Luftbild der Splittersiedlung Wandweg im Bereich der geplanten baulichen Verdichtung. An der Nordseite reicht der dort lt. Regionalplan als „Bereich zum Schutz der Natur (BSN)“ ausgewiesene Wald z.T. direkt an die Straße heran. An der Südseite dominieren noch landwirtschaftliche Nutzflächen, insbesondere ökologisch wertvolles Grünland mit Streuobstwiesen. Quelle: Onlinekartendienst der Stadt Bielefeld
„Der Naturschutzbeirat lehnt die vorliegende Außenbereichsatzung Wandweg ab, weil mit dieser zusätzlichen Bebauung Belange des Natur- und Landschaftsschutzes und einer klimagerechten, nachhaltigen Stadtentwicklung missachtet werden“. So der Beschluss des Beirates in seiner Sitzung am 6. Februar. Es handele sich, so der Beirat, um einen aus Sicht des Natur- und Artenschutzes besonders schützenswerten Freiraum mit einer hohen Biotop- und Artenvielfalt und besonderem Erholungswert.
In der Streusiedlung will das Bauamt der Stadt mit einer „Außenbereichssatzung“ den Bau von 15 weiteren Häusern mit 30 Wohneinheiten ermöglichen. Das Gebiet grenzt direkt an das FFH-Gebiet "Östlicher Teutoburger Wald" an und sorgt mit seinen extensiv genutzten Grünlandflächen, seinen mosaikartig darin eingestreuten Obstwiesen maßgeblich mit für den hier noch erhaltenen hohen Strukturreichtum, der eine entsprechende Artenvielfalt bedingt. Im Umfeld leben noch planungsrelevante Vogelarten wie Uhu und Rotmilan, die hier noch von extensiv genutzten Grünlandflächen (Pferdeweiden und Streuobstwiesen) profitieren. Der Beirat weist zudem darauf hin, dass an der Nordseite des Wandweges schützenswerter Wald betroffen wäre, der laut aktuellem Regionalplan als Bereich zum Schutz der Natur (BSN) ausgewiesen ist.
Die Neue Westfälische berichtete am 10. Februar von einem Gespräch der Bürgerinitiative Wandweg mit Politiker*innen der SPD. Danach zeichnet sich ab, dass die SPD von der ursprünglichen Zustimmung zu dem Vorhaben abrückt. Bei der Entwurfsvorstellung durch das Bauamt habe es sich damals so angehört, „als ob es völlig in Ordnung wäre“. Schließlich ginge es ja auch um die Schaffung von Wohnraum. Mit den durch die Arbeit der Bürgerinitiative, der Stellungnahme des BUND und dem Beschluss des Naturschutzbeirates neu hinzugekommenen Informationen ergäbe sich jetzt ein anderes Bild. „Und so wie es jetzt aussieht läuft es in die Richtung, dass wir den Beschluss so nicht fassen werden“, sagte dazu SPD-Bezirkspolitiker Ulrich Lücke.
Die Ratsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat es jetzt bedauert, dem Entwurf der Satzung zugestimmt zu haben. Man habe in der Bezirksvertretung Stieghorst und im darauffolgenden Stadtentwicklungsausschuss zu vertrauensselig auf die Anmerkungen des Bauamtes reagiert du darauf vertraut, dass die Umweltbelange in der weiteren Planung sorgfältig berücksichtigt würden. Nach Rücksprache mit den Naturschutzverbänden und der Beratung im Naturschutzbereit kommt die Ratsfraktion jetzt zu folgendem Ergebnis: „Städtebauliche gesehen ist die „Splittersiedlung“ am Wandweg eine Fehlentwicklung, insofern als dass wichtige Infrastruktur (Nahversorgung, Kitas, Schulen, Ärzte, komfortable ÖPNV-Anbindung) fehlt“. Und weiter: Durch eine Außenbereichssatzung diese „Splittersiedlung“ zu verfestigen, sei nicht zielführend, Landschaftsschutz sollte an dieser Stelle Vorrang haben. Die Festsetzung im neuen Regionalplan (BSN – Bereich zum Schutz der Natur) sei hier absolut angebracht. Die Grünen wollen jetzt gemeinsam mit den Koalitionspartnern versuchen, die Entscheidung zu korrigieren.
Präsentation im Naturschutzbeirat am 6.2.2024
Neue Westfälische Zeitung 5.2.2024 „Protest gegen Wandweg-Bebauung wird schärfer“
Neue Westfälische Zeitung 10./11.2.2024 „Wut über Kehrtwende des Bauamtes“
Westfalenblatt 14.2.2024 „Widerstand am Wandweg zeigt Wirkung“
Neue Westfälische Zeitung 14.2.2024, Leserbrief
Bildstrecke: Geplantes Baugebiet am Wandweg in Lämershagen - Bilder zur BUND-Stellungnahme
Blick vom Wandweg über Grünlandflächen zum Kamm des Teutoburger Waldes. Foto: BUND
Vorgesehener Geltungsbereich der geplanten Außenbereichssatzung "Wandweg".
Luftbild der Splittersiedlung Wandweg im Bereich der geplanten baulichen Verdichtung. An der Nordseite reicht der dort lt. Regionalplan als „Bereich zum Schutz der Natur (BSN)“ ausgewiesene Wald z.T. direkt an die Straße heran. An der Südseite dominieren noch landwirtschaftliche Nutzflächen, insbesondere ökologisch wertvolles Grünland mit Streuobstwiesen. Quelle: Onlinekartendienst der Stadt Bielefeld
Luftbild der Splittersiedlung Wandweg von 1974. Im Bild zu sehen die noch heute vorhandenen Streubebauung an der Straße. Quelle: Onlinekartendienst der Stadt Bielefeld
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan. Der rot markierte Bereich für Wohnen widerspricht dem aktuellen Regionalplan und dem Regionalplanentwurf 2023. Der Regionalplan stellt den Bereich als Freiraum dar, und an der nördlichen Seite des Wandweges einen „Bereich zum Schutz der Natur (BSN)“, der dort bis an die Straße – also in den roten Bereich - heranreicht. Quelle: Onlinekartendienst der Stadt Bielefeld
Ausschnitt aus dem Regionalplan OWL 2020. Darstellung des Bereiches am Wandweg als „Freiraum und Agrarbereich“(hellgelb) und als „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung (BSLE)“ (grüne Schraffur). Quelle: Bezirksregierung Detmold
Ausschnitt aus dem Regionalplan 2024 – Entwurf (Beschlussfassung am 1.2.2024). Darstellung des Bereiches am Wandweg als Freiraum und Agrarbereich. Auf beiden Seiten des Wandweges sind die dortigen Waldgebiete als Bereich zum Schutz der Natur (BSN) – dunkelgrün gestreift - dargestellt. Der BSN-Bereich reicht z.T. bis an die Straße heran, widerspricht damit der „Außenbereichssatzung“ und dem Flächennutzungsplan (Abb. 4). Quelle: Bezirksregierung Detmold 2023.
Ausschnitt aus dem Zielkonzept Naturschutz der Stadt Bielefeld. Das Gebiet am Wandweg wird überwiegend als Natur-Vorranggebiet dargestellt (rot). Quelle: Onlinekartendienst der Stadt Bielefeld
Biotopverbundflächen der Stufe 1 (Kernflächen)am Wandweg. Die Grenze nördlich des Wandweges folgt etwa der Waldgrenze. Quelle: Onlinekartendienst der Stadt Bielefeld
Ausschnitt des rechtsgültigen Landschaftsplans am Wandweg. Der Flächennutzungsplan widerspricht im nördlichen Teil dieser Darstellung. Teile des danach für Bauen vorgesehenen Bereiches sind als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen (Waldgebiet „Lietegge“). Quelle: Onlinekartendienst der Stadt Bielefeld
Bedeutende Wanderwege folgen dem Wandweg. Foto: BUND
Der Hermanns-Höhen-Weg und der Lämmerweg folgen dem Wandweg. Foto: BUND
Die Planungshinweiskarte Starkregen zeigt: Regenmengen, die vom Teutokamm „Auf dem Polle“ abfließen, können hier noch zurück gehalten werden. Die Bereiche sind hier blau und grün schraffiert dargestellt. Quelle: Onlinekartendienst Stadt Bielefeld
Satzungsgebiet, landwirtschaftlich geprägt. Wiesen und Weiden am Wandweg. Bild: BUND
Satzungsgebiet, landwirtschaftlich geprägt. Wiesen und Weiden am Wandweg. Bild: BUND
Satzungsgebiet, für Bebauung an der Straße vorgesehen. Hier erstreckt sich der Wald bis fast an die Straße. Bild: BUND
Satzungsgebiet, für Bebauung an der Straße vorgesehen. Hier erstreckt sich der Wald bis fast an die Straße. Bild: BUND
Kulturlandschaft am Wandweg mit Blick zum Kamm des Teuto, außerhalb des Satzungsgebietes. Foto: BUND
Kulturlandschaft am Wandweg mit Blick zum Kamm des Teuto, außerhalb des Satzungsgebietes. Foto: BUND
Kulturlandschaft am Wandweg mit Blick zum Kamm des Teuto, außerhalb des Satzungsgebietes. Foto: BUND
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