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Kahlschlag im FFH-Gebiet Tatenhauser Wald – eine Naturschutzmaßnahme?

29. Oktober 2026 | Bäume, BUND, Lebensräume, Naturschutz, Wälder

BUND fordert von den Behörden Aufklärung

Mit schweren Forstmaschinen wurde im Tatenhauser Wald eine ca. 6 ha große Waldfläche weitgehend kahl geschlagen. Foto: BUND

Halle-Künsebeck, 30.10.2026 | Für den Bau der A 33 müssen Eingriffe kompensiert werden. Dazu soll Kiefernwald ökologisch aufgewertet werden. Doch ist Kahlschlag dafür ein probates Mittel? Ausgerechnet in einem streng geschützten Wald? „Seltsamer Naturschutz“, kommentiert dazu das Haller Kreisblatt. 

Was ist passiert? Im Naturschutzgebiet Tatenhauser Wald am Heidenbusch in Halle-Künsebeck wurde Anfang Oktober eine Waldfläche von ca. 6 ha kahlgeschlagen. Überwiegend wurden Kiefern gefällt, aber auch alle standortgerechten Buchen und Eichen. Nach dem Gesetz darf es solche Kahlschläge in Naturschutzgebieten nicht geben. Nach Recherche des Haller Kreisblatt und Aussagen der Behörden soll aber alles dem Naturschutzrecht entsprochen haben. Bei dem Eingriff soll es sich sogar um eine Kompensationsmaßnahme für den Bau der A 33 handeln, also um eine Naturschutzmaßnahme! 

Das passt doch überhaupt nicht zusammen, sagt die BUND-Kreisgruppe Gütersloh, die diesen Widerspruch aufgedeckt und die Öffentlichkeit alarmiert hat. Im Haller Kreisblatt konnten dann erstaunte Anwohner und Naturschützer nachlesen, wie Behörden den Eingriff rechtfertigen. 

Eine „Kohärenzmaßnahme“ als Ausgleich für Eingriffe durch die A 33? 

Warum geht es? Der Tatenhauser Wald ist als Natura 2000 und FFH-Gebiet nach Europarecht streng geschützt. Dass die A 33 dort durchgeschlagen wird, konnten Naturschützer vor über 30 Jahren verhindern. Aber auch nach Verlegung der Trasse wurde am Rande geschützter Wald zerstört. Dafür mussten die Autobahnplaner als Grundlage für den Planfeststellungsbeschluss Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen vorsehen. Und bei dem jetzigen Kahlschlag soll es sich um eine solche Ausgleichs- bzw. „Kohärenzmaßnahme“ handeln.

Das Ziel sei, so die Autobahn GmbH, die die Maßnahme durchführt, vorhandene eher naturferne Waldflächen – hier einen von standortfremden Kiefern geprägten Wald – zu naturnahen Wäldern zu entwickeln. Dazu müssten die Kiefern entfernt werden, um dann flächig mit Stieleichen und anderen standortheimischen Baumarten aufzuforsten. Das Ziel sei ein „bodensaurer Eichenwald auf Sandebene“ („Lebensraumtyp LRT 9190“). So würde sich ein naturschutzfachlich im Vergleich zum Kiefernwald höher wertiger, mit mehr Ökopunkten bewerteter naturnaher Wald entwickeln, so die Aussage der Behörden in der Presse. 

BUND sieht in Kahlhieb und Aufforstung keinen Gewinn für den Wald

Diese Maßnahme ist aus Sicht des BUND äußerst fragwürdig. Hartmut Lüker kritisierte laut Haller Kreisblatt für die BUND-Kreisgruppe, dass auf der Fläche sogar standortheimische Baumarten gefällt wurden, die für den gewünschten naturnahen Wald zu den Zielbaumarten zählen. Nach Begehungen hat der BUND festgestellt, dass Laubgehölze wie Eichen und Buchen, auch junge Bäume, flächig gefällt wurden. Nur einzelne Kiefern blieben als „Schirmbäume“ stehen, wie eine Bilddokumentation belegt. 

Der BUND fragt: Warum wurde der Waldumbau in diesem Schutzgebiet nicht entsprechend der Schutzgebietsverordnung durch naturschonende Waldentwicklungsmaßnahmen durchgeführt? Das hätte bedeutet, den Kiefernbestand schonend durch Einzelstammentnahme aufzulichten, die Naturverjüngung zu fördern und Zielbaumarten wie die Stieleiche allenfalls truppweise zu pflanzen. Selbstverständlich müssten für eine naturnahen Waldentwicklung vorhandene Zielbaumarten wie Eiche und Buche erhalten und nicht gefällt werden. Ein solches Vorgehen wäre in Anbetracht des strengen FFH-Gebietsschutzes angemessen.

Auf diese Weise ist aus Sicht des BUND das Entwicklungsziel eines naturnahen Eichenwaldes auch viel schneller erreichbar, als mit Kahlhieb und Aufforstung. Eine flächige Aufforstung mit Eichen einer Altersklasse, wie hier jetzt geplant, widerspricht dem Ziel, artenreiche und stabilen Laubwälder bzw. Waldökosysteme zu entwickeln. Denn im Ergebnis entstehen so zunächst die Altersklassen-Plantagen einer Baumart, die sich erst in vielleicht 100 Jahren zu einem intakten Waldökosystem entwickeln kann. 

Kahlschlag als Kompensation nicht nachvollziehbar - viele Fragen offen

Auf welcher Rechtgrundlage wurde dieser fragwürdige Eingriff in ein streng geschütztes Waldgebiet zugelassen, fragt jetzt der BUND. Schutzbestimmungen der Schutzgebietsverordnung wurden offenbar missachtet, eine Verträglichkeit mit den Schutzzielen nicht geprüft, wie es das Verschlechterungsverbot in FFH-Gebieten vorsieht. Dass dieser Kahlschlag tatsächlich als Kompensation für den Bau der A 33 mit dem Planfeststellungsbeschluss so geplant wurde, kann der BUND nicht nachvollziehen. Deshalb hat der BUND die Behörden mit einem Fragenkatalog um weitere Aufklärung gebeten und Einblick in die für solche „Kohärenzmaßnahmen“ notwendigen Maßnahmenpläne gefordert. 

Pressemitteilung der BUND-Kreisgruppe Gütersloh (PDF)

Bilddokumentation (PDF)

Kommentar des Haller Kreisblatt (PDF)

Bildstrecke: Kahlhieb im NSG und FFH-Gebiet Tatenhauser Wald. 

Am Heidenbusch in Halle-Künsebeck, Oktober 2026. Bis auf wenige einzelne Kiefern wurde die Waldfläche von ca. 6 ha kahl geschlagen. Auch alle Buchen und Eichen wurden gefällt. Ein Schild am Rand der Fläche informiert über den Schutzstatus des Gebietes. 

Bildstrecke: Kahlhieb im NSG und FFH-Gebiet Tatenhauser Wald. Gefällte Eichen und Buchen. 

Am Heidenbusch in Halle-Künsebeck, Oktober 2026. Bis auf wenige einzelne Kiefern wurde die Waldfläche von ca. 6 ha kahl geschlagen. Im Bild: Auch alle Buchen und Eichen, Zielbaumarten des “bodensauren Eichenwaldes”, wurden gefällt. 

Bildstrecke: Kahlhieb im NSG und FFH-Gebiet Tatenhauser Wald. Schäden am Boden durch schwere Forstmaschinen. 

Am Heidenbusch in Halle-Künsebeck, Oktober 2026. Bis auf wenige einzelne Kiefern wurde die Waldfläche von ca. 6 ha kahl geschlagen. Auf der gesamten Flächen finden sich Spuren von Bodenschäden durch Befahren mit schweren Forstmaschinen. 

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