Bielefeld, 29.10.2024 | In der Auseinandersetzung um die Rodung und Bebauung eines Waldgrundstückes in Bielefeld-Quelle hat der BUND jetzt Anzeige gegen den Waldeigentümer erstattet. Der Vorwurf: Mit der Rodung des Waldes im Jahre 2022 zum Zwecke einer Bebauung liege ein Verstoß gegen § 39 Landesforstgesetz vor. Danach müssten solche Waldumwandlungen von der Forstbehörde genehmigt werden. Diese Genehmigung liege bis heute nicht vor. Verstöße könnten nach dem Gesetz mit Bußgeld bis 25.000 Euro geahndet werden.
Der BUND widerspricht mit dieser Anzeige auch der Rechtsauffassung des Bauamtes der Stadt, das die Rodung in der Sitzung der Bezirksvertretung Brackwede als rechtmäßig bewertet hatte. Eine Anfrage bei der zuständigen Forstbehörde habe klar ergeben, dass diese Waldumwandlung als rechtswidrig zu bewerten sei. Das sei schon im Februar 2022 Ergebnis einer Ortbegehung gewesen.
Erst mit einem rechtsgültigen Bebauungsplan oder einer Satzung könne, so die Auskunft der Forstbehörde, für diesen Wald eine Waldumwandlung genehmigt werden. Dazu Adalbert Niemeyer-Lüllwitz vom BUND: „Eine Satzung, die das ermöglichen könnte, liegt aber erst im Entwurf vor. Dass diese Satzung je Rechtskraft erlangt, bezweifeln wir. Denn der betroffene Wald ist laut Regionalplan, Landschaftsplan und Flächennutzungsplan als Wald festgesetzt und damit geschützt. Diesen Schutz für nur drei Einfamilienhäuser aufzuheben ist bei aller Dringlichkeit von Wohnungsbau in der Stadt nicht im öffentlichen Interesse und wird deshalb sicher von der Bezirksregierung nicht genehmigt werden“.
Hinzu komme das sehr zweifelhafte Zustandskommen der Satzung. Denn mit der illegalen Rodung seines Waldes habe der Eigentümer versucht, seiner Forderung nach einer Bebauung des Grundstückes Nachdruck zu verleihen. In der Stellungnahme an den Rat verweist der BUND dazu auf das Protokoll eines Ortstermins der Bezirksvertretung mit dem Eigentümer, in dem zu lesen sei: „Herr A. merkt an, dass das Grundstück im Eigentum von Herrn X stehe und er dieses einmal im Jahr roden lasse. Er plane eine Wohnbebauung und bäte um eine politische Willensbildung“.
Es sei also erklärtes Ziel des Waldbesitzers, bei dem es sich um einen bekannten Immobilienmakler handeln soll, mit dem Kauf des Grundstückes eine erhebliche Wertsteigerung von ca. 0,7 Mio. Euro. zu erzielen. Dazu der BUND: „Durch die Rodung des Waldes wurde versucht, eine Entscheidung über eine Bebauung zu beeinflussen. Wir fragen dazu: Kann Politik einem solchen Vorgehen ernsthaft folgen? Will Politik einen durch Rechtsbruch beeinflussten Spekulationsgewinn von ca. 0,7 Mio. Euro sanktionieren? Was passiert, wenn dieses Beispiel Schule macht? Wenn Waldbesitzer durch illegale Rodung von Waldflächen eine Bebauung durchsetzen können?“
Mit der Anzeige hat der BUND deshalb die Forstbehörde aufgefordert, eine Wiederaufforstung der in allen rechtsgültigen Plänen immer noch als Wald festgesetzten Fläche anzuordnen.
Hintergrundinfos gibt es hier: Illegale Waldrodung in Quelle für Einfamilienhäuser
Faktencheck des BUND (PDF)
BUND-Fachstellungnahme (PDF)