Kreisgruppe Bielefeld

Naturschutzbeirat lehnt Bebauung am Biohof Bobbert in Quelle ab

11. Februar 2024 | BUND, Lebensräume, Landwirtschaft, Naturschutz

Belange des Natur-, Landschafts- und Klimaschutzes werden verletzt – Anwohner starten Online-Petition

Blick über die geplante Baugebietsfläche zum Teutoburger Wald (Grünland in Bildmitte). Rechts: Rad-Gehweg, der z.T. für die Erschließungsstraße überbaut werden soll. Mit der geplanten Bebauung würde es diesen Blick in die Landschaft hier nicht mehr geben. Foto BUND

In seiner Sitzung am 6. Februar hat der Naturschutzbeirat den Bebauungsplan Nr. I/Q29„Wilfriedstraße“, der in Quelle eine Bebauung nahe dem Biohof Bobbert vorsieht, abgelehnt. Der Beirat sieht in dem Plan Belange des Natur-, Landschafts- und Klimaschutzes verletzt.  

Zugleich haben Anwohner des betroffenen Wohngebietes „Wilfriedstraße“ dazu eine Onlinepetition gestartet, die bis 11.2. schon von über 800 Menschen unterzeichnet wurde. Neue Westfälische und das Westfalenblatt berichteten ausführlich über diese Initiative und die Anliegen.

Der Naturschutzbeirat formuliert in seinem Beschluss folgende Kritikpunkte:

  • Ein insgesamt naturschutzfachlich wertvoller naturnaher Landschaftsraum, der noch das Orts- und Landschaftsbild am Ortsrand von Quelle prägt, wird durch weitere Bebauung beeinträchtigt.
     
  • Der Bebauungsplan widerspricht dem Landschaftsplan, dem Zielkonzept Naturschutz und dem Biotopverbundkonzept NRW.
     
  • Durch Aufhebung des Landschaftsplanes würde der gesetzliche Schutz des wertvollen Baumbestands als „Geschützte Landschaftsbestandteile“ aufgehoben. Die Festsetzungen dazu im B-Plan dazu sind kein gleichwertiger Ersatz.
     
  • Ein wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet und eine Frischluftschneise für den Ortskern von Quelle werden beeinträchtigt.
     
  • Die Bebauung rückt zu dicht an den Hof heran, der Mindestabstand zu Stallanlagen wird unterschritten, so dass die Zukunft des Hofes gefährdet wird.
     
  • Die Ausweisung „Dorfgebiet“ ermöglicht die Entwicklung der Hofanlage zum Wohngebiet.
     
  • Der langfristige Erhalt des Hofes trägt auch dazu bei, wertvolle Ackerstandorte als Lebensraum hochgradig bedrohter Ackerwildkräuter mit zu erhalten.
     
  • Der Entwurf mit überwiegend Einzelhausbebauung widerspricht dem Leitbild einer flächensparenden, zukunftsfähigen Stadtentwicklung.
     
  • Die geplante Erschließung auf Kosten eines Geh-Radwegs widerspricht dem Radverkehrskonzept der Stadt und verschärft die Belastung mit Autoverkehr im benachbarten dicht besiedelten Wohngebiet.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 30.1. einen Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan gefasst. Damit ist noch keine Vorentscheidung gefallen, denn damit beginnt erst das Beteiligungsverfahren mit den Trägern öffentlich Belange, auch den Naturschutzverbänden. Der Ausschuss hat den Beschluss mit einigen Prüfaufträgen verknüpft, bei denen Kritikpunkte aus der Stellungnahme der Naturschutzverbände aufgegriffen wurden.

Westfalenblatt 6.2.2024 „Widerstand gegen Baugebiet“

Neue Westfälische 8.2.2024 „Rund 660 Unterschriften gegen neues Baugebiet“

Neue Westfälische 9.2.2024 „Nein zur Wilfriedstraße“

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