Als fachlich völlig unverständlich kommentierten Prof. Roland Sossinka vom BUND Bielefeld und der stellvertretende BUND Landesvorsitzende Bernd Meier-Lammering die Entscheidung der Bezirksregierung Detmold, die die Asphaltierung einer parallelen Rollbahn neben der Start- und Landebahn am Flugplatz Windelsbleiche auf dem geschützten „62er Biotop“ genehmigt hat. Zuvor hatte die untere Landschaftsbehörde in Bielefeld aufgrund massiver naturschutzrechtlicher Bedenken in einer fundierten und ausführlichen Begründung dem Flugplatzbetreiber den Bau der Rollbahn versagt.
Diese Bedenken wurden dann von der Bezirksregierung unter der neuen Leitung der FDP- Regierungspräsidentin Frau Thomann-Stahl beiseite gefegt und eine Ausnahmegenehmigung vom Biotopschutz nach §62 Landschaftsgesetz erteilt. Meier-Lammering: „Die vorgeschobene Argumentation war die angebliche Sicherheitserhöhung durch die parallele Rollbahn. Von uns vorgeschlagene Alternativen, wie z.B. Ampelschaltungen mit Induktionsschleifen wurden gar nicht in Betracht gezogen.“
Direkt nach Erteilung der Genehmigung am Feitagmorgen wurde begonnen, den Magerrasen zu beseitigen. Der BUND erfuhr allerdings erst nachmittags von der Entscheidung, so dass nichts mehr unternommen werden konnte. Am Samstag war dann bereits der größte Teil der Magerrasenfläche abgebaggert. Bei der Schnelligkeit mit der der Bagger zum Einsatz kam, und in Anbetrcht der Tatsache, dass der Bescheid dem BUND erst am Freitag Nachmittag zur Kenntnis gegeben wurde, könnte man vermuten, dass Flughafenbetreiber und Bezirksregierung Hand in Hand spielten, um möglichst vollendete Tatsachen zu schaffen. "In meinen Augen ist dieses ein abgekartetes Spiel zwischen der Bezirksregierng und Flugplatzbetreiber", so Meier-Lammering.
Trotz zum Teil vollendeter Tatsachen entschied sich der BUND-Landesverband mit finanzieller Unterstützung der Stiftung für die Natur Ravensberg zu einer Anfechtungsklage, da Magerrasen eine hohe Regenerationsfähigkeit besitzen und bei Wiedereinbringung des Bodens der ursprünglichen Zustand in wenigen Jahren hätte wieder hergestellt werden können. Zunächst konnte mit Anordnung eines sofortigen Baustopps ein Erfolg vor Gericht errungen werden. Doch konnte letztlich der Magerrasen nicht gerettet werden, da das Verwaltungsgericht Minden letztlich den Eilantrag des BUND mit dem Hinweis abwies, dass der Widerspruchsbescheid der Bezirksregierung formell rechtens sei.
Das Gericht stellte fest, dass die Bezirksregierung innerhalb des durch das Landschaftsrecht gegebenen planerischen Ermessensspielraum gehandelt habe und der BUND im Anhörungsverfahren beteiligt gewesen sei. Meier-Lammering: “Es ist erschreckend, wie hier wieder einmal der Ermessensspielraum von der Landschaftsbehörde, deren originäre Aufgabe der Schutz der Landschaft ist, zu Ungunsten der Natur ausfiel. Es hat sich mal wieder gezeigt, dass solange formal alles korrekt gelaufen ist, wir (der BUND) keine Chancen haben, gegen auch sachlich völlig fragwürdige Entscheidungen anzugehen. Einerseits können wir nur beklagen, was wir bereits im Verfahren bemängelt haben, andererseits argumentierte das Gericht, dass von uns in der Klage keine neuen Argumente vorgebracht wurden. Diese Argumentation des Gerichts torpediert den Sinn der Verbandsklage“. Finanziell unterstützt wurde die Naturzerstörung im übrigen durch eine 6stellige Summe an Landeszuschüssen.
Bildstrecke: Bilder und Presseartikel zum Streit um den Flugplatzausbau 2006