Kreisgruppe Bielefeld
Jetzt spenden Mitglied werden

Kahlschlag im Buchenwald am Lamberg – Naturschutzgebiet betroffen

10. September 2024 | Bielefelder Wald, BUND, Lebensräume, Naturschutz

Pressemitteilung der Bielefelder Naturschutzverbände: Wurde gegen Schutzbestimmungen verstoßen?

Gefällte Steileiche, ca. 100 Jahre alt, am südlichen Waldrand (NSG und FFH-Gebiet). Foto: BUND

Bielefeld, 11.9.2024 | Zahlreiche dicke Buchen und Eichen liegen gestapelt am Wegrand. Drei schwere Forstmaschinen befahren zum Teil flächig den Wald und fällen Buchen, Eichen, Eschen und Fichten. Spaziergänger sind entsetzt und fragen bei den Naturschutzverbänden nach, warum dort am beliebten Wanderweg unterhalb des Lamberg Kahlschlag betrieben wird. 

„Mit naturgemäßer Waldwirtschaft, bei der einzelne Bäume geerntet werden, hat das nichts mehr zu tun“, so Adalbert Niemeyer-Lüllwitz vom BUND-Vorstand. „Am Wegrand unterhalb des Lamberg wurden fast alle Eichen und Buchen gefällt und sogar Sträucher gerodet. In den südlich gelegenen Buchenwald, der hier als Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet streng geschützt ist, wurde auf die ähnliche Weise massiv eingegriffen und ein breiter Gehölzstreifen kahlgeschlagen“.

Es handelt sich, so die Bielefelder Naturschutzverbände in einer Erklärung, um Privatwald, der kürzlich den Besitzer gewechselt hat. Leider seien nach dem Forstgesetz Kahlhiebe in Wäldern noch bis zu einer Größenordnung von 2,0 ha zulässig. Das gelte allerdings nicht für den betroffenen Waldbereich südlich des Wanderweges, der als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen ist. Dazu Jürgen Albrecht, Vorsitzender des NABU: „Der Landschaftsplan Bielefeld-Senne verbietet für als Naturschutzgebiet geschützten Wald Kahlhiebe auf mehr als 0,3 ha zusammenhängender Waldfläche vorzunehmen, soweit es sich nicht um Kalamitätsflächen oder um die Umwandlung von Nadelholz-Altersklassenbeständen handelt. Als Gebot wird der Erhalt von Horst- und Höhlenbäumen festgesetzt. Entwicklungsziel ist die Erhaltung naturnaher, altersgestaffelter heimischer Laubwaldgesellschaften durch naturnahe Bewirtschaftung. Wir haben deshalb das Umweltamt gebeten, zu prüfen, ob hier gegen Schutzbestimmungen verstoßen wurde.“

Unabhängig von dieser Prüfung richten die Naturschutzverbände eine Bitte an die privaten Waldbesitzer, ihren Wald so naturnah wie möglich zu bewirtschaften. Dazu Claudia Quirini-Jürgens, Vorsitzende des Naturwissenschaftlichen Vereins: „Dass im Wirtschaftswald Bäume gefällt werden, ist Sinn und Zweck einer nachhaltigen Waldnutzung. Geschieht das einzelstammweise, wird der Wald geschont, bleiben bedeutende Waldfunktionen wie Erholung und Naturschutz erhalten. Zu viele Forstflächen sind schon in den Dürrejahren nach Borkenkäferbefall kahlgeschlagen worden. Auch deshalb sollten solche Eingriffe in die noch erhaltene Bielefelder Laubwälder vermieden werden“.

Unterhalb des Lamberges seien zum Beispiel viele alte Buchen gefallen und Lücken in den Buchenwald geschlagen worden. Das gefährde die Vitalität der verbliebenen Bäume, die jetzt stärker Hitze und Sonneneinstrahlung ausgesetzt seien. Damit die wichtigen Gemeinwohlfunktionen unserer Stadtwälder erhalten bleiben, sollten forstlich notwendige Eingriffe immer naturschonend erfolgen. Bei der anstehenden Novellierung des Bundeswaldgesetzes setzen sich die Naturschutzverbände deshalb auch für ein Verbot von Kahlschlägen ein. Den privaten Waldbesitzern empfehlen die Verbände, die angebotenen staatlichen Förderprogramme für Naturschutzmaßnahmen im Wald stärker in Anspruch zu nehmen.  

Bildstrecke: Baumfällungen und Kahlhiebe im Teutoburger Wald nahe Waterbör (Bielefeld-Brackwede) im August und September 2024. 

Zur Übersicht