannte Innenbereichssatzung aus, die das möglich machen sollte. Hierdurch würde das Grundstück zwischen Iduna- und Dianastraße zu einem Teil des bereits im Zusammenhang bebauten Innenbereichs südlich der Osnabrücker Straße.
Und auch das Regionalforstamt schwenkte um. Im Frühjahr 2024 wurde einer Umnutzung unter Vorbehalt zugestimmt. Voraussetzung sei der Erlass einer entsprechenden Satzung und dass eine mindestens doppelte so große Ersatzaufforstung in Aussicht gestellt werde. Die laut Baugesetzbuch mögliche Abwägung zwischen Walderhalt und Wohnraum fiel nun zugunsten der städtischen Planung aus.
So stand jetzt im Stadtentwicklungsausschuss eine entsprechende Stellungnahme des Rechtsamtes Bielefeld zu den juristischen Fragen auf der Tagesordnung, die bereits aus Mai 2025 datiert. Die Juristen kommen darin wie die Landesforstbehörde zu der Auffassung, dass es unter den skizzierten Voraussetzungen keiner Waldumwandlungsgenehmigung bedurfte.
Mehr als dreimal so große Kompensationsfläche
Im Ergebnis könnten Vorhaben im Geltungsbereich der Satzung genehmigt und errichtet werden, so das Rechtsamt. Die Bezirksvertretung Brackwede hatte sich bereits im Juni 2025 dafür ausgesprochen. Für das knapp 3.000 Quadratmeter große Baugrundstück ist eine mehr als 14.000 Quadratmeter große Ausgleichsfläche für den gerodeten Wald zwischen Botweg und Kranzheider Weg in Bielefeld-Ummeln vorgesehen.
Bildtext: Für den baulichen Eingriff ist eine gut 14.000 Quadratmeter große Fläche in Bielefeld-Ummeln vorgeschlagen. Der BUND hält das für keine gute Idee, da es sich um eine wertvolle Offenlandfläche handele, die von bedrohten Arten wie Kiebitz und Feldlerche gebraucht werde.
„Ein politisch wie juristisch zweifelhafter Deal“, meint hingegen Adalbert Niemeyer-Lüllwitz vom BUND Bielefeld. Denn der Eigentümer habe die Fläche bereits weit im Vorgriff gerodet, mit der erklärten Absicht, sie zu bebauen. 2022 habe sich der Eigentümer dann bei der Bezirksvertretung Brackwede um eine Genehmigung der geplanten Bauvorhaben bemüht. Niemeyer-Lüllwitz hält es für fragwürdig, dass die Stadt aktiv ein rechtswidriges Verhalten unterstütze und damit auch einen satten Spekulationsgewinn ermögliche. Da das eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren noch nicht abgeschlossen sei, sei die Rechtsfrage also noch nicht geklärt.
Grüne: Rechtlich geschützter Wald wird für wenige Häuser geopfert
Auch die Ratsfraktion der Grünen ist empört. Die Fläche an der Idunastraße sei sowohl im Regionalplan als auch im Flächennutzungsplan als Wald ausgewiesen sowie Teil eines regionalen Grünzuges. Es könne nicht sein, dass nachträglich widerrechtliche Rodungen legitimiert würden. „Hier soll ein rechtlich geschützter Wald für wenige Wohneinheiten geopfert werden. Das halten wir für völlig falsch“, sagt Klaus Feurich-Tobien, umweltpolitischer Sprecher der Grünen. „Was hier passiert, ist ein fatales Signal: Wer lange genug ohne Genehmigung rodet und Fakten schafft, wird am Ende auch noch belohnt.“
Unverständlich sei, dass die zuständige Forstbehörde untätig geblieben sei. Offenbar habe der Bau von zwei bis drei Einfamilienhäusern ein höheres Gewicht als der Erhalt des Waldes. Wenn die wenigen Häuser plötzlich ein „überwiegend öffentliches Interesse“ darstellen sollen, „dann ist künftig kein Wald mehr sicher“, kritisiert Karen Meyer, Mitglied im Umweltausschuss.