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Hagedorn-Ranch: Warten auf Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes

28. Juli 2024 | Lebensräume, Landwirtschaft, Naturschutz, BUND

Recherche des Westfalenblattes: Wie geht es „mit der Bauruine“ weiter? Wann entscheidet das OVG in Münster?

Baustelle der Hagedorn-Ranch im Juli 2024. Seit September 2022 ruhen hier die Bauarbeiten. Foto: BUND

Bielefeld, 28.7.2024 | Neun Monate nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Minden zur Aufhebung der Baugenehmigung für die Hagedorn-Ranch in Bielefeld-Ummeln warten die Beteiligten auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) in Münster. Wie auf dieser Seite berichtet hatte das VG Minden eine Berufung nicht zugelassen.

Die Stadt hatte daraufhin auf einen Einspruch verzichtet und das Urteil akzeptiert. Nicht aber die „Beigeladene“ Barbara Hagedorn, die die Zulassung der Berufung am 6.11.2023 beim OVG beantragt hat. Dank einer Recherche des Westfalenblattes (Ausgabe 18.7.2024) gibt es jetzt Neuigkeiten. Wann über den Antrag von Hagedorn entschieden werde, sei noch nicht absehbar, erklärte das Gericht auf Anfrage. Hagedorn selbst hat der Zeitung gegenüber mitgeteilt, sie habe die Auskunft erhalten, dass frühestens im November 2024 mit einer Entscheidung zu rechnen sei. Würde diesem Antrag dann stattgegeben, habe Hagedorn noch 4 Wochen Zeit, um eine Berufung zu begründen. Dann könnte es ein solches Verfahren mit – wie üblich – mündlicher Verhandlung geben. Also frühestens irgendwann im Jahre 2025, 5 Jahre nach Einreichung des Bauantrags für die Riding-Ranch.

Der BUND geht davon aus, dass auch ein solches Verfahren nicht zu einem anderen Ergebnis führen kann. Denn das Gericht in Minden hat nach sorgfältiger Prüfung mit einer nichtöffentlichen Anhörung und einer mündlichen Verhandlung entschieden und sein Urteil anhand einer Vielzahl von ermittelten Fakten sehr ausführlich begründet. Dass das OVG zu einem anderen Ergebnis kommen könnte, ist schwer vorstellbar. An zwei Stellen zitiert das Westfalenblatt noch einmal von der inzwischen aus dem Netz genommenen Website der Riding-Ranch, nach der Hagedorn dort „ein hochmodernes Ausbildungs- und Trainingszentrum für alle Leistungs- und Freizeitsportler“ plant.  Dass es Hagedorn also überhaupt nicht um Landwirtschaft geht, was Voraussetzung für eine Genehmigung wäre, macht alleine diese Aussage deutlich und wurde auch vor Gericht fundiert nachgewiesen.

Das Gericht war danach in allen Punkten der Klage des BUND NRW gefolgt. Danach handelt es sich laut Bauantrag im eine Freizeitsportanlage, die im Landschaftsschutzgebiet nicht gebaut werden darf. Politische Parteien im Rat forderten nach diesem Urteil Aufklärung. Die Partei Bündnis 90/DIE GRÜNEN fragte z.B. in einer Presseerklärung: „Wie konnte es also zu der Baugenehmigung kommen? Welche Rolle spielten Landwirtschaftskammer, Bauamt und der damalige stellvertretende Umweltdezernent (Pit Clausen) in der Sache?“

Bezirksbürgermeister und Ratsvertreter beantragten Akteneinsicht. Die Ergebnisse wurden wie nicht anders zu erwarten vertraulich behandelt. In der Presseerklärung der Grünen nach der Akteneinsicht hieß es immerhin: „Am 18.12.2023 nutzten wir die Chance, um im Bauamt Einsicht in die kompletten Akten zu nehmen und fanden dabei Befürchtungen bestätigt. Noch ist das Gerichtsverfahren nicht abgeschlossen, eine öffentliche Äußerung in der Sache nicht angebracht.“ Und Paul John, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der grünen Ratsfraktion ergänze: „Wir haben unser Recht auf Akteneinsicht wahrgenommen und konnten uns auf diese Weise ein Bild aus erster Hand machen. Jedoch sind wir zur Verschwiegenheit verpflichtet und warten nun mit besonderem Interesse auf den Ausgang des Gerichtsverfahrens. Wir erachten dieses Vorgehen für sinnvoll und zielführend. Und wir sind sicher: Durch eine lückenlose, transparente Aufklärung in der Sache können alle Beteiligten für die Zukunft lernen.“

Sollte das Verfahren also z.B. mit einem Beschluss des OVG abgeschlossen werden, das Urteil Rechtskraft erlangen, erwarten wir, dass es zu dieser lückenlosen und transparente Aufklärung kommt und die Öffentlichkeit erfährt, wie und warum hier ein Bauvorhaben entgegen geltender Rechtsvorschriften auf den Weg gebracht werden konnte.  

Beitrag des Westfalenblattes vom 18.7.2024

Presseerklärung der grünen Ratsfraktion

Urteil des Verwaltungsgerichtes Minden

Alle Informationen zur BUND-Klage im Internet

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