Bäche sind einzigartige, artenreiche Lebensräume. Im Netz der Grünflächen sind Bäche eine Bereicherung mit hohem Erlebniswert. Leider befindet sich ein Großteil der Bachläufe in Bielefeld aufgrund von Eingriffen in einem schlechten ökologischen Zustand. Dies gilt besonders für die Weser-Lutter. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschlands (BUND) setzt sich deshalb dafür ein, bei der Umgestaltung des Lutter-Grünzuges der Lutter mehr Raum für eine naturnahe Entwicklung einzuräumen. Aus Sicht des BUND wäre das kein Widerspruch zur Nutzung der Lutter-Aue als Grünfläche für Freizeit und Erholung.
Eine naturnahe Umgestaltung der Lutter wird auch von Seiten des Gesetzgebers gefordert. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert für alle Fließgewässer bis spätestens 2027 einen guten ökologischen Zustand. Insbesondere wird gefordert, einen freien Abfluss ohne Staustufen („Durchgängigkeit“) herzustellen. An der Lutter mit seinen Stauteichen ist dieses Ziel offensichtlich nur zu erreichen, wenn zumindest auf einen Teil der angestauten Wasserflächen verzichtet wird.
Im Konzept ist dazu vorgesehen, die neue Lutter nahezu kanalartig auf sehr begrenzter Fläche an der einen Seite des neuen „Luttersees“ entlang zu leiten. Im Sinne einer naturnahen Entwicklung des Bachlaufes ist das zu wenig. Für einen guten ökologischen Zustand eines Gewässers ist nicht nur der Wasserkörper zu betrachten. Auch naturnahe Uferbereiche und die Gewässer-Aue gehören dazu. Aus Sicht des BUND sollte zumindest ein schützender Gewässerrandstreifen vorhanden sein, in dem der Bach in geringem Umfang natürliche Dynamik entfalten kann und gewässertypische Pflanzen und Tiere Platz finden. Das würde auch den Erlebniswert erhöhen. Erfreulich ist, dass solche Flächen in einem kleinen Abschnitt im Bereich des aufzugebenden Stauteiches II eingeplant sind.
Die Stadt Bielefeld hat die Deklaration "Biologische Vielfalt in Kommunen" unterzeichnet. Damit hat sich die Stadt verpflichtet, den Erhalt der biologischen Vielfalt als Grundlage einer nachhaltigen Stadt- und Gemeindeentwicklung verstärkt zu berücksichtigen. Dazu gehört es auch, konkrete Maßnahmen zum Schutz der bedrohten biologischen Vielfalt zu ergreifen. In Deutschland werden über 70 Prozent aller Lebensräume als bedroht eingestuft, und dazu gehören besonders auch die Lebensräume der Fließgewässer.
An der Weser-Lutter haben wir die Chance, zugleich zum Erhalt der biologischen Vielfalt, zur Biotopvernetzung und zur Schaffung von Naturerfahrungsräumen beizutragen. Keineswegs müssen dabei Menschen ausgeschlossen werden, wie es viele Beispiele z.B. aus Gütersloh und Soest zeigen. Die Nutzung des Lutter-Grünzuges für Erholungszwecke stellen wir nicht in Frage! Aber das vorliegende Konzept berücksichtigt unzureichend die Belange des Natur- und Artenschutzes sowie des Gewässerschutzes. Hier muss aus Sicht des BUND nachgebessert werden.