Kreisgruppe Bielefeld

Expansion von Christinen-Brunnen auf Kosten des Landschafts-, Wasser- und Klimaschutzes

01. September 2020 | BUND, Bäche, Klimawandel, Lebensräume, Naturschutz

BUND: Neues Gewerbegebiet an der Gütersloher Straße nicht genehmigungsfähig

Blick von der Aue des betroffenen Tüterbaches über das B-Plangebiet zum Ummelner Ortszentrum. Mehrere Meter hohe Industriebauten werden möglicherweise bald diesen Blick versperren. Foto: BUND  (Foto: BUND)

Bielefeld 1.9.2020: Vor der heutigen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses fordert der BUND die Stadt Bielefeld auf, den Bebauungsplan für ein über 10 ha großes Gewerbegebiet in Ummeln nicht zu genehmigen. In Anbetracht der akuten Klimakrise und auch zum Schutz unserer Wasserversorgung ist aus Sicht des BUND ein solcher Eingriff in den Landschafts- und Grundwasserschutz nicht zu verantworten. 

Mit dem jetzt vorgelegten Bebauungsplan „Gütersloher Straße“ ist einer der massivsten Eingriffe in den Landschaftsschutz im Bielefelder Süden der letzten Jahrzehnte geplant. Die 10 ha große Fläche, die Christinen-Brunnen mit einer zusätzlichen Produktionsstätte überbauen will, war im Regionalplan bis vor wenigen Jahren noch als „Bereich zum Schutz der Natur“ und als Bereich für den „Grundwasser- und Gewässerschutz“ ausgewiesen. Dass soclh ein Vorhaben jetzt in der "engeren Wasserschutzzone IIIA" umgeetzt werden soll, ist für den BUND nicht nachvollziehbar.  

Bereits 1989 hat der Rat der Stadt beschlossen, neuen Bebauungsplänen in Trinkwasser-Schutzgebieten nicht mehr zuzustimmen, diesen Beschluss für diesen Standort aber 2014 wieder aufgehoben. Der betroffene Wasserwerks-Brunnen „Sportplatz“ der Stadtwerke Bielefeld GmbH, der eine gute Ergiebigkeit und Qualität aufwies, wurde 2005 geschlossen, um eine gewerbliche Entwicklung zu ermöglichen. Ohne Planungssicherheit hat die Firma Gehring-Bunte die entsprechenden Flächen schon vor vielen Jahren erworben. 

Bisher war „Stand der Dinge“, dass der Bebauungsplan erst nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Rechtmäßigkeit der Planfeststellung der B 61n (Umgehung Ummeln) und der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts weiterverfolgt werden kann. Letztgenannte Entscheidung steht noch aus. Dass jetzt noch kurz vor den Kommunalwahlen ein solcher Plan, der fast 5 Jahre „geschlummert“ hat, von Politik und Verwaltung aktiviert wird, überrascht. Unverständlich, dass die Vorlage in der Bezirksvertretung Brackwede und im Stadtentwicklungsausschuss eher behandelt wird als im Naturschutzbeirat. 


Auch im Zielkonzept Naturschutz der Stadt Bielefeld wird die Fläche als „Landschaftsraum mit hoher Naturschutzfunktion“ eingestuft. Im rechtsgültigen Landschaftsplan ist die Fläche Landschaftsschutzgebiet. Bisher bildet die überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche noch einen ökologischen Puffer am Ortsrand von Ummeln. Einschließlich der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen verlieren die Bielefelder Bauern bei Umsetzung der Planungen weitere über 15 ha wertvolle Landwirtschaftsflächen.

Besonders kritisch ist aus Sicht des BUND, dass die neue Gewerbefläche viel zu dicht an die schützenswerte Aue des ökologisch wertvollen Tüterbaches heranreichen soll. Zudem sollen für die Anbindung des Gewerbegebietes die Gütersloher Straße und der Pivitsweg massiv ausgebaut werden. Eine Baumreihe der Allee soll abgeholzt werden.

Aus all diesen Gründen hat der Naturschutzbeirat der Stadt diese Planung schon 2014 abgelehnt. Alternativstandorte, die aus Sicht des Beirats besser geeignet wären, wurden damals nicht weiter geprüft.

Im vergangenen Jahr hat der Rat der Stadt Bielefeld den Klimanotstand anerkannt. Zu dem Maßnahmepaket, das damit in die weitere Beratungen gegangen ist, gehört auch, alle Bauplanungen in Hinblick auf Klimawirksamkeit zu prüfen. Großflächige Bebauungen, die zu Grünverlusten und Bodenversiegelungen führen, greifen besonders stark in das Stadtklima ein. Eine gesicherte Trinkwasserversorgung und die Erhaltung der Biodiversität müssen aus Sicht des BUND Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben.  Mineralwasser-Produktion ist nie nachhaltig. Trinkwasser aus der Leitung steht Mineralwasser aus der Flasche in nichts nach. 

Nicht nachvollziehbar ist für den BUND, dass ausgerechnet die Firma Christinen-Brunnen so massiv in den Landschafts- und Wasserhaushalt in Ummeln eingreifen will. Der Betrieb profitiert vom Naturpotenzial Bielefelds, fördert in unserer Stadt das für die Getränkeproduktion benötigte Wasser. Dafür, dass weiterhin Wasser in guter Qualität und großen Mengen gefördert werden kann, sind stabile Wälder und eine intakte Natur mit unversiegelten Böden unverzichtbar. Dass das Unternehmen jetzt sogar ein vorhandenes Wasserschutzgebiet, das für eine sichere Wasserversorgung ausgewiesen wurde, zerstören will, ist völlig unverständlich. Der BUND appelliert deshalb an das Unternehmen, auf die Bebauung an dieser Stelle zu verzichten.

Weitere Infos:

BUND-Stellungnahme vom 7.11.2015 zur Änderung des Regionalplans

Beschluss des Landschaftsbeirats vom 112.2014 (Protokollauszug) 

 

Bildstrecke Bebaungsplan Christinen-Brunnen

Bilder zum geplanten Gewerbegebiet Ummeln / Gütersloher Straße. Landschaftsschutzgebiet mit Tüterbachaue und Landwirtschaftsflächen. Auszüge aus dem Bebauungsplan der Stadt Bielefeld. 

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