Waldfläche zwischen Idunastraße (im Bild) und Dianastraße. Die 2022 gerodete Fläche hat sich natürlich wieder bewaldet. Foto: BUND
In der Sitzung des Stadtentwicklungsauschuss (StEA) am 14. April liegt erneut der Entwurf für eine Innenbereichssatzung vor, mit dem die Bebauung eines Waldstückes zwischen Idunastraße und Dianastraße in Quelle ermöglicht werden soll. Damit soll dem Bebauungswunsch eines Immobilienmaklers ermöglicht werden, der die Waldfläche nach Ankauf gerodet hatte. Die Bebauung würde den Festsetzungen im Regionalplan, Flächennutzungsplan und Landschaftsplan widersprechen. Der BUND hat dazu Stadt und die Mitglieder des StEA mit einer Stellungnahme aufgefordert, dem Entwurf nicht zuzustimmen. In dem Schreiben werden die schon vorgetragenen Kritikpunkte wie folgt zusammengefasst.
- Die betroffene Waldfläche ist laut Regionalplan als Außenbereich und Wald festgesetzt und geschützt. Auch wenn diese Festsetzung nicht parzellenscharf ablesbar ist, ist im Plan deutlich erkennbar, dass die ausgewiesene Waldfläche über die Idunastraße nach Osten hinaus geht. Sie folgt damit den Grenzen des Landschaftsplans.
- Der Landschaftsplan setzt diese Fläche parzellenscharf zusammen mit der großen Waldfläche westlich der Idunastraße als Wald mit Schutzziel „Erhaltung“ fest.
- Auch der Flächennutzungsplan folgt dieser Festsetzung als Wald. Hier sind die Grenzen der Waldfläche mit den Straßen Dianastraße (im Westen), Idunastraße (im Osten) und Osnabrücker Straße (im Norden) parzellenscharf festgesetzt. Dennoch erachtet das Bauamt eine Änderung des FNP nicht als notwendig.
- Als Kompensationsmaßnahme ist eine Ersatzaufforstung auf einer naturschutz-fachlich wertvollen Offenlandfläche im Süden der Stadt vorgesehen. Für den Artenschutz ist das kontraproduktiv, da gerade viele Offenlandarten wie z.B. der Kiebitz und die Feldlerche im Stadtgebiet als von vom Aussterben bedroht gelten.
- „Anlass für die Aufstellung der Satzung ist die wiederholte Anfrage zur Bebauung der bislang unbebauten Fläche zwischen der Dianastraße im Südosten und der Idunastraße im Nordwesten“, heißt es in der Begründung. Tatsächlich hat hier ein Immobilienmakler dieses Waldstück mit dem Ziel erworben, es einer Bebauung zuzuführen. Belege dafür liegen uns vor. Zu diesem Zweck wurde der Wald bis 2022 mehrmals widerrechtlich gerodet. Nach der Rodung wurde von Seiten des Eigentümers in der Politik gezielt für eine Bebauung geworben. Das Interesse dafür liegt auf der Hand: Mit einer mögliche Nutzungsänderung von Wald zu Bauland hat der Eigentümer einen Gewinn von mehreren 100.000 Euro zu erwarten.
- Das Regionalforstamt hat 2022 eine widerrechtliche Waldumwandlung festgestellt. Der BUND hat daraufhin den Eigentümer wegen Verstoß gegen das Forstgesetz angezeigt. Das danach eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
- Für diese Nutzungsänderung einer Waldfläche das Instrument einer Innenbereichs-satzung zu nutzen ist an dieser Stelle auch baurechtlich fragwürdig. Die Waldfläche grenzt an der Westseite unmittelbar an ein Bebauungsplangebiet an (B-Plan I/Q 13-2 -NA Dianastraße). Nach geltender Rechtsprechung muss bei einer gewünschten Arrondierung einer an ein B-Plan-Gebiet angrenzenden Freiraumfläche der entsprechende B-Plan dafür über den Weg einer Änderung genutzt werden. Da aber der B-Plan I/Q 13-2 -NA Dianastraße die benachbarte westlichen Fläche als Wald festsetzt, dürfte das baurechtlich nicht einfach sein.
- Das öffentliche Interesse am Schutz der gesamten ökologisch wertvollen Waldfläche an der Stadtgrenze steht der gewünschten Bebauung entgegen. Mit dem geplanten Bau von 3 Einfamilienhäusern kann auch nicht relevant zur Schaffung dringend benötigtem Wohnraum beigetragen werden.
Aus diesen Gründen hat der Naturschutzbeirat im September 2025 mit einem einstimmigen Beschluss diese Satzung abgelehnt. Eine deshalb notwendige Erörterung im AfUK hat bisher nicht stattgefunden. Bei objektiver Abwägung aller hier berührten Belange kann es nur eine Ablehnung des Satzungsentwurfs geben.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://bielefeld.bund.net/service/meldungen/detail/news/waldeigentuemer-bestreitet-rodung-bund-legt-nachweise-vor/