Ob die Umsiedlung und der Schutz der Zauneidechse auf dem Flugplatz gelingt, ist aus Sicht des BUND ungewiss. Foto: BUND / Rolf Behlert
Bielefeld, 6.3.2026 | Die Stadt hat den umstrittenen Bau einer Flugzeughalle genehmigt. Direkt betroffene Anwohner mussten das am 4. März aus der Presse erfahren. Der Geschäftsführer der Flughafen GmbH informiert darüber, nicht die Stadt als verantwortliche Genehmigungsbehörde. Damit ignoriert die Stadt erneut die Beteiligungsrechte betroffener Bürgerinnen und Bürger, so der BUND in einer Erklärung zur Baugenehmigung.
In der Erklärung des BUND heißt es: „Dass das Bauamt klammheimlich ohne öffentliche Erörterung in politischen Gremien den Bau genehmigt hat, ist inakzeptabel. Jede bauliche Veränderung auf diesem öffentlichen Verkehrslandeplatz betrifft öffentliche Belange des Gemeinwohls wie der Trinkwassergewinnung, dem Erhalt biologischer Vielfalt und dem Klimaschutz“. Der Flugbetrieb müsse im Interesse der lärmgeplagten Anwohner reduziert werden. Diese Forderungen seien auch nach Bekanntgabe der Baugenehmigung aktuell, deshalb laufe die vom BUND gestartete Online-Petition weiter. Zudem lasse der BUND die Baugenehmigung juristisch überprüfen.
Trotz Dringlichkeit: Es gibt noch kein Wasserschutzgebiet
Der BUND kritisiert, dass das Bauvorhaben offenbar mit fehlerhaften Daten begründet wurde, die der Geschäftsführer jetzt in der Presse wiederholt habe. Dazu BUND-Wasserexperte Dr. Manfred Dümmer: „So wird behauptet, der Bau der Halle habe keinerlei Einfluss auf die Trinkwasserbrunnen und liege auch nicht in einem Wasserschutzgebiet. Fakt ist, dass es für die Trinkwasserbrunnen noch gar kein Wasserschutzgebiet gibt. Die Ausweisung ist dringlich, setzt aber voraus, dass Brunnen verlegt werden. Eine Schutzgebietsausweisung ohne Verlegung der Brunnen würde bei den hohen Standards von Trinkwasserschutzgebieten eine Einstellung des Flugbetriebs notwendig machen“. Laut Mitnutzungsvertrag müsse der Trinkwassergewinnung absoluten Vorrang vor dem Flugbetrieb eingeräumt werden. Der BUND fragt deshalb: „Warum wird ohne diese dringliche Absicherung der Wassergewinnung ein Ausbau zugelassen?“
Schutzmaßnahmen für die Zauneidechse
In Zweifel zieht der BUND auch die Aussage, der Eingriff in Natur und Landschaft könne vollständig ausgeglichen werden. Adalbert Niemeyer-Lüllwitz vom BUND-Vorstand erklärt dazu: „Versiegelt und damit zerstört werden gesetzlich geschützte Biotope, Lebensräume der Zauneidechse, einer nach Europarecht streng geschützten Art, die im Bereich des Baugeländes nachgewiesen wurde. Dass schon seit Jahren dort Vergrämungsmaßnahem gegen diese geschützte Art stattfinden, widerspricht dem Naturschutzrecht. Laut Baugenehmigung kann jetzt auch frühestens mit dem Bau begonnen werden, nachdem umfangreiche Schutzmaßnahmen wie Schutzzäune und Ersatzhabitate für die Eidechse angelegt wurden und sichergestellt ist, dass keine Tiere mehr die Baufläche besiedeln“. Ob die Umsiedlung und damit die vollständige Kompensation gelingen könne, sei überhaupt nicht sicher.
Kapazitätserweiterung verursacht mehr Fluglärm
Dass die neue Flugzeughalle zu keiner Erhöhung der Flugbewegungen führe ist aus Sicht des BUND nicht glaubwürdig, so BUND-Vorstand Sven Christeleit: „Mit der neuen Halle können zahlreiche weitere Flugzeuge auf dem Platz untergebracht werden. Das wird das Verkehrsaufkommen unweigerlich erhöhen. Der Mitbenutzungsvertrag begrenzt die Kapazität auf 22.000 Flugbewegungen jährlich. Diese Kapazität wird aber aktuell bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Deshalb ist davon auszugehen, dass die gewinnorientiert arbeitende GmbH alleine aus wirtschaftlichen Gründen eine weitere Zunahme der Flugbewegungen bis zur vertraglich festgesetzten Kapazitätsgrenze verfolgt. Für die Anwohner wird damit die Lärmbelastung weiter steigen“.
Warum nutzen Unternehmen den stadteigenen Platz gebührenfrei?
Aus diesem Grunde müsse der zwischen Stadt und GmbH abgeschlossene Mitbenutzungsvertrag von 2003 dringend überarbeitet werden. Grundlage für die Zahl der zugelassenen Flugbewegungen müsse die zumutbare Belastung der unmittelbar am Flugplatz lebenden Menschen sein, und nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Flughafen GmbH, wie es aktuell noch § 3 (1) des Mitbenutzungsvertrages festschreibe. Adalbert Niemeyer-Lüllwitz: „Dieser Vertrag legt in § 6 auch fest, dass für die Nutzung der stadteigenen Flächen und Gebäude kein Nutzungsentgelt erhoben wird. Wir fragen dazu die Stadt: Warum kann die Flughafen GmbH, die von finanzstarken Unternehmen getragen wird, den stadteigenen Platz und stadteigene Gebäude gebührenfrei nutzen? Warum können die dort ansässigen Unternehmen diese Ressourcen nutzen, ohne dafür an die Stadt ein Entgelt zu zahlen?“
Weitere Informationen: https://bielefeld.bund.net/flugplatzausbau-stoppen/