Baustelle der Reitanlage in Werther, Klosterbachtal / Hassbachtal, Bergkamp 15. Foto: BUND
Werther, 14.8.2024 | In der vergangenen Woche hat die BUND-Kreisgruppe Gütersloh den Kreis Gütersloh (Kreisbauhörde, Untere Naturschutzbehörde) und das Regionalforstamt OWL über die Baumaßnahmen in Zusammenhang mit der Reitanlage informiert. Es erfolgte ein Baustellenstopp und eine Presseaktion, um das Vorhaben öffentlich zu machen. Nun hat sich der BUND-Landesverband NRW eingeschaltet und eine ausführliche Ordnungswidrigkeiten-Anzeige bei den Behörden eingereicht.
Kernthema der Anzeige sind die durch die Bauherrin beauftragten massiven Natur- und Landschaftseingriffe. Es heißt darin: … „die Gesamtfläche ist als Landschaftsschutzgebiet geschützt. Auf Teilflächen sind gesetzlich geschützte Biotope bzw. Biotope laut Biotopkataster NRW ausgewiesen (Klosterbach bzw. Hassbach mit Teich) und von der Baumaßnahme unmittelbar betroffen. Teile der Bachaue und ein Teich wurden mit Schotter und Sand zwecks Erweiterung der Reitanlage zugeschüttet.“
Bei dem Teich handelt es sich um das nach Naturschutzgesetz geschützte Biotop mit der Nr. BT-3916-2119-2001. Adalbert Niemeyer-Lüllwitz, Mitglied des BUND-Landesvorstandes, der die Anzeige unterzeichnet hat: „Auch dafür gab es offenbar wie für alle im Rahmen der Baumaßahme getätigten Eingriffe keine Ausnahmegenehmigung bzw. keine Befreiung von den Verboten des gültigen Landschaftsplanes `Osning´ des Kreises Gütersloh.“
In der Anzeige stellt der BUND-Landesverband unter anderem eine Rückbau-Forderung. Diese müsse alle schon teilfertiggestellten und begonnenen Bauwerke, Teile von Bauwerken, mobile Bauten und bauvorbereitenden Erd- und Planierarbeiten umfassen. Alle eingebrachten Fremdmaterialien seien dabei bis auf den gewachsenen Boden wieder zu entfernen. Der laut Landschaftsplan als geschütztes Biotop eingetragen Teich sei ebenso wieder herzustellen wie die naturnahe Aue des Klosterbaches. Und für den gerodeten Wald sei eine Wiederbewaldung anzuordnen.
Birgit Lutzer vom Vorstand der BUND-Kreisgruppe Gütersloh ist dankbar für die Unterstützung durch den Landesvorstand. „Wir befürchten, dass die Bauherrin sich in Einvernehmen mit den Behörden durch Bußgelder wird freikaufen können vom Rückbau. Im Fall der Fälle werden wir dagegen mit allen Mitteln vorgehen.“ Niemeyer-Lüllwitz ergänzt: „Eine Genehmigung einer rechtswidrigen Anlage sozusagen durch die Hintertür des Bestandsschutzes, nachdem zuvor durch illegale Bauarbeiten massiv gegen Rechtsvorschriften verstoßen wurde, weicht klar von unserem Rechtsverständnis ab.“
Ortstermin mit Behörden auf der Baustelle
Am Donnerstag, 10. August, kam es zu einem Ortstermin auf der Baustelle, an dem die Bauherrin, ihr Anwalt und Behördenvertreter*innen teilnahmen. In der Presse wurde darüber ausführlich berichtet. Danach habe sich die Bauherrin, so eine Vertreterin des Kreises Gütersloh, „kooperativ gezeigt“. Es wurde klar festgestellt, dass es für die vorgefundenen Bauarbeiten keine öffentlich-rechtliche Genehmigung gibt. Die seit 1971 dort existierende Reithalle habe zwar Bestandsschutz, und eine Modernisierung sei legal, doch das Verbauen von Betonwänden und das Planieren von Flächen gehe zu weit. Die Unternehmerin aus Leopoldhöhe müsse sich „womöglich“ auf Strafen, Bußgelder und Sanktionen einstellen. Diese hat trotz intensivem Nachfragen bisher eine Stellungnahme gegenüber der Presse abgelehnt. Wegen der offensichtlich illegalen Waldumwandlung ist auch der Landesbetrieb Wald und Holz eingebunden, der dazu ein eigenes Prüfverfahren eingeleitet hat.
Bei dem Ortstermin wurde übrigens festgestellt, dass die über der Baustelle liegende Straße „Im Kloster“ durch die Bauarbeiten gefährdet wurde. Mit Baggern wurden hier Teile der aus lockerem Sand- und Erdmaterial bestehenden Böschung so abgegraben, dass ein Abrutschen der Straße droht und Sicherungsmaßnahem notwendig werden.
Bestandsschutz fragwürdig
Aus Sicht des BUND müssen die Behörden den Bestandsschutz der vorhandenen Reithalle kritisch prüfen. Nach BUND-Recherchen betrieb der Vorgängerbetrieb „Pferdezucht“, also eine typische landwirtschaftliche Nutzung. Mit der von der neuen Eigentümerin beabsichtigte Nutzung als Reitsportanlage käme es zu einer völlig anderen Nutzung, die nicht als privilegierte Landwirtschaft nach § 35 Baugesetzbuch anerkannt werden kann. Hinzu kommt, dass die Unternehmerin die Halle ohne vorliegende und erforderliche Baugenehmigung „modernisiert“ hat, wobei die Halle in großen Teilen neu aufgebaut und damit baulich verändert wurde. Für ihre Pläne lag weder eine Zustimmung zur Bauvoranfrage noch eine Genehmigung vor. Von "legaler" Modernisierung kann danach nicht gesprochen werden. Nach juristischer Einschätzung des BUND ist damit ein Bestandschutz für die ehemalige Reithalle erloschen.
In der Presse wiedergegebene Äußerungen des Kreises gehen in eine ähnliche Richtung. Da hieß es, der Bestandsschutz für die Reitanlage sei „untergegangen, heißt mangels dauerhafter Nutzung verloren gegangen“ (Westfalenblatt vom 13.8.2024). Danach würde also ein Bestandsschutz für die vom Vorbesitzer aufgegebene Reitanlage nicht mehr existieren. Eine künftige Nutzung als Reitsportanlage, wie von der neuen Besitzerin geplant, muss danach komplett neu beantragt und genehmigt werden. Und ein solcher Bauantrag, das haben die Behörden schon signalisiert, hat an dieser Stelle keine Aussicht auf Genehmigung. Es bleibt also nur, wie vom BUND gefordert, der Rückbau aller ohne Baugenehmigung ausgeführter Arbeiten und die Renaturierung sowohl der gerodeten Waldflächen als auch der verschütteten Biotope.
Kontakt für Rückfragen: BUND-Kreisgruppe Gütersloh
Bildstrecke: Bilder von der Baustelle der Reitanlage in Werther und Hintergrundinformationen
Baustelle der Reitanlage in Werther, Hassbachtal/Klosterbachtal, Bergkamp 15. Eine sehr große Talfläche wurde für den Ausbau der Reitanlage planiert. Rechts im Bild: Die Aue des Klosterbaches und der dort vorhandene geschützte Teich wurden zugeschoben. Foto: BUND
Baustelle der Reitanlage in Werther, Hassbachtal/Klosterbachtal, Bergkamp 15. An der Stelle stand eine alte über 50 Jahre alte Halle. Diese wurde abgerissen und durch eine neuen Halle an gleicher Steller ersetzt, ohne Baugenehmigung. Foto: BUND
Baustelle der Reitanlage in Werther, Hassbachtal/Klosterbachtal, Bergkamp 15. An der Stelle stand eine alte über 50 Jahre alte Halle. Diese wurde abgerissen und durch eine neuen Halle an gleicher Steller ersetzt, ohne Baugenehmigung. Daneben wurde eine Fläche für eine Erweiterung der Anlage planiert und befestigt. Foto: BUND
Kartenausschnitt der betreffenden Fläche mit dem Teich, der als geschützter Biotop "BT-3916-2119-2001" eingetragen ist.
Baustelle der Reitanlage in Werther, Hassbachtal / Klosterbachtal, Bergkamp 15. Rechts im Bild: Die Aue des Hassbaches und der dort vorhandene geschützte Teich wurden mit Schotter, Bauschutt und Müll zugeschoben. Foto: BUND
Auszug aus dem Landschaftsplan "Osning" mit Kennzeichnung des geschützten Biotops "BT-3916-2119-2001" auf dem Grundstück der Reitanlage, bei dem es sich um den ehemals vorhandenen Teich am Klosterbach handelt.
Auszug mit Textbeschreibung des auf der Baustelle zerstörten geschützten Biotops "BT-3916-2119-2002", Quelle: LANUV NRW.,
Baustelle der Reitanlage am Hassbach. Hier wurde der gesetzlich geschützte Teich zerstört. Foto: BUND
Baustelle der Reitanlage in Werther, Hassbachtal/Klosterbachtal, Bergkamp 15. Rechts im Bild: Die Aue des Klosterbaches und der dort vorhandene geschützte Teich wurden zugeschoben. Foto: BUND
Luftbild aus dem Jahr 2000. Die erkennbare alte, jetzt ersetzte Halle stammt aus dem 1970er Jahren. Die Gesamtanlage wird durch dichten Wald umgeben.
Für den Ausbau der Reitanlage gerodeter Waldstreifen nördlich des Hassbachtals. Zwei feste Zelte wurden aufgestellt, in denen nach Auskunft von Anwohnern Stroh und Heu lagert. Foto: BUND
Am Ende des gerodeten Waldstreifend liegt Grünland, das mit Holzzäunen für eine Nutzung als Pferdeweiden vorbereitet wurde. Foto: BUND
In einem breiten Streifen wurde nicht nur Wald abgeholzt, auch der Waldboden wurde abgeschoben und die Fläche teilweise mit Schotter befestigt. Am Waldrand sind die Buchen jetzt dem Hitzestress ausgesetzt. Foto: BUND
Luftbild der Waldfläche laut Google-Maps (aktuell), in der der Waldstreifen für die Reitanlage gerodet wurde.
Auszug Biotopkataster des LANUV. Die Waldflächen der Umgebung sind danach streng geschützt und ökologisch besonders wertvoll.
Auszug Biotopkataster des LANUV. Die Waldflächen der Umgebung sind danach streng geschützt und ökologisch besonders wertvoll.
Auszug aus der Darstellung der Biotopverbundflächen laut LANUV. Alle durch die Baumaßnahmen betroffenen Flächen werden als besonders schutzwürdig dargestellt.
Auszug aus dem Regionalplan. Das gesamte Klosterbachtal incl. der Baustelle der Reitanlage ist als GNS bzw. BSN (Bereich zum Schutz der Natur) ausgewiesen.
Bei der Google-Suche nach Adresse und Reitanlage findet man noch diesen alten Eintrag: "Ralf Buescher Pferdezucht. Dauerhaft geschlossen". Das deutet daraufhin, dass der seit vielen Jahren hier betriebene Pferdebetrieb offenbar geschlossen wurde und es zu einem Eigentümerwechsel kam. Neue Eigentümerin ist laut Presseberichten einer Unternehmerin aus Leopoldshöhe (siehe nächstes Bild).
Container auf dem Baugrundstück mit dem Schriftzug „laserteileonline.de“ des Unternehmens LTO GmbH - Laserteileonline.de. aus Leopoldhöhe. (https://laserteileonline.de/). Laut Website ist Anna Theresa Holz Eigentümerin und Geschäftsführerin. In der Presse heißt es, eine Unternehmerin aus Leopoldshöhe sei Eigentümerin und Bauherrin der Reitanlage. Im WDR-Bericht (Lokalzeit) wurde Anna Theresa Holz als Bauherrin der geplanten Reitanlage eingeblendet. Foto: BUND