Kreisgruppe Bielefeld

Sprungbachwald als Naturschutzvorranggebiet erhalten

24. August 2022 | Bielefelder Wald, Bäume, BUND, Klimawandel, Lebensräume, Naturschutz

BUND: Bebauungsplanung aus den 1970er Jahren ist keine Legitimation für die Rodung eines klimawirksamen Waldes

Sprungbachwald: Der ursprüngliche Kiefernforst hat sich zum Laub-Nadel-Mischwald entwickelt, in dem besonders Rotbuchen dominieren. Foto: BUND

Der BUND Bielefeld unterstützt die Forderung des Sennestadtvereins, den Sprungbachwald nicht für ein Bauprojekt zu opfern. Der BUND stellt die Notwendigkeit für ein Zentralmagazin für Museumsgüter nicht in Frage. „Wir fordern die Stadt aber auf, dafür nach einem anderen Standort zu suchen, denn der ökologisch wertvolle Laub-Nadel-Mischwald muss als Naturschutzvorranggebiet und auch aus Gründen der Klimafolgenanpassung erhalten werden“, erklärt dazu für den BUND-Vorstand Jürgen Birtsch.

Wenn gesagt wird „Der Wald ist eine Gewerbefläche“, wird dabei aus Sicht des BUND verschwiegen, dass sich diese Planung auf einen längst überholten Bebauungsplan aus dem Jahre 1970 stützt. „Es wird Zeit, dass sich die Stadt Bielefeld in der drängenden Klimakrise von solchen aus der Zeit gefallenen Planungen verabschiedet und besonders Wald in der Stadt konsequent schützt. Die Stadt Bielefeld sollte ihrer Vorbildfunktion für den Umgang mit städtischen Bäumen ganz dringend gerecht werden“, so Petra Schepsmeier vom BUND-Vorstand.

Das weit nach 1970 von der Stadt beschlossene „Zielkonzept Naturschutz“ setze diese Waldfläche als „Naturschutzvorranggebiet“ fest. Aus gutem Grund, so der BUND, denn der ursprüngliche Kiefernforst habe sich in den letzten Jahrzehnten längst zu einem ökologisch wertvollen Laub-Nadel-Mischwald entwickelt. Selbst das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) bewerte den Wald als landesweit bedeutsame Biotopverbundfläche. Schutzziel dieser bedeutsamen Naturschutzfläche sei hier der Erhalt „strukturreicher Sand-Kiefern-Laubmischwälder". Im Naturschutzinformationssystem des LANUV würden mehrere hier lebende Zielarten des Artenschutzes benannt, u.a. Fledermausarten und die Zauneidechse. Eine solche naturschutzfachlich wertvolle Fläche zu bebauen, stehe im klaren Widerspruch zu den Naturschutzzielen in Bielefeld.

Auch mit Blick auf die Klimafolgenanpassung müsse dieser Wald erhalten werden. Das Klimaanpassungskonzept der Stadt, bewerte den Wald als für das Stadtklima „besonders schutzwürdig“. In den Onlinekarten der Stadt ist die Fläche dunkelgrün und damit mit der „1. Schutzpriorität von Grün- und Freiflächen“ gekennzeichnet. Eine bauliche Entwicklung sei hier danach nicht empfehlenswert, heißt es im Konzept, weil so der Frischluftstrom in die westlich liegenden Wohngebiete unterbrochen würde und ein wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet verloren geht.

Der Wald hat auch eine wichtige Naherholungsfunktion für die angrenzenden Wohngebiete. Der im Wald liegende Spielplatz mit Spielgeräten und Bolzplatz ermöglicht in Kombination mit dem freien Spiel in einem Wald einzigartige Spiel- und Erlebnismöglichkeiten für Kinder.

„Seit der Aufstellung des hier gelten Bebauungsplanes im Jahre 1970, hat sich die Umweltsituation grundlegend verändert. Das Artensterben und der Klimawandel zwingen u.E. zu einer Neubewertung von alten Bebauungsplanungen“, so Jürgen Birtsch. Zudem hat die Koalition von SPD, DIE LINKE und Bündnis 90/DIE GRÜNEN in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das Zielkonzept Naturschutz als verbindliche Planungsgrundlage zu stärken. In diesem Fall müsse das bedeuten, den Wald rechtssicher zu schützen und Planungen, die dem widersprechen, zu korrigieren.

Stellungnahme des BUND "Sprungbachwald"

Pressebericht Stellungnahme des Sennestadtvereins

 

Bildstrecke: Sprungbachwald in Sennestadt

Zur Übersicht