Bielefeld, 4.11.2024 | Stimmt es, dass es an der Dianastraße nie einen intakten Wald gegeben und die Fläche auch vom Eigentümer nicht gerodet wurde? Diese in der Presse veröffentlichte Sichtweise des Eigentümers bestreitet der BUND jetzt in einer Stellungnahme an den Stadtentwicklungsausschuss. Der Eigentümer spricht aus Sicht des BUND fälschlich von einer „kleinen, vor sich rottenden Insel" und einem "maroden Nadelbaumbestand", „der vom Forstamt entfernt worden“ sei.
Anhand der bei der Stadt verfügbaren Online-Karten lässt sich belegen, dass die Fläche schon seit den 1950er Jahren Teil des hier geschützten größeren Waldgebietes war. Das Luftbild von 2008 zeigt deutlich erkennbar einen naturnah strukturierten Laub-Mischwald mit großen Bäumen. Das Luftbild von 2011 belegt, dass der Wald erstmals gerodet wurde. Aus dem Protokoll eines Ortstermins der Bezirksvertretung geht eindeutig hervor, dass Rodungen mit der Absicht erfolgten, die Fläche einer Bebauung zuzuführen. Stattdessen behauptet der Eigentümer, man habe sich 2022 zum Kahlschlag entschlossen, „um das Müllproblem besser in den Griff zu bekommen“. In der Tat kam es auf der Fläche zeitweise zu illegalen Müllablagerungen, aber diese wurden durch die Rodungen begünstig. 2022 gab es diese Probleme nicht mehr, da das Grundstück zuvor eingezäunt worden war.
Gehölze lediglich „auf den Stock gesetzt“ und nicht gerodet?
Der Eigentümer behauptet, eine Rodung der Fläche habe nie stattgefunden. Er habe vor 2 Jahren lediglich „Gehölze und Büsche, die dort wucherten, bis etwa 20 cm über dem Boden abgesägt, also auf den Stock setzen lassen“. Dazu habe ihn auch die Stadt aufgefordert.
Dazu stellt der BUND klar: Fakt ist, dass hier Wald mehrmals gerodet wurde. 2022 wurde dabei der gesamte Bewuchs inkl. Wurzelstubben entfernt, die Fläche wurde planiert und gemulcht. Die dem Stadtentwicklungsausschuss dazu vorlegten Bilder belegen das. Eine Aufforderung durch die Stadt, den Wald zu roden, gab es nie.
Forstbehörde bestätigt illegale Waldumwandlung
Dem BUND liegt dazu auch eine schriftliche Stellungnahme vor, nach der die Forstbehörde die Rodung Anfang 2022 festgestellt und ein Verfahren wegen einer nach dem Forstgesetz rechtwidrigen Waldumwandlung eingeleitet hat. Dieses Verfahren hat die Forstbehörde dann ruhen lassen, weil im Bauamt eine mögliche Bebauung geprüft wurde, heißt es in dem Papier. Wir fragen uns, warum eine festgestellte rechtswidrige Handlung nicht verfolgt wird, nur weil es Planungen gibt, den Schutzstatus des Waldes aufzuheben.
Aufforstung von 14.000 ha Wald als Ausgleich?
Fragwürdig ist auch die vom Eigentümer in der Presse genannte Ausgleichsmaßnahme, die der BUND angeblich „ausblende“. Die Behauptung, es würde ersatzweise ein „Wald von 14.000 Quadratmetern“ geschaffen (wozu die NW sogar eine konkrete Karte veröffentlicht) stimmt nicht mit den Planungen des Bauamtes überein. Nach der Beschlussvorlage für die Satzung ist nur eine Ausgleichsfläche von 5.704 qm vorgesehen. Eine solche Aufforstung kostet auch keinen sechsstelligen Betrag, wie behauptet. Nach Angaben von Wald und Holz liegen die Aufforstungskosten einer solchen Fläche bei 3.500 bis 8.000 Euro. Von der zu erwartenden Wertsteigerung um ca. 0,75 Mio. Euro lässt sich das also problemlos finanzieren.
Naturschutzbeirat kritisiert naturschutzfachlich fragwürdige Aufforstung
Im Naturschutzbeirat, der auch die Satzung einstimmig abgelehnt habe, ist einer Aufforstung in diesem Bereich deutlich widersprochen worden. Es handelt sich hier, so der Beirat, um wertvolles landwirtschaftliches Kulturland in der geschützten Reiherbachniederung, das für gefährdete Offenlandbewohner wie Kiebitz und Feldlerche ein Rückzugsraum ist. Aus Sicht des Naturschutzes ist hier eine Aufforstung mit Wald aus naturschutzfachlicher Sicht inakzeptabel.
Waldfläche bleibt planungsrechtlich Wald
Fazit aus Sicht des BUND: Die Darstellung des Eigentümers bestärkt uns in unserer Kritik an dieser Bebauung, die keinen Beitrag zur Lösung der Wohnungsprobleme in der Stadt leistet. Mit einer rechtswidrigen Waldrodung sollen hier Verwaltung und Politik bewegt werden, Wald in Bauland umzuwandeln. Mit dem Ergebnis, dass der Eigentümer, ein Immoblienmakler, durch die Wertsteigerung einen Spekulationsgewinn von ca. 0,7 Mio Euro einstreichen kann.
Die Waldfläche ist aber bis heute laut Flächennutzungsplan, Regionalplan und Landschaftsplan als Wald geschützt. Sollte der Rat der Stadt hier eine Bebauung ohne eine Änderung dieser Rechtsgrundlagen beschließen, gehen wir davon aus, dass ein Satzungsbeschluss rechtsunwirksam ist.
BUND-Antwort auf Stellungnahme des Eigentümers (PDF)
Bilder des Waldgebietes von 2008-2022 (PDF)
Bericht in der NW vom 4.11.2024 „Stellungnahme des Eigentümers“
Bericht im WB vom 4.11.2024 „Waldbesitzer weist Kritik zurück“
Skizze der geplanten Ersatzaufforstung von 5.704 qm aus der Vorlage des Bauamtes
BUND-Faktencheck Wald Dianastraße (PDF)