Bielefeld, 28.10.2024 |„Grundwasser stoppt Neubaupläne“ tituliert das Westfalenblatt einen aktuellen Bericht über die Flugplatz-Ausbaupläne und schreibt weiter: „Inzwischen droht das Projekt im Wasser zu landen“. Völlig zu Recht, sagt dazu der BUND. Im November wurden die Ausbaupläne bekannt, der BUND nahm umfassend Stellung. Ein weiterer Ausbau ist nicht natur- und klimaverträglich, gefährdet geschützte Biotope und die dort vorhandenen Trinkwasserbrunnen der Stadtwerke.
Worum geht es konkret: Der Flugplatz will neue Hangar bauen, um weitere 80 Flugzeuge unterzubringen, die überwiegend für den Spaß- und Freizeitflugverkehr genutzt werden. Die SPD hat jetzt in der Bezirksvertretung Senne nach dem Stand der Bauvoranfrage nachgefragt. Und das Bauamt hat geantwortet:
„Dem Bauamt liegt seit dem 12.05.2022 eine Voranfrage zur Errichtung einer Flugzeughalle mit Vorfeld und Rollweg am Verkehrslandeplatz Bielefeld vor. Ein positiver Vorbescheid konnte bislang nicht erteilt werden, da zunächst vorrangige Belange des Grundwasserschutzes (Trinkwasserschutz) im Rahmen einer Brunnenverlegung abschließend geprüft werden müssen, was letztendlich die Ausweisung von Wasserschutzgebietszonen erforderlich machen wird. Der Bau des Hangars setzt die Verlegung der bestehenden Windenschleppstrecke voraus. Bereits seit vielen Jahrzehnten werden parallel zum Flugbetrieb auf dem Flugplatzgelände Brunnen zur Förderung von Grundwasser zum Zwecke der Trinkwasserversorgung Bielefelds (öffentliche Daseinsvorsorge) betrieben. Diese Brunnen müssen auf dem Gelände des Flugplatzes verlegt werden. Die Gewährleistung des Trinkwasserschutzes als Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge erfolgt über die Ausweisung von Wasserschutzgebieten. Die veränderte Nutzung im Rahmen des Flugbetriebes (Verlegung der Windenschleppstrecke) soll das Verfahren zur Schutzgebietsausweisung nicht erschweren oder verhindern. Der Flughafenbetreiber hat die Möglichkeit, die Belange des Flugplatzbetriebes im Verfahren zur Ausweisung als Wasserschutzgebiet einzubringen.“
In seiner Stellungnahme hatte der BUND genau diesen Aspekt hervorgehoben. Die Stadt Bielefeld ist Eigentümer und hat das Gelände schon 1929 gekauft, um für die Stadt die Wassergewinnung sicherzustellen. Ein Flugplatz war damals noch nicht geplant. Auf dem Gelände befinden sich auch heute noch 11 Brunnen des Wasserwerk III der Stadtwerke, über die wertvolles Grundwasser gefördert wird. Die aktuelle Debatte um eine geplante Fernwasserleitung zeigt, wie wichtig die Sicherung und der Schutz unserer örtlichen Wasservorkommen ist. Dazu Dr. Manfred Dümmer, Wasserexperte des BUND: „Wir fordern deshalb die Stadt auf, das hier dringend notwendige und geplante Wasserschutzgebiet endlich auszuweisen. Ein weiterer Flugplatzausbau gefährdet hier die Trinkwassergewinnung. In Anbetracht der Klimakrise mit negativen Auswirkungen auf die Wasserversorgung sind weitere Eingriffe nicht vertretbar.“
Auch die Bezirksvertretung Senne hat immer wieder die Ausweisung des Wasserschutzgebietes gefordert, für das schon länger ein gutachterlicher Vorschlag vorliegt. Das Gutachten gibt vor, dass es zu keiner zusätzlichen Gefährdung des Wasserwerkes kommen darf. Da der Bereich der beantragten neuen Segelflug-Schleppstrecke den Bereich der Wasserschutzzonen tangiert, ist die Verlegung und der Neubau eines Hangars alleine aus diesem Grund nicht genehmigungsfähig. Der BUND fordert die Stadt erneut auf, deshalb diese Bauvoranfrage abzulehnen.
Stellungnahme des BUND zu einem Ausbau des Flugplatzes Senne (Nov. 2023)
Stellungnahme des Bauamtes vom 9.10.2024
Pressemitteilung des BUND vom 29.11.2023