Die Bezirksvertretung Schildesche hat am 21.11.2019 einen Beschluss zur Einleitung eines Bebauungsplan-Verfahrens für eine Bebauung im Gellershagenpark gefasst. Danach ist nach § 13a Baugesetzbuch ein beschleunigtes Verfahren vorgesehen, nach dem auf eine Umweltprüfung verzichtet und die Maßnahme ohne Bürgerbeteiligung durchgeführt werden kann. In einer Stellungnahme an den Rat nimmt der BUND Bielefeld dazu Stellung.
Der Schutz und die Entwicklung unserer öffentlichen Grünflächen haben in Anbetracht des Klimawandels eine wachsende Bedeutung für unsere Stadt. Der jetzt geplante Eingriff in den Gellershagenpark erfüllt uns deshalb mit Sorge. Wir fordern deshalb eine Überprüfung dieser Planung und die Durchführung einer Umweltprüfung. Zudem sollte es dazu eine ernsthafte Bürgerbeteiligung mit ergebnisoffenem Ausgang geben.
Viele Anwohner am Gellershagenpark protestieren mit einer Anwohnerinitiative gegen die geplanten Baumfällungen zugunsten des Neubaus eines Seniorenheims. Aus dem Bauantrag geht hervor, dass die Verwaltung Alternativstandorte ohne einen solchen Eingriff in öffentliches Grün nicht ernsthaft geprüft hat. Zudem soll der Antrag in einem beschleunigten Verfahren, ohne die sonst bei Bebauungsplanänderungen übliche Bürgerbeteiligung und ohne Umweltprüfung von Rat geschlossen werden.
Besonders in Anbetracht des vom Rat beschlossenen Klimanotstandes und der Bedeutung des öffentlichen Grüns für das Stadtklima ist dieser Eingriff aus Sicht des BUND nicht vertretbar. Zumindest muss dazu eine fachliche Prüfung einschließlich einer Beteiligung der Bürgerschaft vor einer Entscheidung erfolgen. Der Protest der Anwohner macht deutlich, dass hier wesentliche Belange der Bevölkerung berührt sind.
Im Antrag wird das beschleunigte Verfahren damit begründet, dass das Vorhaben zum flächensparenden Bauen beiträgt und der "Innenentwicklung und Nachverdichtung" dient. Der BUND unterstützt grundsätzlich Ansätze, die dazu beitragen können, den Flächenverbrauch im Außenbereich zu reduzieren. Aber Innenentwicklung darf aus unserer Sicht keinesfalls auf Kosten von wertvollen Grünflächen und Baumbeständen erfolgen. Für die Klimastabilität der Stadt und die Lebensqualität der Menschen sind gerade die baumbestandenen Grünflächen von besonders großer Bedeutung. Die geplante Fällung von über 35 teilweise über 50-jährigen Bäumen und die Gefährdung zahlreicher über 150-jähriger Eichen nahe dem Bauprojekt sind ein massiver Eingriff in diese öffentliche Grünfläche. Auch die angedachten Ersatzpflanzungen können die Klimawirkung eines solch alten Baumbestandes nicht ersetzen. Der sich am Gellershagener Bach hinziehende Grünzug ist als Klimaschneise für die beiderseits angrenzenden Wohnbezirke mit dichter Bebauung von großer Bedeutung.
Eine Senioreneinrichtung nahe dieses Parks anzusiedeln ist grundsätzlich sinnvoll. Die Kritik an der Planung richtet sich ausdrücklich nicht gegen diese sinnvolle und notwendige Einrichtung. Nicht nachvollziehbar ist aber, warum mögliche Alternativen offenbar nicht ernsthaft geprüft wurden.
Aufgrund der Bedeutung des zu fällenden Baumbestandes für gefährdete Arten hat die Stadt bis Mitte 2020 eine artenschutzrechtliche Prüfung angekündigt. Im Antrag heißt es dazu: „Entlang der Wege wurde eine hohe Fledermausaktivität von Zwerg- und Breitflügelfledermäusen sowie vom Großen Abendsegler festgestellt. Zudem grenzt ggf. ein Balzquartier des Großen Abendseglers an. (…) Das Vorhaben liegt innerhalb eines Waldkauz-Reviers, ggf. befindet sich ein Brutplatz im Umfeld. Auch hier sind die Ergebnisse der weiteren Untersuchungen noch abzuwarten.“ Warum dennoch eine umfassende Umweltprüfung als nicht notwendig erachtet wird und das Vorhaben schon jetzt durch Ratsbeschluss auf den Weg gebracht werden soll, ist nicht nachvollziehbar.
Im Sinne der Belange des Natur-, Umwelt und Klimaschutzes und der berechtigten Belange der Bewohner fordern wir deshalb:
1. Zum Vorhaben muss eine umfassende Umweltprüfung incl. einer Beurteilung des Eingriffs unter Artenschutz- und Klimaschutzgesichtspunkten durchgeführt werden. Auf einen positiven Ratsbeschluss zu dem Vorhaben muss zumindest bis Vorlage der Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung und der Durchführung einer Bürgerbeteiligung verzichtet werden.
2. In Anbetracht der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe ist deshalb auf ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB zu verzichten. Nur so wird ein offener Bürgerdialog mit einer intensiven Erörterung der Belange der betroffenen Bürgerschaft und dem Einbringen aller Bedenken und Anregungen möglich wird.
3. Zugleich sollte die Suche nach einem Alternativstandort, zu dem die Anwohnerinitiative auch schon Vorschläge unterbreitet hat, wieder aufgenommen werden.
Der Rat der Stadt hat per Beschluss den Klimanotstand erklärt, was wir als Umweltverband sehr begrüßt haben. Konsequenz dieses Beschlusses muss es jetzt sein, alle Bauvorhaben in Hinblick auf Relevanz für den Klimaschutz auf den Prüfstand zu stellen. Bei diesem und weitere Bauvorhaben sollte dieser Aspekt viel stärker in die Planungsarbeit einfließen.
Stellungnahme des BUND zur Bebauung Gellershagenpark
Infos zum "beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB", das faktisch Bürgerrechte außer Kraft setzt