Luftbild des Satzungsgebietes mit den noch vorhandenen Freiflächen. Im Plan der Stadt sind die jetzt gestrichenen Bauflächen blau markiert.
Bielefeld, 30.7.2026 | Seit über drei Jahren wird nun schon über eine aus Sicht des BUND sehr zweifelhafte Bebauung am Wandweg in Lämmershagen gestritten. Jetzt hat der Rat der Stadt einen grundlegend geänderten Satzungsentwurf auf den Weg gebracht.
Fast alle nach dem ersten Entwurf der „Außenbereichssatzung“ geplanten neuen zusätzlichen Wohnbauflächen wurden gestrichen. Ursprünglich hatte das Bauamt für das Gebiet Flächen für 15 zusätzliche Häuser mit bis zu 30 Wohneinheiten vorgesehen. Davon ist jetzt nur ein möglicher Bauplatz für ein Haus übriggeblieben. Die aus Sicht des Naturschutzes wertvollen Wald- und Grünlandflächen, wichtig als Puffer für das nahe liegende FFH-Schutzgebiet, können danach nicht mehr bebaut werden.
Wichtig ist: es handelt sich „nur“ um einen „Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss“, die Satzung ist noch lange nicht rechtskräftig. Mit dem neuen Entwurf startet die Stadt jetzt erneut ein längeres Beteiligungsverfahren.
Aber dass der Entwurf im Sinne des Naturschutzes derart geändert wurde, verbuchen wir als Erfolg unserer zahlreichen Stellungnahmen. Schon 2024 haben wir u.a. darauf hingewiesen: „Das Gebiet grenzt direkt an das FFH-Gebiet "Östlicher Teutoburger Wald" an und sorgt mit seinen extensiv genutzten Grünlandflächen, seinen mosaikartig darin eingestreuten Obstwiesen maßgeblich mit für den hier noch erhaltenen hohen Strukturreichtum, der eine entsprechende Artenvielfalt bedingt“.
Dass die Stadt jetzt diesen Einwänden gegen eine weitere Bebauung folgt, freut uns. Wir fragen uns aber, warum nach fast vollständiger Streichung aller zusätzlichen Wohnbauflächen überhaupt an der Satzung festgehalten wurde. Lohnt dafür der enorme Verwaltungsaufwand? Nur, damit wenige Hausbesitzer mehr Freiheiten für bauliche Veränderungen nutzen können? Ist das fair gegenüber anderen Grundeigentümern am Wandweg und andeswo im Außenbereich?
Ratsbeschluss Außenbereichssatzung Wandweg
Bildstrecke: Neuer Satzungsentwurf für den Wandweg
Luftbild des Satzungsgebietes mit den noch vorhandenen Freiflächen. Im Plan der Stadt sind die jetzt gestrichenen Bauflächen blau markiert.
Luftbild der Splittersiedlung Wandweg im Bereich der geplanten baulichen Verdichtung. An der Nordseite reicht der dort lt. Regionalplan als „Bereich zum Schutz der Natur (BSN)“ ausgewiesene Wald z.T. direkt an die Straße heran. An der Südseite dominieren noch landwirtschaftliche Nutzflächen, insbesondere ökologisch wertvolles Grünland mit Streuobstwiesen. Der Wald im Süden steht als FFH-Gebiet unter strengem Naturschutz. Quelle: Onlinekartendienst der Stadt Bielefeld