Bielefeld, 22.12.2023 | Die Bürgerinitiative nimmt auf einer eigenen Homepage Stellung und hat dazu auch eine Online-Petition gestartet. Der BUND hat zu seiner ersten Stellungnahme heute einen Nachtrag an Rat und Verwaltung übersandt.
Bielefeld, 11.12.2023 | Das Bauamt der Stadt möchte mit der „Außenbereichssatzung“ am Wandweg in Lämershagen die bisherige Splittersiedlung in ein geschlossenes Siedlungsgebiet umwandeln. Anlass ist laut Entwurf der geäußerte Wunsch einer Grundstückbesitzerin dort ein weiteres Haus bauen zu können. Dazu hat sich eine Anwohnerinitiative gegründet, die sich klar gegen eine solche Bebauung wendet. Der BUND unterstützt die Bürgerinitiative und hat zu den Plänen im Rahmen der Beteiligungsfrist jetzt Stellung genommen.
Beim Wandweg handelt es sich um eine schmale Straße in Lämershagen am Rande des Teutoburger Waldes, in der sich vor über 50 Jahren durch Bau von einzelnen Häusern eine sogenannte Splittersiedlung entwickelt hat. Nachdem Stadtentwicklung durch Bauleitplanung geordnet wurde, entstand dort kein weiteres Haus mehr. Der Landschaftsraum ist als Außenbereich und Freiraum geschützt. Wohnbebauung wie sie jetzt die Stadt dort plant ist nach § 35 Baugesetzbuch „nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen“. In diesem Fall sprechen aus Sicht des BUND aber gravierende öffentliche Belange gegen eine weitere Wohnbebauung am Wandweg:
- Der für eine Bebauung vorgesehene Bereich gilt als besonders geschützter Freiraum, der grundsätzlich von Bebauung freizuhalten ist.
- Der Flächennutzungsplan, auf den sich das Bauamt dabei beruft, ist rechtlich nicht bindend. Er steht im Widerspruch zum Regionalplan, der hier „Allgemeinen Freiraum und Agrarbereich“ und „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschafsorientierten Erholung“ festsetzt. Maßgebend ist hier der Regionalplan, der sich als Grundlage übergeordneter Planung gegenüber einem zielwidrig gewordenen Flächennutzungsplan durchsetzt.
- Weitere Bebauung am Wandweg greift negativ in eine schützenswerte Landschaft ein, die sich durch eine hohe Biotop- und Artenvielfalt und einen besonderen Erholungswert auszeichnet. Davon wären auch nach dem Regionalplan 2023 (Entwurf) festgesetzte „Bereiche zum Schutz der Natur“ (BSN) direkt betroffen.
- Die geplante Verfestigung einer Splittersiedlung mit der Option einer geschlossenen Straßenbebauung ohne ausreichende Infrastruktur am Rande der Stadt widerspricht einer geordneten, nachhaltigen und zukunftsweisenden städtebaulichen Entwicklung. Kein Nahversorger, keine Grundschule, keine weiterführende Schule, kein Arzt, keine Apotheke, keine andere für die Versorgung der Menschen dort wichtige Stelle ist fußläufig erreichbar. Es ist völlig klar, dass die am Wandweg lebenden Menschen für die notwendigen Wege also überwiegend das Auto benutzen. Die Ausweisung eines solchen neuen Baugebietes im Außenbereich widerspricht damit einer nachhaltigen Stadtentwicklung, der Mobilitätswende und den Klimazielen der Stadt.
- Die Außenbereichssatzung leistet keinen relevanten Beitrag, das Problem fehlender Wohnungen in der Stadt zu lösen.
- Die Außenbereichssatzung kann negative Vorbildwirkung entfalten und ähnliche Wünsche nach Bebauung in Splittersiedlungen in anderen Stadtbezirken wecken.
- Die Außenbereichssatzung mit einem vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung „durchzuwinken“ ist zweifelhaft und widerspricht aktueller Rechtsprechung.
BUND-Stellungnahme Außenbereichssatzung „Wandweg“ (PDF)
BUND-Stellungnahme Außenbereichssatzung „Wandweg“ - Nachtrag (PDF)
Online-Petition der Bürgerinitiative Wandweg
Bildstrecke: Geplantes Baugebiet am Wandweg in Lämershagen - Bilder zur BUND-Stellungnahme
Luftbild der Splittersiedlung Wandweg im Bereich der geplanten baulichen Verdichtung. An der Nordseite reicht der dort lt. Regionalplan als „Bereich zum Schutz der Natur (BSN)“ ausgewiesene Wald z.T. direkt an die Straße heran. An der Südseite dominieren noch landwirtschaftliche Nutzflächen, insbesondere ökologisch wertvolles Grünland mit Streuobstwiesen. Quelle: Onlinekartendienst der Stadt Bielefeld
Luftbild der Splittersiedlung Wandweg von 1974. Im Bild zu sehen die noch heute vorhandenen Streubebauung an der Straße. Quelle: Onlinekartendienst der Stadt Bielefeld
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan. Der rot markierte Bereich für Wohnen widerspricht dem aktuellen Regionalplan und dem Regionalplanentwurf 2023. Der Regionalplan stellt den Bereich als Freiraum dar, und an der nördlichen Seite des Wandweges einen „Bereich zum Schutz der Natur (BSN)“, der dort bis an die Straße – also in den roten Bereich - heranreicht. Quelle: Onlinekartendienst der Stadt Bielefeld
Ausschnitt aus dem Regionalplan OWL 2020. Darstellung des Bereiches am Wandweg als „Freiraum und Agrarbereich“(hellgelb) und als „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung (BSLE)“ (grüne Schraffur). Quelle: Bezirksregierung Detmold
Ausschnitt aus dem Regionalplan 2024 – Entwurf (Beschlussfassung am 1.2.2024). Darstellung des Bereiches am Wandweg als Freiraum und Agrarbereich. Auf beiden Seiten des Wandweges sind die dortigen Waldgebiete als Bereich zum Schutz der Natur (BSN) – dunkelgrün gestreift - dargestellt. Der BSN-Bereich reicht z.T. bis an die Straße heran, widerspricht damit der „Außenbereichssatzung“ und dem Flächennutzungsplan (Abb. 4). Quelle: Bezirksregierung Detmold 2023.
Ausschnitt aus dem Zielkonzept Naturschutz der Stadt Bielefeld. Das Gebiet am Wandweg wird überwiegend als Natur-Vorranggebiet dargestellt (rot). Quelle: Onlinekartendienst der Stadt Bielefeld
Biotopverbundflächen der Stufe 1 (Kernflächen)am Wandweg. Die Grenze nördlich des Wandweges folgt etwa der Waldgrenze. Quelle: Onlinekartendienst der Stadt Bielefeld
Ausschnitt des rechtsgültigen Landschaftsplans am Wandweg. Der Flächennutzungsplan widerspricht im nördlichen Teil dieser Darstellung. Teile des danach für Bauen vorgesehenen Bereiches sind als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen (Waldgebiet „Lietegge“). Quelle: Onlinekartendienst der Stadt Bielefeld
Die Planungshinweiskarte Starkregen zeigt: Regenmengen, die vom Teutokamm „Auf dem Polle“ abfließen, können hier noch zurück gehalten werden. Die Bereiche sind hier blau und grün schraffiert dargestellt. Quelle: Onlinekartendienst Stadt Bielefeld
Satzungsgebiet, für Bebauung an der Straße vorgesehen. Hier erstreckt sich der Wald bis fast an die Straße. Bild: BUND
Satzungsgebiet, für Bebauung an der Straße vorgesehen. Hier erstreckt sich der Wald bis fast an die Straße. Bild: BUND
Kulturlandschaft am Wandweg mit Blick zum Kamm des Teuto, außerhalb des Satzungsgebietes. Foto: BUND