Kreisgruppe Bielefeld

Mit Bürgereingaben auf Planungen einwirken

21. März 2022 | BUND, Klimawandel, Verkehr, Naturschutz, Bäume

Beteiligungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern in Kommunen -

Aktion des Radentscheid Bielefeld. Foto: BUND

Die aktuellen Planungen für neue „Straßen von Gestern“, andere Eingriffe in Natur und Landschaft, lösen bei Menschen in der Stadt oftmals ein Gefühl der Ohnmacht aus. Dabei gibt es viele Möglichkeiten der Einwirkung auf Planungen wie Protestaktionen und Demonstrationen, Unterschriftensammlungen, Leserbriefe in den Zeitungen und vieles mehr. Noch zu wenig bekannt sind die Möglichketen, auf die Entscheidungen in den gewählten Gremien der Stadt, im Rat, in den Fachausschüssen und den Bezirksvertretungen, einzuwirken. Hier ein Überblick.

1. Bürgereingabe - Anregungen und Beschwerden

Nach § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann sich jede und jeder, auch zusammen mit anderen, mit einer Bürgereingabe Anregungen und Beschwerden an den Rat seiner oder ihrer Stadt wenden. Es muss sich somit um Angelegenheiten drehen, die die Stadt Bielefeld betreffen. Das ist im Paragraf 24 der Gemeindeordnung geregelt. In Bielefeld werden solche Anträge vom Bürgerausschuss behandelt und entschieden.

Infos gibt es hier: https://www.bielefeld.de/node/2632

Weitere Details hier: https://www.bielefeld.de/sites/default/files/dokumente/1_13.pdf

Anträge sind schriftlich an das Rechtsamt einzureichen: Stadt Bielefeld, Rechtsamt, 33597 Bielefeld

Anregungen und Beschwerden an die Bezirksvertretung

Die Anregung oder Beschwerde ist an die Bezirksvertretung zu richten, wenn es um eine Angelegenheit geht, für die sie allein zur Entscheidung berufen ist (sogenannte „bezirkliche Angelegenheit”, § 37 GO NRW, § 7 der Hauptsatzung der Stadt Bielefeld). Die Geschäftsführung obliegt dem zuständigen Bezirksamt.

Formale Anforderungen
Eine Bürgereingabe muss schriftlich eingereicht werden und Name und Adresse der absendenden Person (Petent*in) enthalten. Sie muss handschriftlich unterschrieben werden. Wird eine Petition gemeinschaftlich mit anderen (Interessengruppe, Bürgerinitiative, Verein oder ähnliches) eingereicht, ist eine Ansprechperson zu benennen. Wichtig ist, das Anliegen genau zu beschreiben und ausreichend zu begründen.

Üblicherweise ermittelt die Verwaltung nach dem Eingang des Schreibens den Sachverhalt (die Hintergründe), damit hierüber beraten und entschieden werden kann. Wenn alle Fakten zusammen sind, schreibt sie eine so genannte Beratungsvorlage, über die der Bürgerausschuss dann entscheidet. Falls der Bürgerausschuss in der Sache nicht zuständig ist, wird der Antrag an die zuständige Stelle der Stadt weitergeleitet. Bei Angelegenheiten, über die nur ein Fachausschuss oder der Rat entscheiden kann, ist der Antrag also diesen Gremien vorzulegen.

2. Einwohnerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid

Der Paragraf 24 GO ist nicht die einzige Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, sich zu beteiligen. Weitere partizipative Instrumente sind der Einwohnerantrag, das Bürgerbegehren oder der Bürgerentscheid.

Mit Hilfe eines Einwohnerantrages kann man als Einwohner*in beantragen, dass der Rat über eine Angelegenheit berät und entscheidet, wenn er für diese gesetzlich zuständig ist. Der Einwohnerantrag muss von mindestens 5 Prozent, höchstens jedoch 4.000 Einwohnern der betreffenden Gemeinde unterzeichnet werden.

Daneben ist es möglich, ein Bürgerbegehren beantragen. Hier würden die Bürgerinnen und Bürger an Stelle des Rates bei einer Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden - das nennt sich Bürgerentscheid. Das Bürgerbegehren muss die Frage enthalten, über die entschieden werden soll. Diese muss zusätzlich begründet sein. Mindestens 5 Prozent der Bürger*innen der Stadt bzw. Gemeinde müssen unterzeichnen. Entspricht der Rat dem Bürgerbegehren nicht, so soll innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchgeführt werden.

3. Einwohnerfragestunde

Mit der „Einwohnerfragestunde“ besteht eine weitere Möglichkeit, Themen auf die Tagesordnungen der jeweiligen Sitzungen der Bezirksvertretungen zu setzen. Dies wird durch den § 21 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bielefeld garantiert.

Zur Nachfrage berechtigt sind die Einwohner*innen des jeweiligen Stadtbezirkes. Dabei gilt zu beachten, dass jede*r Fragende die Möglichkeit hat, neben einer Hauptfrage zwei Zusatzfragen zu stellen. Unter den Aspekt der "Fragestunde" fallen jedoch keine Beschwerden oder Anregungen. Diese können mittels der Bürgereingabe an die Stadt adressiert werden.

Die Fragen werden dann von der Bezirksbürgermeisterin bzw. dem Bezirksbürgermeister, die bzw. der den Vorsitz in der Bezirksvertretung hat, wenn möglich sofort beantwortet. Falls dies aus fachlichen Gründen nicht möglich ist, wird die Frage in der darauffolgenden Sitzung beantwortet. Dazu wird dann häufig auch eine Stellungnahme der Verwaltung angefordert.

Auch schriftliche Fragen können bis spätestens eine Woche vor der Sitzung bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Der Eingang wird sofort bestätigt und die Frage auf die Tagesordnung genommen. Falls der bzw. die Fragensteller*in in der folgen Bezirksvertretungssitzung verhindert ist, erhält sie bzw. er eine schriftliche Antwort der zuständigen Stelle oder des zuständigen Fachamtes.

Fragen sollten kurz gefasst sein, sich auf das Wesentliche beschränken und sich auf den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Stadtbezirkes beziehen. Die Einwohnerfragestunde findet in der Regel am Anfang einer jeden Sitzung statt und dauert bis zu 30 Minuten. Fragen und Antworten werden im jeweiligen Protokoll der Sitzungen dokumentiert.

4. Stellungnahmen in Planverfahren

Geht es um ein neues Baugebiet in der Stadt oder eine neue Straße, also um ein größeres Planverfahren, ist in der Regel eine Beteiligung der Öffentlichkeit gesetzlich vorgeschrieben. Einzelpersonen können mit Stellungnahmen Bedenken und Anregungen einbringen. Bei Maßnahmen, die Belange von Natur und Umwelt berühren, müssen die anerkannten Natur- und Unweltschutzverbände aktiv beteiligt werden. In den Bauleitplanverfahren (z.B. für einen neuen Bebauungspan) haben die Bürgerinnen und Bürger in zwei Konkretisierungsstufen Gelegenheit, an den Planinhalten durch Stellungnahmen mitzuwirken.

In der „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit" werden die Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, in Betracht kommende Planungsalternativen und voraussichtliche Auswirkungen der Planung informiert. Jede und jeder hat Gelegenheit, die Inhalte der Planung zu erörtern und sich zu äußern. Dazu wird auch zu öffentliche Erörterungsterminen eingeladen.

Bei der "öffentlichen Auslegung" wird der förmliche Entwurf des Plans  einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt. Jede und jeder kann dazu im Auslegungszeitraum Stellungnahmen zum Entwurf abgeben.

Der Verfahrensträger ist verpflichtet, alle fristgerecht eingehenden Stellungnahmen zu prüfen und fachlich zu bewerten. Diese Aufgabe übernehmen Fachleute, die entweder beim Verfahrensträger arbeiten oder bei einem externen Planungsbüro. Diese Fachleute werden Planer genannt. Bei der fachlichen Bewertung wird entschieden, ob eine Stellungnahme berücksichtigt wird. Möglicherweise muss sogar die Planung angepasst werden. Ein entscheidendes Kriterium bei der Bewertung einer Stellungnahme ist, ob der Einreicher tatsächlich persönlich von der Planung betroffen ist.

Der BUND ist wie die anderen anerkannten Natur- und Umweltverbände bei Naturschutzfragen, Umweltschutzfragen, bei Flächennutzungsplänen, bei Bebauungsplänen und bei besonderen Maßnahmen, die ein Planfeststellungsverfahren erfordern (auch dem Bau von Straßen), regelmäßig beteiligt. Wir geben zu wichtigen Verfahren eine naturschutzrechtliche oder umweltschutzrechtliche Stellungnahmen ab. Wenn wir der Auffassung sind, dass mit einer Genehmigung Umwelt- und Naturschutzrecht verletzt wurde, haben wir als anerkannter Natur- und Umweltverband auch die Möglichkeit, gegen eine solche Entscheidung Klage einzureichen. Beispiele für diese Mitwirkung finden sich in großer Zahl auf unserer Homepage.

 

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