Werther, 14.8.2024 | In der vergangenen Woche hat die BUND-Kreisgruppe Gütersloh den Kreis Gütersloh (Kreisbauhörde, Untere Naturschutzbehörde) und das Regionalforstamt OWL über die Baumaßnahmen in Zusammenhang mit der Reitanlage informiert. Es erfolgte ein Baustellenstopp und eine Presseaktion, um das Vorhaben öffentlich zu machen. Nun hat sich der BUND-Landesverband NRW eingeschaltet und eine ausführliche Ordnungswidrigkeiten-Anzeige bei den Behörden eingereicht.
Kernthema der Anzeige sind die durch die Bauherrin beauftragten massiven Natur- und Landschaftseingriffe. Es heißt darin: … „die Gesamtfläche ist als Landschaftsschutzgebiet geschützt. Auf Teilflächen sind gesetzlich geschützte Biotope bzw. Biotope laut Biotopkataster NRW ausgewiesen (Klosterbach bzw. Hassbach mit Teich) und von der Baumaßnahme unmittelbar betroffen. Teile der Bachaue und ein Teich wurden mit Schotter und Sand zwecks Erweiterung der Reitanlage zugeschüttet.“
Bei dem Teich handelt es sich um das nach Naturschutzgesetz geschützte Biotop mit der Nr. BT-3916-2119-2001. Adalbert Niemeyer-Lüllwitz, Mitglied des BUND-Landesvorstandes, der die Anzeige unterzeichnet hat: „Auch dafür gab es offenbar wie für alle im Rahmen der Baumaßahme getätigten Eingriffe keine Ausnahmegenehmigung bzw. keine Befreiung von den Verboten des gültigen Landschaftsplanes `Osning´ des Kreises Gütersloh.“
In der Anzeige stellt der BUND-Landesverband unter anderem eine Rückbau-Forderung. Diese müsse alle schon teilfertiggestellten und begonnenen Bauwerke, Teile von Bauwerken, mobile Bauten und bauvorbereitenden Erd- und Planierarbeiten umfassen. Alle eingebrachten Fremdmaterialien seien dabei bis auf den gewachsenen Boden wieder zu entfernen. Der laut Landschaftsplan als geschütztes Biotop eingetragen Teich sei ebenso wieder herzustellen wie die naturnahe Aue des Klosterbaches. Und für den gerodeten Wald sei eine Wiederbewaldung anzuordnen.
Birgit Lutzer vom Vorstand der BUND-Kreisgruppe Gütersloh ist dankbar für die Unterstützung durch den Landesvorstand. „Wir befürchten, dass die Bauherrin sich in Einvernehmen mit den Behörden durch Bußgelder wird freikaufen können vom Rückbau. Im Fall der Fälle werden wir dagegen mit allen Mitteln vorgehen.“ Niemeyer-Lüllwitz ergänzt: „Eine Genehmigung einer rechtswidrigen Anlage sozusagen durch die Hintertür des Bestandsschutzes, nachdem zuvor durch illegale Bauarbeiten massiv gegen Rechtsvorschriften verstoßen wurde, weicht klar von unserem Rechtsverständnis ab.“
Ortstermin mit Behörden auf der Baustelle
Am Donnerstag, 10. August, kam es zu einem Ortstermin auf der Baustelle, an dem die Bauherrin, ihr Anwalt und Behördenvertreter*innen teilnahmen. In der Presse wurde darüber ausführlich berichtet. Danach habe sich die Bauherrin, so eine Vertreterin des Kreises Gütersloh, „kooperativ gezeigt“. Es wurde klar festgestellt, dass es für die vorgefundenen Bauarbeiten keine öffentlich-rechtliche Genehmigung gibt. Die seit 1971 dort existierende Reithalle habe zwar Bestandsschutz, und eine Modernisierung sei legal, doch das Verbauen von Betonwänden und das Planieren von Flächen gehe zu weit. Die Unternehmerin aus Leopoldhöhe müsse sich „womöglich“ auf Strafen, Bußgelder und Sanktionen einstellen. Diese hat trotz intensivem Nachfragen bisher eine Stellungnahme gegenüber der Presse abgelehnt. Wegen der offensichtlich illegalen Waldumwandlung ist auch der Landesbetrieb Wald und Holz eingebunden, der dazu ein eigenes Prüfverfahren eingeleitet hat.
Bei dem Ortstermin wurde übrigens festgestellt, dass die über der Baustelle liegende Straße „Im Kloster“ durch die Bauarbeiten gefährdet wurde. Mit Baggern wurden hier Teile der aus lockerem Sand- und Erdmaterial bestehenden Böschung so abgegraben, dass ein Abrutschen der Straße droht und Sicherungsmaßnahem notwendig werden.
Bestandsschutz fragwürdig
Aus Sicht des BUND müssen die Behörden den Bestandsschutz der vorhandenen Reithalle kritisch prüfen. Nach BUND-Recherchen betrieb der Vorgängerbetrieb „Pferdezucht“, also eine typische landwirtschaftliche Nutzung. Mit der von der neuen Eigentümerin beabsichtigte Nutzung als Reitsportanlage käme es zu einer völlig anderen Nutzung, die nicht als privilegierte Landwirtschaft nach § 35 Baugesetzbuch anerkannt werden kann. Hinzu kommt, dass die Unternehmerin die Halle ohne vorliegende und erforderliche Baugenehmigung „modernisiert“ hat, wobei die Halle in großen Teilen neu aufgebaut und damit baulich verändert wurde. Für ihre Pläne lag weder eine Zustimmung zur Bauvoranfrage noch eine Genehmigung vor. Von "legaler" Modernisierung kann danach nicht gesprochen werden. Nach juristischer Einschätzung des BUND ist damit ein Bestandschutz für die ehemalige Reithalle erloschen.
In der Presse wiedergegebene Äußerungen des Kreises gehen in eine ähnliche Richtung. Da hieß es, der Bestandsschutz für die Reitanlage sei „untergegangen, heißt mangels dauerhafter Nutzung verloren gegangen“ (Westfalenblatt vom 13.8.2024). Danach würde also ein Bestandsschutz für die vom Vorbesitzer aufgegebene Reitanlage nicht mehr existieren. Eine künftige Nutzung als Reitsportanlage, wie von der neuen Besitzerin geplant, muss danach komplett neu beantragt und genehmigt werden. Und ein solcher Bauantrag, das haben die Behörden schon signalisiert, hat an dieser Stelle keine Aussicht auf Genehmigung. Es bleibt also nur, wie vom BUND gefordert, der Rückbau aller ohne Baugenehmigung ausgeführter Arbeiten und die Renaturierung sowohl der gerodeten Waldflächen als auch der verschütteten Biotope.
Kontakt für Rückfragen: BUND-Kreisgruppe Gütersloh