Kreisgruppe Bielefeld

Kahlschlag am Ostwestfalendamm – Waldrodung kontra Stadtklima

10. März 2023 | Bäume, Bielefelder Wald, Klimawandel, Lebensräume, Naturschutz

BUND fragt: Warum war diese Maßnahme „unvermeidbar“?

Waldrodung an der Straße "An der Lutterquelle". Im Hintergrund: OWD. Foto BUND

Im Februar wurde zwischen Ostwestfalendamm und Bahngelände in Höhe der Straße „An der Lutterquelle“ ein ca. 1 ha großer Waldstreifen komplett gerodet. Es handelte sich um einen geschlossenen Mischwald aus heimischen Baumarten wie Stieleiche, Esche, Linden, Rotbuchen und Pappeln, der sich nach Fertigstellung des OWD ab den 1980er Jahren hier entwickelt hat. Die Bäume waren also überwiegend über 30 Jahre alt, einzelne auch älter.

Der Waldstreifen hatte laut Zielkonzept Naturschutz der Stadt „eine besondere Bedeutung im Siedlungsraum“. Für das Stadtklima wurde der Wald laut „Planungshinweiskarte Stadtklima“ als schutzwürdige Grünfläche mit Schutzpriorität 2 bewertet. Gerade am OWD hatte der Wald eine wichtige Funktion auch als Staubfilter. Mit der Fällung der Bäume, der Rodung der Baumstubben und der Bearbeitung des Bodens ging ein bedeutende Kohlenstoffspeicher und ein damit sehr klimawirksamer Wald verloren.

Gegenüber der Presse  hat das Umweltamt dazu erklärt, der Eingriff sei „unvermeidbar“ gewesen. Das ist absolut nicht nachvollziehbar. Häufig werden Bäume an Straßen beseitigt, weil sie krank sind und eine Gefahr darstellen. So mussten kürzlich an der Osningsstraße kranke Buchengefällt werden. Hier am OWD waren die gerodeten Bäume überwiegend gesund und vital, das ist noch gut an Schnittstellen erkennbar. Wären dort einzelne Bäume krank gewesen, hätten diese gezielt einzeln entnommen werden können. Die Rodung eines ganzen Wald war hier jedenfalls zur Herstellung der Verkehrssicherhit nicht notwendig.

Ersatzweise soll jetzt, so die Info des Umweltamtes, als Ausgleichsmaßnahme eine Hecke gepflanzt werden. Außerdem sind Baumpflanzungen am OWD geplant. Ein stadtklimatischer Ausgleich für die gefällten großen Bäume kann so aber nicht hergestellt werden.

Beim BUND löst dieser Eingriff Fragen aus. Wir haben deshalb dazu das Umweltamt um Auskunft gebeten:

1. Warum handelte es sich bei der Rodung dieses Waldes um einen „unvermeidbaren Eingriff“?

2. Wie beurteilt das Umweltamt die offensichtlichen Widersprüche des Eingriffs zum Zielkonzept Naturschutz und zum Klimaanpassungskonzept (Schutzpriorität 2)?

3. Da anstelle des Waldes jetzt eine Hecke gepflanzt werden soll, kommt die Maßnahme im Sinne des Landesforstgesetzes einer Waldumwandlung gleich. Wurde diese Waldumwandlung von der zuständigen Forstbehörde genehmigt?

5. Wenn jetzt als Ausgleich zum OWD hin 45 Bäume neu gepflanzt werden sollen, liegt die Frage auf der Hand: Warum konnten dort nicht stattdessen vorhandene ältere Bäume - zumindest einzelne - erhalten werden?  

6. Im Zeitungsbericht wurde berichtet, dass der Eingriff laut Auskunft des Umweltamtes gemäß Bundes- und Landesnaturschutzgesetz zu beurteilen war. Wurde dazu der Naturschutzbeirat  beteiligt?

Waldrodung am Ostwestfalendamm

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