Kreisgruppe Bielefeld

BUND-Klage Riding Ranch: Stadt Bielefeld akzeptiert Urteil

27. Oktober 2023 | BUND, Lebensräume, Naturschutz

Hagedorn will Berufung beim OVG beantragen. Vom BUND geforderte Aufklärung bleibt auf der Tagesordnung.

Die Baugenehmigung hat das Verwaltungsgericht aufgehoben. Die Stadt verzichtet auf Rechtsmittel. Werden die begonnenen Bauten jetzt zurück gebaut? Foto: BUND

Bielefeld, 27.10.2023 | Die Stadt Bielefeld will sich nicht um die Zulassung einer Berufung beim Oberverwaltungsgericht bemühen. Das gab gestern Oberbürgermeister Pit Clausen gegenüber der Presse bekannt. Damit akzeptiert die Stadt das Urteil des Verwaltungsgerichtes Minden, mit dem die Baugenehmigung für die „SL Riding Ranch“ aufgehoben wurde. Am gleichen Tag gab der Anwalt von Barbara Hagedorn bekannt, dass seine Mandantin die Berufung beantragen wolle. Bis zu dieser Entscheidung bleibt das Verfahren offen. Und so lange soll es so die Auskunft der Stadt auch keine Entscheidung über einen möglichen Rückbau der begonnenen Reitanlage geben.

Nach mündlicher Verhandlung war das Verwaltungsgericht Minden am 20.9.2023 der Klage des BUND NRW gegen den Bau der Riding Ranch gefolgt und hatte die Baugenehmigung – auch in der Fassung der Nachtrags-Baugenehmigung vom 1.7.2022 – aufgehoben. Eine Berufung wurde vom Verwaltungsgericht nicht zugelassen.

Petra Schepsmeier hatte für den BUND nach dem Urteil festgestellt: „Die Baugenehmigung durch die Stadt Bielefeld war der Fehler. Das Gericht hat klargestellt, dass gerade bei solchen Vorhaben wegen der Missbrauchsgefahr eine besonders strenge Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nötig ist. Diese hat das Baudezernat vermissen lassen und dabei selbst die kritischen Hinweise der Landwirtschaftskammer ignoriert, die dem Vorhaben ausdrücklich nicht zugestimmt hatte“.

Gestern hat das Bauamt diesen Vorwurf zurückgewiesen. Laut Bericht in der NW äußerte dazu Bauamtsleiter Lars Bielefeld: „Wir haben uns die Entscheidung zur Erteilung nicht leicht gemacht. Wir haben lange geprüft, wir haben viele Unterlagen nachgefordert. Und das verstehe ich unter einer ernsthaften und strengen Prüfung“. Dabei habe es keine Zweifel an der Ernsthaftigkeit gegeben, dass Barbara Hagedorn dort einen landwirtschaftlichen Betrieb errichten wolle.

Der BUND hat genau dazu in seinem Offenen Brief konkrete Fragen gestellt, auf die die Vertreter der Stadt bisher keine Antworten gegeben haben. Die vom BUND deshalb in der Sache geforderte „umfassende Aufklärung“ der Vorgänge, die zu dieser rechtswidrigen und vermutlich für die Stadt kostenträchtigen Baugenehmigung geführt haben, bleibt auf der Tagesordnung.

Neue Westfälische 27.10.23 - Erklärung Stadt zum Urteil

Westfalenblatt 27.10.2023 - Erklärung Stadt zum Urteil 

Neue Westfälische 26.10.23 -Politik verweigert Klärung

Baugenehmigung aufgehoben- Urteil des VG Minden (PDF)

Baugenehmigung aufgehoben - Urteil des VG Minden (oppenjur.de)

 

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