Kreisgruppe Bielefeld

Rodungen am Schloßhofbach gefährden wertvolle Auen-Lebensräume

06. Mai 2021 | Bäume, Bielefelder Wald, Flüsse & Gewässer, Naturschutz, Lebensräume

BUND nimmt Stellung zu Baumfällungen am Schloßhofbach

Große Holzmengen der gefällten Bäume lagern noch in der Aue des Schloßhofbaches. Foto: BUND

Die massiven Baumfällungen am Schloßhofbach lassen sich nicht mit Verkehrssicherheit begründen. Der massive Eingriff in die Aue gefährdet aber wichtige Naturschutzziele, so der BUND in einer Stellungnahme. Betroffen ist ein ökologisch besonders wertvoller Abschnitt des Bachlaufes nahe der Westerfeldstraße. Hier mäandriert der Bach in einer naturnahen Aue mit Baumbeständen und feuchten Wiesen. Nach dem Zielkonzept Naturschutz der Stadt wird der Bachabschnitt als „Fläche mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz im Siedlungsbereich“ bewertet. Die Naturschutzverbände haben erst kürzlich in ihrer Stellungnahme zum Regionalplan den Bach hier als „Bereich zum Schutz der Natur“ bewertet, also als potenzielles Naturschutzgebiet.

Genau in diesem Bereich hat der Umweltbetrieb massiv Bäume gefällt. Zwischen der Grabelandanlage und dem Bach oberhalb der Westerfeldstraße wurde ein etwa 10 Meter breiter Streifen flächig gerodet. Jetzt liegen hier in der Aue nahe am Bach auf größeren Flächen mehrere Meter hoher Haufen mit den
Holzresten. Bleiben diese großen Mengen organisches Material hier so liegen, besteht die Gefahr der Nährstoffanreicherung in der Aue. Zudem erleidet hier die typische Bachvegetation Schaden. Aus Sicht des BUND müssen diese Holzmassen - abgesehen von wenigen Totholz-Einzelstämmen – dringend aus der Aue entfernt werden. Warum der viele Müll, der hier teilweise flächig in der Aue liegt, bei der „Pflegeaktion“ nicht aufgesammelt und ordnungsgemäß entsorgt wurde, ist ebenfalls nicht nachvollziehbar.

Der Umweltbetrieb begründet die Maßnahme mit notwendiger Verkehrssicherungspflicht. Von den Bäumen sei eine Gefahr für Menschen in der benachbarten Gartenanlage ausgegangen. Aus Sicht von BUND-Fachleuten ist diese Begründung an den Haaren herbeigezogen. Wenn hier von einzelnen Bäumen eine Gefahr ausging,  hätte es genügt, diese einzelnen Bäume an Ort und Stelle zu fällen. Das flächige Roden eines Baumbestandes hat mit gezielter Verkehrssicherung nichts zu tun. Wenn man dieser „Philosophie“ von Verkehrssicherheit folgt, müsste man in der Stadt viele tausend Hektar Gehölzbestände entlang von Verkehrswegen und Privatgrundstücken roden. Das wäre aber gerade in Anbetracht von Klimakrise und Artensterben völlig inakzeptabel.

Mit Blick auf die Zukunft erneuert der BUND seine Forderung, dass bei allen für den Naturschutz relevanten Flächen vor solchen Eingriffen eine vorherige Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde stattfinden muss. Eine vorherige Beteiligung der Bezirksvertretungen und des Naturschutzbeirates sei ebenfalls sinnvoll. Der BUND erwartet vom Umweltbetrieb, dass er künftig Verkehrssicherungsmaßnahmen bei Gehölzbeständen auf das absolut fachlich Notwendige beschränkt und bei ökologisch eindeutig wertvollen Flächen besonders sensibel vorgeht.

Bilddokumentation Baumfällungen Schloßhofbach

Bildstrecke: Baumfällungen in der Aue des Schloßhofbaches. Bilder Anfang Mai 2021. 

Zur Übersicht