Kreisgruppe Bielefeld

Stadt und Hagedorn verzichten auf Rechtsmittel - Baustoppbeschluss damit rechtskräftig

30. Dezember 2021 | Landwirtschaft, Naturschutz, BUND

Genehmigungsbehörde und Antragstellerin wollen jetzt gemeinsam versuchen, mit neuen Antragsunterlagen und einer neuen Baugenehmigung Baurecht und Naturschutzrecht auszuhebeln

Stillgelegte Baustelle der "Riding-Ranch" mit ersten Stahlpfosten für die große Reitsporthalle. Foto: BUND

Bielefeld, 29.12.2021 | Überraschung am Jahresende: Sowohl die Stadt Bielefeld als Beklagte als auch Barbara Hagedorn als Beigeladene haben auf Rechtmittel gegen den Baustopp-Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden verzichtet. Damit ist dieser Beschluss jetzt rechtskräftig. Noch kurz vor Weihnachten hatte Hagedorn noch verlauten lassen, dass sie gegen den Gerichtsbeschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt habe. Mit dem Verzicht auf Rechtsmittel gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Minden haben Stadt Bielefeld und Barbara Hagedorn jetzt anerkannt und eingestanden, dass die Baugenehmigung rechtwidrig ist. Auch wenn das Hauptsacheverfahren noch aussteht, ist damit aus Sicht des BUND klar, dass die Baugenehmigung aufgehoben werden muss und die begonnenen Bauten wieder zurück gebaut werden müssen. Der Bauplatz muss wieder zur Wiese werden!

Stadt und Bauherrin haben aber offenbar etwas anderes vor, wie sie der Presse gegenüber erklärten. Die Glocke und das Westfalenblatt berichteten darüber wie folgt:

 „Die Stadt Bielefeld hat keine Beschwerde eingelegt“, erklärte Sprecher Daniel Steinmeier am Montag auf Anfrage, ohne auf die Gründen einzugehen. Auch Barbara Hagedorn habe von einer Beschwerde abgesehen, erklärte ihr Rechtsbeistand Dr. Claas Birkemeyer. Das sei in Absprache mit der Stadt Bielefeld geschehen. Man sei sich einige gewesen, dass das Gericht Punkte getroffen habe, die nun korrigiert werden sollten. „Es wird eine neue Betriebsbeschreibung gemacht“, sagte der Jurist. Außerdem werde das Wirtschaftlichkeitsgutachten ergänzt. Danach gelte es dann abzuwägen, ob die ausgesprochene Baugenehmigung angepasst werden könne oder ab eine neue Baugenehmigung erforderlich sei. Dann sei die in Minden noch anhängige Klage des BUND in der Hauptsache hinfällig und er müsste gegebenenfalls gegen eine neue Baugenehmigung klagen.

Aus Sicht des BUND wäre das der gemeinsame Versuch von Stadt und Hagedorn, die Klage durch eine geänderte oder neue Baugenehmigung auszuhebeln. Beide erkennen an, dass die Baugenehmigung rechtswidrig war und die von Gericht genannten Gründe zutreffend sind. Anstatt aber den Gerichtsbeschluss zu akzeptieren und umzusetzen, wollen Stadt und Hagedorn jetzt offenbar Hand in Hand versuchen, einen klar rechtswidrigen Bau noch nachträglich zu legalisieren. Der BUND wird das nicht akzeptieren, vielmehr dafür kämpfen, dass geltendes Bau- und Naturschutzrecht im Landschaftsschutzgebiet in Holtkamp durchgesetzt wird. 

Bericht in der Glocke vom 28.12.2021

Bericht im Westfalenblatt vom 29.12.2021

Bericht in der Neuen Westfälischen vom 29.12.2021

 

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