Baumfällungen im FFH-Gebiet Östlicher Teutoburger Wald am Buschberg. Foto: BUND
- Massive Baumfällungen am Buschberg oberhalb der Waterboerstraße
- Wald als Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet streng geschützt
Bielefeld, 24.02.2025 | Wer aktuell in Senne dem Wanderweg zum Buschberg folgt, trifft auf Spuren massenhaft eingeschlagener Rotbuchen. Am Steilhang oberhalb der Waterboerstraße wurden breite Schneisen in den noch junger Buchenwald geschlagen. Große Mengen von gefällten Jungbäumen liegen am Boden, offenbar für die Brennholznutzung vorgesehen. Oben auf dem Buschberg wurden im schon lichten Wald auch viele ältere Buchen gefällt. Der gesamte Buchenwald und die Wege wurden hier durch schwere Forstmaschinen regelrecht verwüstet. Auf Teilflächen wurde Wald kahlgeschlagen, wie es die Bilder unten zeigen.
Mit naturgemäßer Waldwirtschaft, bei der einzelne Bäume geerntet werden, haben diese Eingriffe aus Sicht des BUND nichts mehr zu tun. Die Schneisen entsprechen auch nicht den üblichen forstlichen Standards für Rückegassen. Alle ca 15 m eine 4 - 5 m breite Schneisen als „Rückegasse“ kahl zu schlagen widerspricht guter forstlicher Praxis, die die Belange des Naturschutzes in diesem geschützten Wald berücksicht. Dieser Eingriff gefährdet gerade in dieser Hanglage die Waldfunktionen, insbesondere den Erosionsschutz. Und die weitere Auslichtung des einstmals dichten Waldes gefährdet die Zukunft ökologisch wertvoller Buchenbestände. Freigestellt sind die Bäume nun im Sommer besonders dem Hitze- und Dürrestress ausgesetzt, und der Waldboden kann viel stärker austrocknen.
Eingriff in einen streng geschützten Wald – wie kann das sein?
Der betroffene Buchenwald ist auf dem Papier streng geschützt. Er ist Teil des „Naturschutzgebiet Östlicher Teutoburger Wald“ und des gleichnamigen FFH-Gebietes. FFH bedeutet „Flora, Fauna. Habitat“ und kennzeichnet nach europäischem Naturschutzrecht ausgewiesene Schutzgebiete. Schutzziel ist hier der Erhalt und die Entwicklung der europäischen Buchenwälder. Die FFH-Richtlinie schreibt vor, dass Verschlechterungen des Erhaltungszustandes unzulässig sind. Entwicklungsziel ist die Erhaltung naturnaher, altersgestaffelter heimischer Laubwaldgesellschaften durch naturnahe Bewirtschaftung. „Naturnahe Bewirtschaftung“ muss hier bedeuten, Kahlhiebe zu vermeiden, Bäume nur einzeln zu entnehmen und besonders den Waldboden zu schonen. In Naturschutzgebieten sind nach dem Forstgesetz Kahlhiebe leider noch begrenzt zulässig, dürfen aber eine Fläche von 0,3 ha nicht überschreiten. Teilweise kahl geschlagenen Flächen am Buschberg liegen möglicherweise über dieser Grenze. Wir haben deshalb das Umweltamt gebeten, zu prüfen, ob hier gegen Schutzbestimmungen verstoßen wurde. Unabhängig von dieser Prüfung stellen wir fest, dass die vorgenommenen Eingriffe u.E. nicht naturschonend erfolgt sind. Der Buchenwald wurde durch die Eingriffe in seiner Existenz gefährdet.
Privatwaldbesitzer hat offenbar nur Holzertrag im Blick
Über 50 % der Bielefelder Wälder sind im Privatbesitz. Die Mehrzahl der Waldbesitzer bewirtschaftet diese Flächen naturschonend, lässt sich von forstlich kompetenten und serösen Fachleuten beraten. Ziel ist dabei immer, die Waldfunktionen wie Biodiversität, Erholung, Klimaschutz, Wasserschutz und Erosionsschutz zu fördern. Ein ökologisch stabiler, artenreicher Wald kann dabei auch gute Holzerträge bereitstellen.
Am Buschberg ist leider nichts dergleichen praktiziert worden. Der BUND hat deshalb recherchiert, wer für diese nicht naturverträgliche Forstwirtschaft verantwortlich ist. Der betreffende Buchenwald gehört dem neu gegründeten „Forstbetrieb Annaberg eGbR“ aus Bielefeld, eingetragen im Handelsregister unter der Nr. GsR 22. Diesen Forstbetrieb gibt es noch nicht lange in Bielefeld. Er hat in relativ kurzer Zeit offenbar große Waldflächen aufgekauft, ist auch Eigentümer der im letzten Jahr kahl geschlagenen Waldflächen unterhalb des Lamberg (vgl. dazu Presseberichte).
Nach uns zugegangenen Informationen wird der Forstbetrieb Annaberg vom Forstunternehmen „von Oehle Forstberatung“ beraten. Zur üblichen forstlichen Beratung gehört auch das Auszeichnen von zu fällenden Bäumen und der Holzverkauf. Als Berater der „von Oehle Forstberatung“ ist Dipl.-Forstingenieur und Forstsachverständiger Erhard Oehle tätig. Er ist für uns als BUND kein Unbekannter. Bis zu seiner Pensionierung 2021 war er als Mitarbeiter des Landesbetriebs Wald und Holz für die forstliche Beratung in Bielefeld zu ständig. Für viele massive Schirmschlag-Eingriffe in den Buchenwald des Teutoburger Waldes war er verantwortlich. 2019 lernten wir ihn kennen, als er massive Baumfällungen im geschützten Buchenwald am Haller Weg veranlasste. Damals kündigte er weitere aus seiner Sicht alternativlose Eingriffe mit dem Satz an: "Die Bürger werden ihren Teutoburger Wald bald wahrscheinlich nicht mehr wiedererkennen". Der Slogan auf seiner Homepage „Sprechen Sie uns an, um ihrem Wald zu helfen!“ passt dazu überhaupt nicht.
Karten zum Buchenwald am Buschberg (PDF)
Kahlschlag im Wald bei Waterbör (Bericht)
FFH-Gebiet Östlicher Teutoburger Wald (Link)