Die unversiegelten Flächen auf dem Flugplatz sind fast vollständig als gesetzlich geschützte Biotope unter Schutz gestellt (rot schraffierte Fläche). Quelle: Online-Kartendienst der Stadt Bielefeld.
Der Flugplatz Bielefeld plant den Bau einer weiteren Flugzeughalle. Zusammen mit dem Vorfeld soll damit eine Fläche von über 3.000 qm neu versiegelt werden. Davon sind gesetzlich geschützte Biotope und gefährdete Tierarten betroffen. Der BUND Bielefeld hat deshalb die Stadt aufgefordert, die Anträge für einen weiteren Ausbau des Flugplatzes abzulehnen.
Abgesehen von bebauten und versiegelten Flächen ist der gesamte Platz vollständig nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz gesetzlich geschützt. Es handelt sich dabei um die bedeutendsten Flächen von Heide- und Sandmagerrasen in der Stadt, Lebensraum für zahlreiche vom Aussterben bedrohte Pflanzen- und Tierarten. Der Flugplatz gehört damit zu den artenreichsten Biotopen in Bielefeld.
Besonders bemerkenswert unter den Vogelarten ist das Brutvorkommen der stark gefährdeten Feldlerche, deren Bestände über 90 % abgenommen haben. Als sehr seltene und bedrohte Vogelarten kommen auch die Heidelerche und der Wiesenpieper vor. Unter den Insekten sind besonders Heuschrecken und Wildbienen- und wespen stark vertreten, darunter auch viele gefährdete Arten der Roten Listen.
Die auf dem Platz lebende Zauneidechse gehört ebenfalls zu den Arten der Roten Liste, gilt nach der europäischen FFH-Richtlinie als gesetzlich streng geschützte Art. Sie wurde im Bereich des geplanten Hangar-Standortes nachgewiesen. Deshalb führt die Flughafen GmbH, abgestimmt mit dem Umweltamt der Stadt, schon seit 2023 dort „Vergrämungsmaßnahmen“ durch. Das heißt konkret, die Flächen werden so intensiv kurzrasig gepflegt, damit die Zauneidechsen hier vertrieben werden. Aus Sicht des BUND ist diese Vertreibungsmaßnahme gegen eine streng geschützte Art ein Verstoß gegen geltendes Naturschutzrecht.
Ausbau entgegen Naturschutzzielen schon seit über 20 Jahren
Schon seit über 20 Jahren wird entgegen den Schutzzielen ein massiver Ausbau des Flugplatzes betrieben. Aus einem weitgehend naturverträglichen „Landeplatz Windelsbleiche“ wurde in dieser Zeit der „Flugplatz Bielefeld“. So wurde auf dem Platz 2005 gegen den Widerspruch der Naturschutzverbände und vieler Anwohner die Start- und Landebahn von 730 m auf 1300 m erheblich verlängert und der Platz um eine zusätzliche asphaltierte Rollbahn der gleichen Länge erweitert. Damit sollte der Betrieb mit kleinen Düsenjets ermöglicht werden. Diese werden hier nur von zwei Großunternehmen, den Konzernen Tönnies und Oetker, eingesetzt. Nicht nur für Geschäftsflüge. Durch den Ausbau der Parallelrollbahn wurden geschützte Sandmagerrasenflächen von besonders wertvoller Ausprägung in großem Umfang zerstört.
Gegen diesen Ausbau haben über 5000 Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Unterschrift Einwendungen erhoben. Der BUND hat damals zusammen mit den anderen Naturschutzverbänden fundiert gegen den Ausbau Stellung genommen. Der Bau der Rollbahn wurde auch von der Unteren Landschaftsbehörde abgelehnt. Die Bezirksregierung hob den Ablehnungsbescheid leider wieder auf. Der BUND erreichte damals mit einer Klage einen vom Verwaltungsgericht Minden verfügten zeitweiligen Baustopp. Aufgrund der aber schon durchgeführten Bauarbeiten mit Zerstörung der Sandmagerrasenfläche wurde die Klage damals wieder zurückgenommen. (AZ 9 K 1897/06). Die geschützten Biotope waren nicht mehr da, für die Klage gab es keine Erfolgsaussichten mehr.
Ausnahmegenehmigung nicht im öffentlichen Interesse
Bei dem Bau der geplanten Halle handelt es sich um einen unzulässigen Eingriff in nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz geschützte Biotope. Deshalb benötigt die Flughafen GmbH für den Bau eine Ausnahmegenehmigung nach § 45 Bundesnaturschutzgesetz. Im Gesetz heißt es dazu, dass für die Gewährung „zwingende Gründe des öffentlichen Interesses“ vorliegen müssen.
Der BUND fragt die Stadt: Mit welchem „zwingenden öffentlichen Interesse“ wird dieser Eingriff begründet? Ist es im öffentlichen Interesse, dass der Flugplatzbetreiber hier noch mehr Privatflugzeuge für private Flüge in einer weiteren Halle unterstellen kann? Ist es nicht stattdessen eher im öffentlichen Interesse, hier alles zu tun, damit seltene und gefährdete Tierarten nicht vertrieben bzw. „vergrämt“ werden? Überwiegt hier nicht das öffentliche Interesse am Schutz gefährdeter Natur gegenüber den Privatinteressen weniger Hobbyflieger?
Bildstrecke: Naturschutz auf dem Flugplatz Bielefeld
Die unversiegelten Flächen auf dem Flugplatz sind fast vollständig als gesetzlich geschützte Biotope unter Schutz gestellt (rot schraffierte Fläche). Quelle: Online-Kartendienst der Stadt Bielefeld.
Der Wiesenpieper ist Brutvogel des offenen und halboffenes Geländes, nutzt besonders Heideflächen, und konnte von der Biologischen Station auf dem Platz als Brutvogel nachgewiesen werden. Foto: Andreas Trepte, CC BY-SA 2.5, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=44721134
Für die seltene Feldlerche ist die Heide- und Sandmagerrasenflächen des Flugplatzes ein sicherer Brutstandort. Foto: Daniel Pettersson, Wikimedia https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=1722926
Nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützte Biotope im Bereich des Flugplatzes (rot schraffiert). Ausgenommen von diesem Schutz sind nur die versiegelten Flächen der Rollbahnen, der Gebäude und des Vorfeldes. Quelle: Onlinekartendienst der Stadt Bielefeld
Geschützte Biotopverbundflächen im Bereich des Flugplatzes. Quelle: Onlinekartendienst der Stadt Bielefeld