Der Neubau einer Schnellstraße von der A 2 nach Brake ist in Anbetracht der Klimakrise und der dringend notwendigen Mobilitätswende eine Planung von Vorgestern. Obwohl nach abgeschlossenem Planfeststellungverfahren Baurecht vorliegt, fordern Umwelt- und Verkehrsverbände völlig zu Recht ein Moratorium mit erneuter Überprüfung. Baurecht heißt nicht Baupflicht! Die Straße fördert den Autoverkehr, wird mehr Kraftfahrzeuge von der A 2 in Richtung Brake und Herforder Straße locken. Hier soll dann die Herforder Straße zur Aufnahme von mehr Autoverkehr vierspurig neu gebaut werden. Im klaren Widerspruch dazu stehen die zeitgleichen Planungen zum Ausbau des Radverkehrsnetzes im Bielefelder Norden.
Der BUND hat schon bei Planungsbeginn mit zwei Stellungnahmen die Fragwürdigkeit dieser Straße fundiert nachgewiesen. Wir veröffentlichen deshalb hier die beiden Stellungnahmen von 2008 und 2011. Die darin formulierten Kritikpunkte und Bedenken wurden im weiteren Verfahren leider ignoriert. Grundsätzliche Bedenken wurden zuvor bereits 1998 im Rahmen des Linienbestimmungsverfahrens geltend gemacht. Die über das Landesbüro der Naturschutzverbände eingebrachten Stellungnahmen wurden damals vom Prof. Dr. Roland Sossinka (Vorstand der Kreisgruppe und Bevollmächtigter für den BUND NRW) eingebracht.
Hier einige Kernaussagen der Kritik. In beiden Stellungnahmen weist der BUND besonders auf nicht vertretbare Eingriffe in schutzwürdige Naturräume aufmerksam:
„Die überdimensionierte Planung führt zu sehr schwerwiegenden nicht ausgleichbaren Eingriffen in Natur und Landschaft. So werden wertvolle Teile von Landschaftsschutzgebieten nachteilig verändert, es kommt zum Verlust von nicht ausgleichbaren Biotoptypen (Flussniederung, Überschwemmungswiesen, wertvolle alte, artenreiche Obstwiesen) und deren spezifischen Lebewesen incl. streng geschützter Arten. Quartiere und Jagdhabitate von besonders geschützten Tierarten (Fledermäuse) werden zerstört und Überschwemmungswiesen überbaut. Der Bau der L 712n wird zur Zerschneidung und Minderung des Wertes von Erholungsräumen führen. (…) Als Gesamtfazit ist zum Artenschutz festzustellen, dass die beantragte Plantrasse zumindest in der Form des vorgelegten Bauentwurfes aus artenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig ist.“ Auf die besondere Betroffenheit der hochwertigen Lebensräume der Aa-, Lutter-, Johannisbach- und Hellebachauen sowie des Elverdisser Waldes wird besonders hingewiesen. Sofern an der Straßenplanung festgehalten würde, zeigt der BUND darin wie bei solchen naturschutzfachlichen Stellungnahmen üblich auch auf, an welchen Stellen dringend noch Änderungen zur Minimierung der Eingriffe und weitere Untersuchungen erfolgen müssen.
Auch auf eine unzureichende Bedarfsbegründung und dabei auf die Unvereinbarkeit mit dem dringend notwendigen Klimaschutz hat der BUND schon 2011 hingewiesen: „In Zeiten, da bundes- und landesweit Maßnahmen zur Begrenzung der Klimaerwärmung und des Biodiversitätsverlustes propagiert werden, ist die nach wie vor überdimensionierte Kfz-Verkehr fördernde Planung anachronistisch und zurückzuweisen.“
BUND-LB-Stellungnahme_ zur L 712n 28-05-2008 (PDF)
BUND-LB-Stellungnahme_zur L 712n 17-03-2011 (PDF)
Broschüre-Bürgerinitiative L 712 NICHT SO e.V.-2010 (PDF)
Bildstrecke: Planung der L 712n - eine neuen Schnellstraße vom der A2 nach Brake