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Kahlschlag im streng geschützten Buchenwald an der Hünenburg

29. April 2026 | Bielefelder Wald, BUND, Klimawandel, Lebensräume, Naturschutz, Wälder

Verstoß gegen das Naturschutzgesetz? BUND fordert Überprüfung.

Baumfällungen im FFH-Wald an der Hünenburg im April 2026. Die Behauptung des Waldeigentümers, die gefällten Bäume seien überwiegend krank und sogar schon ausgehöhlt gewesen trifft eindeutig nicht zu. Foto: BUND

Bielefeld, 30.04.2026 | Wanderer, die aktuell auf dem H-Weg an der Hünenburg unterwegs sind, wundern sich über massive Eingriffe in den dortigen Buchenwald. Große Mengen älterer Buchen, aber auch viele Jungbäume, liegen gefällt am Wegesrand. Bei dem Wald handelt sich um einen nach europäischem Recht streng geschützten Buchenwald. Der BUND geht nach einer Begehung der Fläche von einem Verstoß gegen das Naturschutzgesetz aus und hat deshalb die Behörden um eine Überprüfung gebeten.

Der betroffene Buchenwald ist Teil des „Naturschutzgebiet Östlicher Teutoburger Wald“ und des gleichnamigen FFH-Gebietes, so der BUND in einer Erklärung. FFH bedeute „Flora, Fauna. Habitat“ und kennzeichne nach europäischem Naturschutzrecht ausgewiesene Schutzgebiete. Entwicklungsziel laut Schutzgebietsverordnung sei die Erhaltung naturnaher, altersgestaffelter heimischer Laubwaldgesellschaften durch naturnahe Bewirtschaftung. 

Dazu Adalbert Niemeyer-Lüllwitz vom BUND: „Die massiven Eingriffe mit Fällung gesunder Bäume gefährden das Schutzziel bzw. das geltende Verschlechterungsverbot. Schutzziel ist hier der Erhalt und die Entwicklung der europäischen Buchenwälder. Derart aufgelichtete Buchenbestände sind besonders dem Klimastress ausgesetzt und in ihrer Existenz bedroht. Zum Schutzziel Buchenwald im Widerspruch steht hier auch die zum Teil flächige Entnahme von Jungbuchen, die sich schon unter dem Schirm von Nadelbäumen entwickeln konnten“. 

Aus Sicht des BUND hatte hier der private Waldbesitzer nur den Holzertrag und nicht den Schutz des Waldökosystems im Blick. Dass laut Auskunft des Eigentümers fast alle Bäume krank und sogar ausgehöhlt gewesen sein sollen weist der BUND zurück. Dazu Sven Christeleit vom BUND: „Bei Überprüfung der gefällten Bäume durch Baumexperten vor Ort waren weit überwiegend nur gesunde Bäume feststellbar. Sonst wären sie ja auch nicht als Wertholz ausgezeichnet worden. Wenige Bäume zeigten im Kern Farbveränderungen, bei denen es sich nicht um eine Erkrankung, sondern um den im Alter natürlich auftretenden Buchen-Rotkern oder Spritzkern handelt“. 

Privatwaldbesitzer hat offenbar nur Holzertrag im Blick

Über 50 % der Bielefelder Wälder sind im Privatbesitz. Die Mehrzahl der Waldbesitzer bewirtschaftet diese Flächen aus Sicht des BUND naturschonend, lässt sich von forstlich kompetenten Fachleuten beraten. Ziel müsse es dabei sein, die Waldfunktionen wie Biodiversität, Erholung, Klimaschutz, Wasserschutz und Erosionsschutz zu fördern. Ein ökologisch stabiler, artenreicher Wald könne so auch gute Holzerträge bereitstellen. Dass an der Hünenburg der Waldbesitzer einen anderen Weg gegangen ist, sei aus Sicht des BUND sehr bedauerlich. Die Baumfällungen seien aber auch kein Einzelfall. Im letzten Jahr hatte der BUND über ähnliche Eingriffe in geschützte FFH-Wälder in Brackwede berichtet. Die Naturschutzbehörde sei jetzt besonders gefordert, sich für die gesetzlichen Schutzziele in den Wald-Naturschutzgebieten der Stadt einzusetzen. 

Bilddokumentation (PDF) 

Bildstrecke: Kahlschlag im FFH-Buchenwald an der Hüneburg in Bielefeld. 
Bilder von Baumfällungen im April 2026. Die gefällten Bäume seien vom Pilz befallen und vertrocknet, und viele Stämme ausgehöhlt, behauptet der Waldbesitzer. Die Bilder sagen etwas anderes. Der Eingriff widerspricht dem hier geltenden “Verschlechterungsverbot”. 

 

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