Luftbild der Splittersiedlung Wandweg im Bereich der geplanten baulichen Verdichtung. An der Nordseite reicht der dort lt. Regionalplan als „Bereich zum Schutz der Natur (BSN)“ ausgewiesene Wald z.T. direkt an die Straße heran. An der Südseite dominieren noch landwirtschaftliche Nutzflächen, insbesondere ökologisch wertvolles Grünland mit Streuobstwiesen. Der Wald im Süden steht als FFH-Gebiet unter strengem Naturschutz. Quelle: Onlinekartendienst der Stadt Bielefeld
Bielefeld, 28.1.2026 | Das Bauamt hat jetzt eine neue Version für eine „Außenbereichssatzung Wandweg“ vorgelegt. Die Bezirksvertretung Stieghorst soll darüber am 29. Januar beschließen. Im Oktober 2023 wurde eine erste Version auf den Weg gebracht, die von einer Anwohnerinitiative, vom BUND und dem Naturschutzbeirat abgelehnt wurde. Aus Sicht des Naturschutzes sei der Bau weiterer Häuser in diesem von Schutzgebieten umgebenen naturnahen Tal nicht vertretbar. Aus Sicht des BUND hat sich daran auch durch die Überarbeitung der Satzung nichts geändert.
In einer Stellungnahme an Verwaltung und Politik heißt es dazu: „Die vorgetragenen Bedenken gegen eine weitere, durch die geplante Satzung ermöglichte Bebauung am Wandweg wurden im überarbeiteten Satzungsentwurf überwiegend nicht berücksichtigt“. Dem BUND sei dabei klar, dass dem Wohnungsneubau in Bielefeld angesichts der Bevölkerungsentwicklung eine hohe Priorität eingeräumt werden müsse. Dies müsse jedoch mit guter Infrastruktur in Anbindung an bestehende Siedlungszentren, flächenschonend sowie natur- und klimaverträglich geplant werden. „Was mit 14 Wohneinheiten in einem der aus Naturschutzsicht wertvollsten Außenbereiche der Stadt vorgesehen ist, widerspricht allen Zielen einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Eine derartige Entscheidung wäre sowohl kurz- als auch langfristig nicht gemeinwohlverträglich“.
Dass im neuen Entwurf auf der Nordseite des Wandweges die mögliche Bebauung zurückgenommen wurde, sei zu begrüßen. Der BUND habe frühzeitig darauf hingewiesen, dass eine Bebauung hier als erheblicher Eingriff in eine schützenswerte, laut Regionalplan als „Bereich zum Schutz der Natur“ (BSN) ausgewiesene Waldfläche zu bewerten sei.
Mit der Neuvorlage der Satzung bewerte das Bauamt die südlich des Wandweges weiter von möglicher Bebauung betroffenen Grünlandflächen leider im Vergleich zum Wald im Norden als eher geringwertig. Aus Sicht von Naturschutzbeirat und Umweltamt handele es sich hier aber um mindestens gleichwertig wertvolle Biotope, die durch mögliche Bebauung verloren gingen. Erst mit der Vorlage des neuen Entwurfs wurde dazu jetzt die ablehnende Stellungnahme des Umweltamtes bekannt. Darin hält das Umweltamt fest: „Der Bereich grenzt an das FFH-Gebiet "Östlicher Teutoburger Wald" an und trägt mit seinen extensiv genutzten Grünlandflächen und seinen mosaikartig darin eingestreuten Gehölzen maßgeblich zu dem hier noch erhaltenen hohen Strukturreichtum bei. Die zwischen den Waldflächen des Teutoburger Waldes und dem Wandweg liegenden extensiv genutzten Weiden und Wiesen sind Jagdhabitate von u. a. Uhu und Rotmilan, die in den Wäldern der Umgebung brüten. (…) Zusammengefasst bestehen daher seitens der unteren Naturschutzbehörde erhebliche Bedenken aus Sicht des Natur- und Artenschutzes und der Landschaftspflege gegen die Aufstellung der Außenbereichssatzung“.
Das Umweltamt weist besonders auf eine mögliche Gefährdung des bewaldeten FFH-Gebietes im Süden hin, das nach höchstem europäischen Schutzstatus geschützt ist. Die künftig mögliche Bebauung weist ab den Gebäuden danach nur einen Abstand vom 40 - 60 m zum Schutzgebiet auf. Dazu stellt der BUND fest: „Bei diesem geringen Abstand sind Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen und müssen nach Naturschutzrecht mit einer sogenannten „FFH-Verträglichkeitsprüfung“ überprüft werden. Aus den Unterlagen geht hervor, dass das noch nachgeholt werden muss“.
In den vorliegenden Stellungnahmen würden eine Vielzahl öffentlich relevanter und berechtigter Einwände zu unterschiedlichen Themen, die gegen eine zusätzliche Wohnbebauung am Wandweg sprechen, vorgebracht. Dabei nennt der BUND neben dem Naturschutz auch einen Widerspruch zum beschlossenen „Leitbild einer zukunftsgerechten Bauleitplanung“. Das am Stadtrand liegende Wohngebiet ohne Infrastruktur stände im Widerspruch zur „Stadt der kurzen Wege“. Bauen dürfe hier auch im Sinne der Klimaziele nicht zusätzlich ermöglicht werden.
Von Interesse für eine Bewertung seien, so der BUND, auch einzelne Stellungnahmen von Grundeigentümern, die offen äußern, dass sie sich von der Satzung eine Wertsteigerung ihrer dann potenziellen Baugrundstücke versprechen. Diesem Privatinteresse Einzelner ständen aber relevante Gemeinwohlinteressen nach Schonung des Außenbereichs, Schutz eines sensiblen Naturraums und einer nachhaltig gesteuerten Siedlungsentwicklung entgegen, die für einen Verzicht auf Bebauung an dieser Stelle sprechen würden. Dazu fordert der BUND die Politik auf, der empfohlen wird, auch die bisher versäumte Bürgeranhörung vor einer Entscheidung nachzuholen. Auch das Votum des Naturschutzbeirats, der in seiner Sitzung am 17.2.2026 über die Vorlage berät, sollte abgewartet und berücksichtigt werden.
BUND-Stellungnahme Wandweg vom 27.1.2026 (PDF)
Stellungnahme des Umweltamtes zur Außenbereichssatzung Wandweg (PDF)