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Reitanlage Werther: Kreis Gütersloh mauert

09. März 2025

BUND fordert Rückbau und Wiederherstellung zerstörter Biotope

BUND-Landesvorstand und BUND-Kreisgruppe Gütersloh sind sich einig: Der Informationsstopp durch den Kreis Gütersloh ist rechtlich zweifelhaft. Adalbert Niemeyer-Lüllwitz und Birgit Lutzer. Foto: BUND.

Werther/Kirchdornberg, 7.3.2025 | Auf der Baustelle der Reitanlage Bergkamp (Werther) fanden im Januar Wiederherstellungsarbeiten für den zerstörten Biotopbereich statt. Doch nach Ausheben eines kleinen Tümpels und Entfernen der Verrohrung ist seit Wochen Stillstand. Die BUND-Kreisgruppe Gütersloh fragte bei den Behörden nach und erhielt keine Antwort. Dagegen legte der BUND-Landesverband Widerspruch ein.

BUND: „Zwischen Kreis und Betreiberin vereinbarte Maßnahme völlig unzureichend“

Die Umweltschützer stellten in der ersten Januarhälfte Baumaßnahmen auf dem Gelände fest. Sie nahmen deshalb Telefonkontakt mit dem Kreis Gütersloh auf. Eine Mitarbeiterin teilte mit, das Ziel der Baggerarbeiten sei, den Biotopbereich zu „renaturieren“. Es handele sich um eine mündliche Vereinbarung mit der Betreiberin, da der endgültige Bescheid noch ausstehe.

BUND will wissen, ob nun bereits der Rückbau-Endzustand erreicht ist

Bei anschließenden Ortsbegehungen stellten die BUND-Mitglieder fest, dass die offenbar abgeschlossene Maßnahme auf dem Gelände weit entfernt von einem Rückbau und der Wiederherstellung der widerrechtlich zerstörten Biotope ist. Kreisgruppen-Vorstandsmitglied Birgit Lutzer: „Das urspüngliche Biotop um fasste einen ca. 700 Quadratmeter großen Teich mit einer naturnahen Bachaue. Auch auf dem übrigen Gelände sucht man vergeblich nach Rückbaumaßnahmen.“ Der gesamte rund zwei bis drei Meter hoch aufgeschüttete und verdichtete Boden samt eingebauter Betonstützmauern sei unberührt. „Uns geht es um Transparenz – und darum, dass ein wirklicher Rückbau erfolgt.“

Nach weiterem Baustillstand schriftliche Anfrage beim Kreis Gütersloh

So stellten die Verbandsmitglieder am 27.1.25 beim Kreis Gütersloh eine schriftliche Anfrage. Sie wollten unter anderem wissen, ob es sich hierbei um den Endzustand handele und wann der eigentliche Bescheid an die Betreiberin ergehe. Nach dem Umweltinformationsgesetz sind Behörden verpflichtet, umweltrelevante Fragen zu beantworten. Der Kreis Gütersloh jedoch lehnte die Beantwortung pauschal ab und verwies unter anderem auf fehlende Arbeitskapazitäten. Dem hat der BUND-Landverband am 28.2.25 auf juristischer Ebene offiziell widersprochen.

Beantwortung von Fragen nach Umweltinformationsgesetz (UIG) abgelehnt

Adalbert Niemeyer-Lüllwitz, Mitglied im BUND-Landesverstand, begründet die Vorgehensweise so: „Als Umwelt- und Naturschutzverband haben wir bei diesem klaren Rechtsbruch mit illegal ausgeführten Bauarbeiten und Zerstörung gesetzlich geschützter Biotope einen Anspruch darauf, den Stand der Dinge und die weiteren Schritte zu erfahren.“ Niemeyer-Lüllwitz betont, die pauschale Ablehnung einer Beantwortung sei rechtlich unhaltbar. „Uns liegt darüber hinaus daran, diese Informationen an die Öffentlichkeit zu bringen. Denn der Kreis Gütersloh selbst hüllt sich bisher in Schweigen.“ 

Update: Laut eines Berichts im Haller Kreisblatt rudert der Kreis Gütersloh zurück und kündigt jetzt die Beantwortung der Fragen an. 

BUND-Präsentation mit Bildern und Karten (PDF)

 

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