Bielefeld, 23.9.2024 | Die "Innenbereichssatzung Fortunastraße" war heute kurzfristig auf Antrag des BUND Thema im Naturschutzbeirat. Mit einer Präsentation informierte Beiratsmitglied Adalbert Niemeyer-Lüllwitz über Ziele und Inhalte dieser Satzung, mit der eine Waldfläche als Wohnbaufläche ausgewiesen werden soll. Das Ergebnis nach der Debatte über diese Vorlage des Bauamtes war eindeutig: Die Satzung wurde einstimmig (ohne Enthaltung) abgelehnt. Anwesend waren 15 von 16 Beiratsmitgliedern.
BUND-Pressemitteilung und Stellungnahme vom 15.9.2024
Bielefeld, 15.9.3024 | An der Dianastraße in Quelle hat die Bezirksvertretung Brackwede am 12. September die Bebauung einer Waldfläche auf den Weg gebracht - mit einer sogenannten "Innenbereichssatzung". Der Wald sei bereits „rechtmäßig gerodet“, so das Bauamt in seiner Begründung. „Ein politisch wie juristisch zweifelhafter Deal“ – so der BUND Bielefeld.
2020 war diese Fläche noch mit einem intakten Laubmischwald bewachsen – das belegt eine Auswertung der Luftbilder – so der BUND. Danach rodete der Eigentümer die Fläche, mit der erklärten Absicht, sie zu bebauen. 2022 habe sich der Eigentümer dann bei der Bezirksvertretung um eine Genehmigung der geplanten Bauvorhaben bemüht. Bezirkspolitiker sollen damals Zustimmung signalisiert haben. Dabei sei die Bezirksvertretung gar nicht befugt, eine solche Genehmigung zu erteilen. Vermutlich sei deshalb dann das Bauamt eingeschaltet worden. Das Ergebnis wurde am 12.9. der Bezirksvertretung Brackwede als Entwurf einer sogenannten "Innenbereichssatzung" präsentiert. Damit soll aus dem Wald ein Minibaugebiet mit drei Einfamilienhäusern entstehen.
Adalbert Niemeyer-Lüllwitz vom BUND Bielefeld: "Für die Rodung und eine mögliche Bebauung gab und gibt es keinerlei Rechtsgrundlage. Dafür hätte vor dem Eingriff ein Antrag auf Waldumwandlung genehmigt werden müssen. Von einer rechtmäßigen Rodung kann also nicht die Rede sein". "Im Ergebnis dieses Deals zwischen Waldeigentümer, Politik und Bauamt würde die klar rechtswidrige Rodung eines Waldes nachträglich legalisiert. Mit einem großzügigen Geschenk an den Grundstücksbesitzer, dessen Wald mit der dann möglichen Bebauung vergoldet wird. In Köln nennt man sowas "Klüngel", in dieser Stadt vielleicht "Bielefelder Landrecht"? Wir fragen: Haben Politik und Verwaltung aus dem Fall Hagedorn nicht gelernt?".
Bei der Fläche handele es sich forst- und naturschutzrechtlich bis heute um Wald und geschützten Außenbereich. Flächennutzungsplan und Regionalplan setzten hier planungsrechtlich Wald fest. Laut Regionalplan gehöre die Fläche zudem zu einem bedeutenden regionalen Grünzug. Nach der illegalen Rodung hätte, so der BUND, die Forstbehörde nach dem Forstgesetz umgehend die Wiederbewaldung anordnen müssen. Warum das nicht geschehen ist, sei nicht nachvollziehbar. Der BUND kündigt an, in Anbetracht dieses rechtlich zweifelhaften Vorgehens einen möglichen Satzungsbeschluss juristisch prüfen lassen.
Stellungnahme des BUND zur Innenbereichssatzung Fortunastraße (PDF)
BUND-Faktencheck zur Waldrodung und Satzung (PDF)
Informationen zur "Innenbereichssatzung Fortunastraße" auf der Seite der Stadt (Link)