Bild: Luftbild des Stadtbezirks Senne mit dem Flugplatzgelände in Bildmitte. Quelle: https://www.tim-online.nrw.de/
Aus der Luft betrachtet verwundert es, dass hier im dicht besiedelten Bielefelder Süden eine „Flughafen GmbH“ den Ausbau eines Landeplatzes zu einem Flughafen betreibt. An der Straße „Am Flugplatz“ gibt es auf der einen Seite dichte Wohnbebauung, auf der anderen Seite Flugzeughangars und nur wenige Meter entfernt die Start- und Landebahn. Der Lärm startender und landender Flugzeuge belastet und nervt dort die Menschen. Besonders intensiv passiert das, wie Anwohner berichten, wenn beim Schulungsbetrieb einer ansässigen Flugschule in kurzen Abständen Flugzeuge starten, eine Runde in niedriger Höhe über den Häusern drehen und wieder landen. Manchmal stundenlang zum Beispiel an einem sonnigen Nachmittag, an dem Menschen sich gerne draußen erholen würden.
„Seit Monaten ständig Fluglärm durch den Flugplatz! Schon vormittags oft das Kreisen von lauten Propellermaschinen. Jeder Nachmittag zwischen 15.30 und 17 Uhr verdorben durch Flugzeuge, die das Wohngebiet überfliegen. Tun sie endlich etwas!“ Mit solchen Hilferufen wenden sich immer wieder genervte Anwohner über den „Mängelmelder“ an Politik und Verwaltung der Stadt. In diesem Fall lautete die Antwort der Stadt: „Der Flugbetrieb am Verkehrslandeplatz Bielefeld erfolgt auf Grundlage einer gültigen Genehmigung und ist prinzipiell gestattet. Überflüge von Ortschaften sind ebenfalls nicht verboten, sofern Mindesthöhen eingehalten werden. Im Umfeld von Flugplätzen darf diese Mindesthöhe zum Zweck von Start oder Landung auch unterschritten werden“.
Mitnutzungsvertrag ermöglicht weitere Steigerung der Flugbewegungen
Der Flugplatz ist leider noch als „Verkehrslandeplatz“ im Flugverkehrskonzept des Landes NRW zugelassen. Der Flugbetrieb verfügt über eine Betriebsgenehmigung der zuständigen Flugaufsicht. Über die Nutzung haben die „Flughafen GmbH und die Stadt Bielefeld als Eigentümer einen Mitnutzugsvertrag abgeschlossen. In diesem Vertrag wird der Flugbetrieb in der Zeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr zugelassen. Die Flugbewegungen werden auf eine für diesen Landeplatz enorm hohe Zahl von 22.000 jährlichen Flugbewegungen „begrenzt“. Diese Obergrenze, so steht es im Vertrag in § 3 (1), „orientiert sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gesellschaft“, also eben nicht an dem, was hier den Menschen an Lärmbelastung zugemutet werden kann.
Aktuell bewegt sich die jährliche Zahl bei „nur“ ca. 16.000 Flugbewegungen von Motorflugzeugen. Der Wert liegt also noch weit unter den zugelassenen Zahlen. Aber schon diese Nutzung überschreitet in Sachen Fluglärm und Luftverschmutzung die Grenze des Verträglichen für die dort lebenden Menschen. Dennoch verfolgt die „Flughafen GmbH“ einen weiteren Ausbau mit einer möglichen Steigerung der Flugbewegungen, und leider eröffnet der Vertrag mit der Stadt auch solche Möglichkeiten.
Fluglärm macht krank
Ohne Übertreibung gehört der Verkehrslärm zu den größten Umweltproblemen unserer Zeit. Schon eine geringe dauerhafte Lärmbelastung führt zur vermehrten Ausschüttung von Stresshormonen, die unseren Körper in einen Alarmzustand versetzen. Die Folge: Wir können uns schlecht konzentrieren, werden gereizt und schlafen unruhiger. Das Risiko eines Herzinfarktes steigt. Schwerhörigkeit nimmt zudem unter Kindern und Jugendlichen immer mehr zu und ist heutzutage mittlerweile die zweithäufigste Berufskrankheit.
An Flugplätzen sind die Start– und Landegeräusche die Hauptprobleme. Anwohner sind dem Lärm fortwährend ausgesetzt. Die teilweise extremen Lärmgeräusche kommen von oben. Schallschutzwände wie an Straßen sind wirkungslos. Flugbewegungen am Flugplatz Bielefeld finden leider auch am Wochenende statt, also in der Zeit, die von Menschen als Erholungszeit besonders wichtig ist. Dazu werden für Ruhephasen und Spaziergänge häufig Orte im Freien, gerne auch der eigene Garten, aufgesucht. Wie uns Anwohner immer wieder berichten, ist das am Flugplatz Bielefeld an manchen Tagen schlicht unmöglich.
Mehr Lärmschutz durch weniger Flugbetrieb!
Der aktuell geplante Bau eines weiteren Hangars und damit die Möglichkeit, zusätzliche Flugzeuge auf dem Platz unterzubringen, kann die Lärmprobleme rund um den Flugplatz also weiter verschärfen. Der Nutzungsvertrag bietet der „Flughafen gGmbH“ die Möglichkeit dazu, und die Stadt hat keine rechtliche Handhabe, das zu unterbinden. Aber eine Möglichkeit, darauf einzuwirken hat sie: Sie kann die Genehmigung für den Neubau eines weiteren Hangars verweigern!
„Solange alle relevanten Vorschriften eingehalten werden (..) besteht ein Anspruch des Antragstellers auf Genehmigung“, behauptet das Baudezernat der Stadt in einer Mail an die örtliche Bürgerinitiative.
Der BUND sieht das nach rechtlicher Prüfung völlig anders: Die Stadt ist Eigentümer des Geländes. Der „Mitnutzungsvertrag“ gestattet der Flughafen GmbH, dem Antragsteller, eine Mitnutzung als Flugplatz, verpflichtet aber an keiner Stelle dazu, den weiteren Ausbau durch zum Beispiel Bau eines Hangars zuzulassen. Der Vertrag bietet der Stadt auch ausdrücklich die Möglichkeit, Baumaßahmen die dem öffentlichen Wohl widersprechen, zu unterbinden.
Ein Rechtsanspruch der Flughafen GmbH auf Genehmigung dieser Baumaßnahme besteht eindeutig nicht. Vielmehr spricht bei objektiver Abwägung aller hier wirksamen Belange – dem Interesse der Anwohner auf Vermeidung zusätzlicher Lärmbelastung, dem Gemeinwohlinteresse am Schutz des Trinkwassers und dem Erhalt der hier geschützten Biotope - alles dafür, den Bauantrag abzulehnen.
Studie zu gesundheitlichen Auswirkungen von Fluglärm