Kreisgruppe Bielefeld

Wie geht es weiter mit der Renaturierung der Gewässer?

14. Mai 2021 | Bäche, BUND, Flüsse & Gewässer

BUND schreibt an den Oberbürgermeister zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Stadtgebiet

So wie auf diesem Bild kann sich jetzt auch der Schwarzbach naturnah entwickeln. Hier ist jetzt auch Platz für standortgerechte Ufergehölze wie Weiden und Erlen. Foto: BUND

Der BUND verfolgt mit Sorge, dass seit Jahren die nach der Wasserrahmenrichtlinie notwendigen Arbeiten an den Fließgewässern nicht vorankommen. Das gesetzlich vorgegebene Ziel, bis 2027 alle Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu bringen, wird verfehlt, wenn nicht alle Anstrengungen im Gewässerschutz darauf konzentriert und verstärkt werden. Deshalb bitte der BUND  in einem Schreiben an den Oberbürgermeister um einen Bericht zum Stand der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmepläne. Das Schreiben hat folgenden Wortlaut:

Sehr geehrter Oberbürgermeister Clausen,

Bielefeld ist eine Stadt der Bäche. Das Stadtgebiet wird von über 70 Bachläufen durchzogen, die als Wasser-Lebensräume, Grünzüge und für den Biotopverbund von großer Bedeutung sind. Allerdings wird ihre ökologische Wirkung dadurch beeinträchtigt, dass sie noch überwiegend in einem eher naturfernen Zustand sind.

Wie Ihnen bekannt ist fordert die EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) bis spätestens 2027 die Herstellung eines guten ökologischen Zustands aller Oberflächengewässer. Dies betrifft sowohl die berichtspflichtigen als auch die nicht-berichtspflichtigen Gewässer im Stadtgebiet.

Im Koalitionsvertrag von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Partei DIE LINKE heißt es: „Fließgewässer schützen wir durch hinreichende Pufferzonen zu Landwirtschaft, Bebauung und Straßen. Bielefelder Flussläufe werden wir gemäß EU-WRRL renaturieren“. Als Umweltverband begrüßen wir dieses Bekenntnis zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Aufgrund der geringen Fortschritte in den letzten Jahren fragen wir uns aber, wie diese Ziele jetzt umgesetzt werden.

Konkrete Nachfragen dazu im Naturschutzbeirat wurden bisher seitens des Umweltamtes dahingehend beantwortet, dass dieses Ziel in Bielefeld voraussichtlich nicht zu erreichen ist, da erst ein relativ geringer Teil der erforderlichen

Maßnahmen umgesetzt wurden. Auch eine Perspektive bzw. ein Zeitplan für die Umsetzung - wie vom BUND gefordert - wurde nicht genannt. Hinzu kommt das Problem, dass die bisherigen Fördermittel des Landes für die Umsetzung wohl nicht ausreichen.

Wir machen darauf aufmerksam, dass eine Aufgabe der Ziele der EU-WRRL gegen geltendes Recht verstoßen würde. Der Rat der Stadt und Sie als Oberbürgermeister stehen in der Verantwortung, dass im Stadtgebiet geltendes Recht umgesetzt wird.

Wir möchten Sie auf diesem Hintergrund bitten

- in einem Zeit- und Umsetzungsplan die nötigen Schritte zur Umsetzung der EU-WRRL im Stadtgebiet zu skizieren,

- die Verwaltung so mit Personal und Sachmitteln auszustatten, dass ein gesetzeskonformes Abarbeiten der gesetzlichen Vorgaben nach der EU-WRRL möglich wird,

- dabei die Natur- und Umweltschutzverbände, und besonders den Naturschutz-beirat, zu beteiligen,

- unsere Forderung gegenüber der Landesregierung zu unterstützen, dass für die Umsetzung der EU-WRRL ausreichende Fördermittel seitens des Landes bereit-gestellt werden.

Bis zum 22.Juni 2021 kann zum 3. Bewirtschaftungsplan eine Stellungnahme abgegeben werden. Der BUND Bielefeld geht davon aus, dass auch die Stadt Bielefeld eine Stellungnahme abgeben wird. Diese sollte vor Abgang so rechtzeitig den Naturschutzverbänden zur Kenntnis gegeben werden, dass diese auch dazu Stellung nehmen können.

Die gesetzlichen Regelungen in der EU-WRRL sehen bei der Umsetzung eine breite Bürgerinformation und einen Bürgerdialog vor. Deshalb schlagen wir vor, dass das Umweltamt spätestens Mitte Mai einen Informationstermin für interessierte Bürger*innen anbietet.

Da die Umsetzung der EU-WRRL eine Prioritätensetzung für die berichtspflichtigen und nicht berichtspflichtigen Gewässer im Hinblick auf die gesetzlich vorgegebene Zielerreichung 2027 erfordert und mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden ist, sollten auch die Bezirksvertretungen, die zuständigen Ausschüsse (AfUK und Stadtentwicklungsausschuss) und der Rat informiert werden.

In den bisher vorliegenden Entwürfen für eine "Bielefelder Nachhaltigkeitsstrategie" (siehe TO der nächsten Sitzung des AfUK) fehlt bisher noch der Themenbereich Gewässerschutz. Aufgrund seiner Bedeutung gerade für die Stadt Bielefeld sollte das Thema noch eingearbeitet werden.

Für eine Stellungnahme bedanken wir uns.

Zur Übersicht