Kreisgruppe Bielefeld
Jetzt spenden Mitglied werden

BUND: Waldzerstörung am Wandweg soll Baugebiet den Weg ebnen

02. Juli 2025 | Bielefelder Wald, Bäume, BUND, Lebensräume, Naturschutz, Wälder

Entwurf der Außenbereichssatzung ermuntert Waldbesitzer zur Naturzerstörung 

Ein 30-40 Meter breiter Waldstreifen mit altem Baumbestand und einem intakten Waldrand wurde am Wandweg zerstört. Foto: BUND

Bielefeld, 2.7.2025 | Naturschützer des BUND, aber auch Anwohner, sind empört, was aktuell am Wandweg passiert. Zahlreiche gefällte dicke Eichen- und Buchen liegen in mächtigen Holzpoltern an der Straße. Der hier bis an den Straßenrand reichende Laubwald wurde in einer Breite von 30 bis 40 m vollständig kahlgeschlagen. Gefällt wurden eine große Zahl von 80 - 100 Jahre alte Buchen und Eichen.  Anwohner wundern sich darüber, dass solche Eingriffe noch in der Brutzeit von Vögeln möglich sind. 

Am Wandweg möchte wie berichtet das Bauamt mit einer Außenbereichssatzung ein geschlossenes Baugebiet beidseitig der Straße entwickeln. Dazu liegt aber erst ein Entwurf vor, den mehrere Parteien und die meisten Anwohner ablehnen. Der BUND hat 2023 mit einer  Stellungnahme naturschutzrechtliche Bedenken geltend gemacht. Dabei wurde besonders darauf hingewiesen, dass der hier als „Bereich zum Schutz der Natur“ geschützte Wald an der Nordseite bis an die Straße heranreicht und durch eine Bebauung gefährdet würde. Genau diesen Waldbereich hat der Eigentümer jetzt kahl geschlagen.  

Dazu erklärt Jürgen Birtsch, Mitglied im BUND-Vorstand: „Mit der Schaffung von Tatsachen sollen hier offenbar Hindernisse - ein schützenswerter Wald – für das geplante Baugebiet aus dem Weg geräumt werden. Dabei wurden ökologisch sehr wertvolle und gesunde alte Buchen und Eichen gefällt. Besonders tragisch ist, dass damit der schützende Waldrand zerstört wurde. Einzelne alte Buchen mit kahlen Stämmen im Restwald sind jetzt dem Hitzestress und Stürmen voll ausgesetzt und gefährdet“.

Aus Sicht des BUND wurde der Eigentümer, dem hier nicht nur der Wald, sondern auch drei potenzielle Baugrundstücke gehören, mit dem Satzungsentwurf geradezu ermuntert, wertvollen Wald zu zerstören. Obwohl die rechtlichen Zweifel an einer Bebauung hier offensichtlich seien. Dazu Adalbert Niemeyer-Lüllwitz vom BUND: „Der Regionalplan setzt an der Nordseite des Wandweg parzellenscharf laut Geodaten des Landesumweltamtes Wald als „Bereich zum Schutz der Natur“ fest. Dazu steht ein veralterter Flächennutzungsplan, auf den sich das Bauamt bezieht, im Widerspruch und muss korrigiert werden. Eine Bebauung an dieser Stelle des Wandweg ist planungs- und naturschutzrechtlich nicht zulässig“.

Der BUND hat das Umweltamt zu einer Überprüfung aufgefordert und will das Thema auf die Tagesordnung im Naturschutzbeirat setzen. Außerdem fordert der BUND das Bauamt erneut auf, den Entwurf der Außenbereichssatzung Wandweg zurück zu ziehen. Da die gerodete Waldfläche naturschutz- und forstrechtlich weiter Wald sei, fordert der BUND eine Wiederbewaldung durch Aufforstung mit heimischen Laubbäumen. 

 

Bildstrecke: Durch Kahlschlag einer ökologisch wertvollen, mit 80 - 100-jährigen Buchen und Eichen bestandenen Waldfläche am Wandweg soll einem Baugebiet der Weg bereitet werden. 

Zur Übersicht