Kreisgruppe Bielefeld

Keine Waldrodung für eine Kita – Landschaftsschutz erhalten

20. Januar 2022 | Bäume, Bielefelder Wald, BUND, Lebensräume, Naturschutz, Wälder

BUND: Bebauungsplan Hasbachtal nicht genehmigungsfähig

Eine bauvorbereitende Flächenräumung mit Rodung von Wald läuft schon seit 2018, obwohl der Bebauungsplan noch nicht verabschiedet ist. Fotos: BUND

Bielefeld 18.01.2022 |„Für eine neue Kindertagestätte Wald zu roden ist in einer Stadt des Klimanotstandes nicht vermittelbar“, so der BUND-Naturschutzexperte Prof. Roland Sossinka zum vorliegende Bebauungsplan Hasbachtal. Der BUND fordert deshalb in einer Stellungnahme deutliche Änderungen. „Der Plan beansprucht ohne Not freie Landschaft, vernichtet jahrzehntealte Waldstrukturen, hat negative Auswirkungen auf das lokale Klima und verringert die Artenvielfalt der
Region“, heißt es dazu in der Stellungnahme, die auch dem Naturschutzbeirat in seiner nächsten Sitzung vorgelegt wird.  

Bei der Ursprungsfläche handele es sich nicht wie in den Plänen behauptet um eine Brachfläche, sondern um jahrzehntealten Mischwald ohne Bebauungsplanung. Leider sei ein Teil dieser Waldfläche seit 2018 aus Sicht des BUND illegal gerodet worden. „Dennoch hatten sich dort schon wieder Bäume und Sträucher angesiedelt. Die Wiederbewaldung war hier voll im Gang“, sagt dazu Prof. Sossinka. Durch weitere bauvorbereitende Arbeiten sei jetzt aber ein Großteil dieser Grünflächen wieder zerstört worden. Obwohl der Bebauungsplan noch nicht verabschiedet ist. Besonders durch die Auftürmung einer nicht genehmigten Bauschuttdeponie bei Abrissarbeiten auf dem Gelände habe die Vegetation und besonders der Baumbestand erheblichen Schaden
erlitten.

Im Nordostteil des Plangebietes, noch geschützt als wertvolle freie Landschaft, sei noch ökologisch wertvoller Wald erhalten. Hier setze der Landschaftsplan als Entwicklungsziel fest: „Erhalt einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“. Auch unbedingt erhaltenswert sei der Waldrest im Westen, auch wenn er durch die Arbeiten auf dem Gelände schon Schaden genommen hat.

Die geplante Einleitung von Oberflächenwasser in den kritisch belasteten Hasbach widerspricht aus Sicht des BUND den gesetzlichen Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Der Bebauungsplan müsse so geändert werden, dass Oberflächenwasser im Bereich des Baugebiets zurückgehalten und zur Versickerung gebracht wird. Prof. Sossinka: „Die geplante Zerstörung von Wald ist zudem unvereinbar mit dem Klimaanpassungskonzept der Stadt. Weder die im Plan vorgesehenen Stellplatz-Bäumchen noch Grünflächen können die günstigen Klimaeffekte geschweige denn die CO²-Speicherfähigkeit des Waldes ausgleichen“.

Besonders kritisch sieht der BUND die Planung einer Kita am äußersten Rand einer Siedlungsfläche. Der Bedarf für den Bau einer Kita in diesem Bereich von Dornberg wird dabei nicht in Frage gestellt. „Aber dafür muss ein an den öffentlichen Nahverkehr gut angebundener, für alle Kinder und Familien gut erreichbarer zentraler Standort im Wohngebiet vorgesehen werden. So wie er im benachbarten Baugebiet Hollensiek auch festgesetzt, aber bisher noch nicht gebaut wurde“, heißt es dazu. Der jetzt geplante, dezentrale Standort provoziere täglich viele Anfahrten mit Elterntaxis über eine schmale Straße, die vom Ausbauzustand dafür nicht geeignet sei. Mit dem Anliegen der Verkehrswende in der Stadt sei das absolut nicht vereinbar. Hier setzt sich der BUND für eine klare Korrektur des Planes ein: Der im Außenbereich des gültigen Landschaftsplans stehende Nordteil des Baugebietes mit dem wertvollen Baumbestand dürfe dafür nicht geopfert werden.

Ausführliche BUND-Stellungnahme zum B-Plan Hasbachtal (PDF)

Bericht im Westfalenblatt vom 23.10.2019

Bericht der NW vom 16.2.2020

 

 

 

 

 

 

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