Kreisgruppe Bielefeld
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Trinkwasserschutz muss Vorrang vor der Freizeitfliegerei haben!

02. Februar 2026 | BUND, Klimawandel, Verkehr

Flugbetrieb und weiterer Ausbau gefährdet die Wasserversorgung für Bielefeld

Die Stadt Bielefeld hat das heutige Flugplatzgelände schon 1929 gekauft, um hier für die Stadt Bielefeld die Wassergewinnung sicherzustellen. Auf dem Gelände betreiben die Stadtwerke Bielefeld nahe der Start- und Landebahn 11 Brunnen, die jährlich bis zu 450.000 Kubikmeter wertvolles Trinkwasser für das Wasserwerk III Windelsbleiche fördern. Die nahe an der Start- und Landebahn liegenden Brunnen sind durch den Flugplatzbetrieb dauerhaft gefährdet. Jeder weiterer Flugplatzausbau erhöht die Gefahr für die Trinkwassergewinnung und die Wasserressourcen aller Bielefelder Bürger*innen! 

Der Flugplatz wird aktuell zu über 80 % für Freizeitflugverkehr genutzt, also überwiegend für Spaßflüge von Menschen, die sich das leisten können. Demgegenüber muss der Daseinsvorsorge mit sauberem Trinkwasser Vorrang eingeräumt werden, sagt der BUND! 

Mitbenutzungsvertrag: Vorrang für Wassergewinnung! 

2003 wurde ein Mitbenutzungsvertrag über das Wasserwerksgelände mit der Flughafen GmbH abgeschlossen. Laut diesem Mitbenutzungsvertrag zwischen Stadt Bielefeld und Flughafen Bielefeld GmbH, der dem BUND vorliegt, muss der Trinkwassergewinnung immer Vorrang gegenüber den Interessen des Flugplatzes eingeräumt werden. Im Vertrag heißt es dazu: 

„Auf dem der Flughafen Bielefeld GmbH zur Mitbenutzung überlassenen Gelände befinden sich Teile der Brunnenreihe (…) des Wasserwerkes III (…), die der Trinkwasserversorgung der Stadt Bielefeld dienen. Diese Anlagen (…) haben in jedem Fall Vorrang vor den Interessen und Erfordernissen des Flugplatzes. Es ist dabei alles zu vermeiden, was den Betrieb der Wassergewinnungsanlagen ungünstig beeinflussen könnte“.

Der Vertrag enthält dazu viele detaillierte Auflagen für den Flugbetrieb zum Schutz des Grundwassers und der Wassergewinnung. Hingewiesen wird dabei auch auf die dringliche Ausweisung eines Wasserschutzgebietes (WSG). Die Bezirksregierung Detmold als ehemalige Aufsichtsbehörde (jetzt ist die Untere Wasserbehörde der Stadt Bielefeld/Umweltamt zuständig) hat seinerzeit die Schutzgebietsausweisung parallel zur Dauerbetriebsgenehmigung des Flugplatzes gefordert. Würde diese Ausweisung für das aktuelle Einzugsgebiet der Brunnen umgesetzt, müsste der Flugbetrieb sofort eingestellt werden. Denn in der dann unmittelbar an den Brunnen auszuweisenden Schutzzone 1 wäre kein Flugbetrieb möglich. Deshalb planen die Stadtwerke eine Verlegung der Brunnen nach Norden, mit ausreichender Entfernung zur Start- und Landebahn. Ein Gutachten dafür mit dem Plan des künftigen WSG liegt schon seit vielen Jahren vor. Die Bezirksvertretung Senne fordert seit Jahren eine rasche Umsetzung. In einem schon vor vielen Jahren gefassten Beschluss fordert sie zudem eine jährliche Information zum Stand der Ausweisung des Wasserschutzgebietes.

Ausweisung eines Wasserschutzgebietes dringlich 

In einer Stellungnahme zur Bauvoranfrage für den Bau eines weiteren Hangars hatte das Bauamt 2024 festgestellt: „Ein positiver Vorbescheid konnte bislang nicht erteilt werden, da zunächst vorrangige Belange des Grundwasserschutzes (Trinkwasserschutz) im Rahmen einer Brunnenverlegung abschließend geprüft werden müssen, was letztendlich die Ausweisung von Wasserschutzgebietszonen erforderlich machen wird. (…) Diese Brunnen müssen auf dem Gelände des Flugplatzes verlegt werden. Die Gewährleistung des Trinkwasserschutzes als Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge erfolgt über die Ausweisung von Wasserschutzgebieten“. (Bezirksvertretung Senne 10.10.2024). 

Ob und wann diese Verlegung erfolgt, ist ungewiss. Erste Probebohrungen der Stadtwerke sollen negativ verlaufen sein. Vor einer langfristigen Sicherung der Trinkwassergewinnung Ausbaupläne zuzulassen, ist aus Sicht des BUND unverantwortlich. Außerdem müssen aus Sicht des BUND die Kosten einer solch aufwändigen Brunnenverlegung von dem Verursacher und Nutznießer getragen werden, also von der Flughafen GmbH. Denn nur die Brunnen-Verlegung ermöglicht die Fortführung des Flugbetriebes. 

Wie wichtig die Sicherung und der Schutz unserer örtlichen Wasservorkommen ist, zeigt auch die Debatte um eine geplante Fernwasserleitung, mit der Grundwasser, das durch Versickern von Ruhrwasser angereichert wird, nach Bielefeld gefördert werden soll. Dazu Dr. Manfred Dümmer, Wasserexperte des BUND: „Wir fordern deshalb die Stadt auf, das dringend notwendige und geplante Wasserschutzgebiet endlich auszuweisen. Ein weiterer Flugplatzausbau gefährdet hier die Trinkwassergewinnung. In Anbetracht der Klimakrise mit negativen Auswirkungen auf die Wasserversorgung sind weitere Eingriffe nicht vertretbar.“

Lage des geplanten Wasserschutzgebietes und der zu verlegenden Brunnengalerie (blaue Punkte nahe der Start- und Landebahn) 

 

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