Blick über die geplante Baugebietsfläche zum Teutoburger Wald (Grünland in Bildmitte). Rechts: Rad-Gehweg, der z.T. für die Erschließungsstraße überbaut werden soll. Links: Gemüseanbaufläche Biohof Bobbert. Mit der geplanten Bebauung wird es diesen Blick in die Landschaft hier nicht mehr geben. Foto 2024: BUND
Das Bauamt der Stadt Bielefeld legt erneut einen Bebauungsplan für ein neues Wohngebiet auf Landwirtschaftsflächen des Biohof Bobbert in Quelle vor. 2020 hatte der Stadtentwicklungsausschuss eine Bebauung dort, auch aufgrund der Kritik der Naturschützer, abgelehnt. Die Bielefelder Naturschutzverbände BUND, NABU, LNU, Naturwissenschaftlicher Verein und Pro Grün sehen auch den jetzt vorlegten modifizierten Plan kritisch. Eine umfassende 14seitige Stellungnahme wurde jetzt den zuständigen politischen Gremien vorgelegt. Am 25.1. berät dazu die Bezirksvertretung, am 30.1. der Stadtentwicklungsausschuss.
Aus Sicht der Naturschutzverbände werden mit der Planung die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes verletzt. Der Bebauungsplan gefährde naturschutzfachlich wertvolle Biotope und gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile, stehe damit im Widerspruch zum Landschaftsplan, zum Regionalplan, zum Zielkonzept Naturschutz und zum Biotopverbundkonzept des Landes NRW. Bei der für das Wohngebiet vorgesehenen Fläche handele es nach über 20 Jahren ökologischer Bewirtschaftung ohne Zweifel um eine ökologisch wertvolle Grünlandfläche. Das hier noch durch naturnahe Kulturlandschaft geprägte Orts- und Landschaftsbild am Ortsrand von Quelle werde massiv beeinträchtigt. Die eindrucksvolle Blickbeziehung über Kulturland zum Teutoburger Wald werde zerstört.
Die erklärte Zielsetzung, den Hof auf Dauer zu sichern, wird aus Sicht der Naturschützer mit dem Bebauungsplan nicht erreicht. Durch die zu nahe an den Hof heranrückende Bebauung und den Verlust weiterer Landwirtschaftsflächen werde der Hof in seiner Entwicklung eher stark eingeschränkt. Auf dem Hof gibt es Stallanlagen für Nutztiere, u.a. Schweine. Dazu stellen die Naturschutzverbänden fest: „Die aktuelle Rechtslage sieht als Mindestabstand zwischen Tierhaltungsanlagen, von denen Geruchsimmissionen ausgehen, und Wohngebieten mindestens 100 m vor. Der Abstand des neuen Wohngebietes zum Hof beträgt aber nur ca. 50 m. Will der Hof künftig einen neuen Stall bauen, kann die Genehmigung verweigert oder der Bau von Anwohnern beklagt werden“.
Besonders kritisch sehen die Verbände auch die geplante Ausweisung als „Dorfgebiet“, wodurch die Umwandlung des Hofes in ein Wohngebiet ermöglicht würde. Für dieses „Dorfgebiet“ solle auch der gesetzliche Schutz für den wertvollen, den Hof umgebenden alten Baumbestand aufgehoben werden. Das sei inakzeptabel, genauso wie der Plan, den von Fußgängern und Radfahrer stark genutzten Otto-Tönsgöke-Weg zur Erschließungsstraße in das neue Baugebiet auszubauen.
Da mit dem Bebauungsplan im Planungsgebiet der hier rechtswirksame Landschaftsplan und Schutzstatus für gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile außer Kraft gesetzt werden soll, gehen die Verbände davon aus, dass sich vor einer Beschlussfassung über die Erstaufstellung der Naturschutzbeirat mit dem Entwurf befassen wird. Das Thema steht in der Beiratssitzung am 6. Februar auf der Tagesordnung.
Weitere Infos
Stellungnahme der Naturschutzverbände zum Bebauungsplan Wilfriedstraße (PDF)
Unterlagen zum Bebauungsplan im Onlineportal der Stadt
Stellungnahme der Naturschutzverbände 2020
Entscheidung des Stadtentwicklungsausschuss 2020
Pressebericht Neue Westfälische (24.1.2024)
Pressebericht Westfalenblatt (24.1.2024)
Pressebericht Neue Westfälische FDP-Stellungnahme (25.1.2024)
Pressebericht Westfalenblatt "Ein letztes Stück Ur-Quelle geht verloren" (27.1.2024)
Bildstrecke: Bilder zum geplanten Bebauungsplan Wildfriedstraße / Biohof Bobbert - Stand Januar 2024
Blick über die geplante Baugebietsfläche zum Teutoburger Wald (Grünland in Bildmitte). Rechts: Rad-Gehweg, der z.T. für die Erschließungsstraße überbaut werden soll. Links: Gemüseanbaufläche Biohof Bobbert. Mit der geplanten Bebauung wird es diesen Blick in die Landschaft hier nicht mehr geben. Foto 2024: BUND
Diese Fläche u.a. für den Anbau von Gemüse soll dem Hof jetzt erhalten bleiben. Foto: BUND
Blick zum Hof Bobbert mit dem alten Eichenbestand und Schafweide im Vordergrund. Hofnahe landwirtschaftliche Nutzflächen sind für die Zukunft des Hofes unverzichtbar. Foto: BUND
Ökologisch wertvoller und gesetzlich geschützter Baumbestand prägt den Hof Bobbert. Foto: BUND
Luftbild des B-Plangebietes mit dem Hof Bobbert in Bildmitte. Gut erkennbar der geschützte Baumbestand, der den Hof umgibt. Die Grünlandfläche rechts im Bild soll komplett bebaut werden. Damit werden die hofnahen Landwirtschaftsflächen weiter stark reduziert, die Bebauung rückt weiter dicht an den Hof heran und gefährdet seine Existenz. So, wie mit den neuen Baugebieten im Westen und Süden schon geschehen.
Skizze des B-Planes mit Nutzungsplan für das künftige Dorfgebiet. Linkes Bild: Darstellung der zu schützenden Gehölz- und Baumgruppen und der vorhandenen Hofgebäude. Das Bild veranschaulicht, wie wenig Spielraum es hier für weitere Gebäude gibt, es sei denn auf Kosten der Gehölzgruppen. Rechtes Bild: Mit der braunen Farbe ist das geplante „Dorfgebiet“ gekennzeichnet.
Darstellung im Landschaftsplan als Freiraum mit geschützten Landschaftsbestandteilen und zwei Naturdenkmalen („ND“). Entwicklungsziel: „Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“.
Ausschnitt aus dem Zielkonzept Naturschutz. Dunkelgrün: hohe Schutzfunktion als Landschaftsraum
Biotopverbundflächen laut Biotopverbundsystem des Landes NRW. Mit dem B-Plan Alleestraße sind schon große Flächen hier verloren gegangen.
Planungshinweiskarte Stadtklima. Darstellung von Bebauung möglicherweise betroffener klimawirksamer Bereiche mit einer orangen Umrandung.
Ausschnitt aus dem Regionalplan 2024 (Entwurf 2023). Darstellung des geplanten Wohngebietes als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“
Ausschnitt Flächennutzungsplan. Die Darstellung als Siedlungsgebiet steht im Widerspruch zum Regionalplan und dem Landschaftsplan.
Blick über die geplante Baugebietsfläche zum Teutoburger Wald (Grünland in Bildmitte). Rechts: Rad-Gehweg, der z.T. für die Erschließungsstraße überbaut werden soll. Links: Gemüseanbaufläche Biohof Bobbert. Mit der geplanten Bebauung wird es diesen Blick in die Landschaft hier nicht mehr geben. Foto 2024: BUND
Rad-Gehweg zwischen Wilfriedstraße und Alleestraße. Im Hintergrund Hof Bobbert. Der Weg soll hier vollständig von der Erschließungsstraße überbaut werden. Foto: BUND
Blick über die geplante Baugebietsfläche zum Teutoburger Wald (Grünland in Bildmitte). Rechts: Rad-Gehweg, der z.T. für die Erschließungsstraße überbaut werden soll. Mit der geplanten Bebauung wird es diesen Blick in die Landschaft hier nicht mehr geben. Foto 2024: BUND
Blick zum Hof von Osten mit ökologisch wertvoller und gesetzlich geschütztem Baumbestand. Foto: BUND
Blick über die geplante Baugebietsfläche zum Teutoburger Wald (Grünland in Bildmitte). Mit der geplanten Bebauung wird es diesen Blick in die Landschaft hier nicht mehr geben. Bei Foto 2024: BUND
Blick vom Rad-Gehweg Wilfriedstraße-Alleestraße über die für die Bebauung vorgesehene Fläche zum Teutoburger Wald. Die Fläche links mit dem Gewächshaus soll jetzt nicht mehr bebaut werden. Das für ein Baugebiet vorgesehene Grünland rechts im Bild wird seit Sommer 2023 nicht mehr vom Hof Bobbert bewirtschaftet. Foto: BUND
Blick über die geplante Baugebietsfläche zum Teutoburger Wald (Grünland in Bildmitte). Rechts: Rad-Gehweg, der z.T. für die Erschließungsstraße überbaut werden soll. Mit der geplanten Bebauung würde es diesen Blick in die Landschaft hier nicht mehr geben. Foto BUND
Biohof Bobbert, Auslauffläche für Schweine am Weg zum Hof. Foto: BUND
Glückliche Schweine - Erlebnis Landwirtschaft für Alle! Auslauffläche für Schweine am Weg zum Hof. Foto: BUND
Biohof Bobbert, Schafweide am Weg zum Hof. Foto: BUND
Erlebnis Landwirtschaft für alle! Schafe auf dem Biohof Bobbert. Foto: BUND
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