Kreisgruppe Bielefeld

Harvester verwüsten geschützten Lutterwald

20. April 2023 | Bäume, Bielefelder Wald, Klimawandel, Lebensräume, Naturschutz

BUND kritisiert Baumfällungen in der Brutzeit. Der Lutterwald ist hier Naturvorranggebiet.

Waldrodung / gefällte Buchen im Lutterwald, 20. April 2023. Foto: BUND

Bielefekd, 21.04.2023 | Die Buchen zeigen sich schon im zarten Grün und für die Vögel hat längst die Brutzeit begonnen. Dennoch wurden in den letzten Tagen im Lutterwald an der Heinemannstraße zahlreiche Buchen gefällt. Dabei verwüsteten schwere Harvester einen Teil der schützenswerten eiszeitlichen Dünen. In diesem Teilbereich wurde der Wald auf einer größeren Fläche regelrecht kahl geschlagen. Dabei machten die Holzfäller keinen Unterschied zwischen alten und jungen Bäumen. Selbst erkennbar ausgehöhlte potenzielle Biotopbäume für Fledermäuse und Spechte wurden gefällt.

Dazu erklärt Jürgen Birtsch vom BUND-Vorstand: „Es handelt sich zwar hier um Privatwald, aber auch hier muss bei der Waldbewirtschaftung Rücksicht auf Belange der Natur genommen werden. Denn laut Zielkonzept Naturschutz ist der Lutterwald als Vorranggebiet für die Natur ausgewiesen. Das gesamte Luttertal ist hier zudem Landschaftsschutzgebiet und laut Biotopkataster NRW besonders schützenswert. Und eine Ausweisung als Naturschutzgebiet wird aktuell vom Umweltamt nach Initiative der Bezirksvertretung geprüft“.

In dem betroffenen Bereich finden sich Reste der eiszeitlichen Dünenlandschaft, die vor über 100 Jahren noch Quelle geprägt hat. Nach Aufforstung vor über 100 Jahren hat sich hier unter dem Schirm der Kiefern ein naturnaher Buchenwald angesiedelt. Diese positive Entwicklung sei jetzt durch den massiven Eingriff zunichte gemacht worden. Betroffen ist dabei ein Wald, der als Erholungsgebiet für die Queller Bevölkerung von großer Bedeutung ist.

Schäden durch Harvester sind laut Angaben des BUND auf der gesamten Trasse des hier verlaufenen Ems-Lutter-Weges zwischen Niemöllers Teichen und Heinemannstraße verursacht wurden. Dort seien auch zahlreiche Bäume und Baumwurzeln verletzt. Dabei sei das Befahren des Lutterweges für diese Arbeiten vermeidbar gewesen, denn die gerodete Waldfläche sei direkt über die befestigte Heinemannstraße erreichbar.

Forstrechtlich dürfen solche Eingriffe leider auch nach dem 1. März durchgeführt werden. Das Beispiel zeige aber nach Auffassung des BUND, wie dringlich eine Überarbeitung des Landesforstgesetzes sei. Dazu Petra Schepsmeier vom BUND: „In Gärten und auf Grünflächen sind solche Eingriffe ab dem 1. März untersagt. Zudem sind Bäume dort auch durch die Baumschutzsatzung geschützt. Dass zeitgleich Kahlhiebe in Wäldern möglich sind, ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar“.

Der BUND appelliert an alle Waldbesitzer, Eingriffe und Baumentnahmen naturschonend und keinesfalls in der Brutzeit der Waldvögel durchzuführen. Gerade in für den Naturschutz besonders wertvollen Wäldern wie hier an der Lutter sollten Baumentnahmen einzeln ohne naturzerstörende Harvestereinsätze erfolgen. Nach dem Grundgesetz solle Eigentum dem Gemeinwohl dienen. Bei den Rodungen im Lutterwald sei dieser Verfassungsgrundsatz leider massiv verletzt worden.

Bildstrecke: Waldrodung und Baumfällungen im geschützten Lutterwald im April 2023

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