Kreisgruppe Bielefeld

Waldrodung in Sennestadt: Umweltverbände fordern Einstellung des Bebauungsplanverfahrens und Wiederaufforstung

07. Februar 2020 | Bielefelder Wald, BUND, Naturschutz

Presseerklärung der vier Bielefelder Umweltverbände BUND, NABU, pro grün und Naturwissenschaftlicher Verein zur Rodung eines Waldes in Sennestadt

Waldrodung Sennestadt - gefällte Rotbuchen, z.T. über 100 Jahre alt  (Foto: A. Niemeyer-Lüllwitz)

An der Verler Straße in Sennestadt wurde in den vergangenen Wochen eine Waldfläche gerodet. Geplant ist hier im Rahmen des Bebauungsplanes „Wohnen an der südlichen Donauallee“ - I/St 54
ein ca. 4,5 ha großes Baugebiet mit etwa 50 Wohneinheiten. Der hierzu notwendige Bebauungsplan befindet sich jedoch noch im Aufstellungsverfahren. Der Naturschutzbeirat hatte in einer ersten Beteiligung durch die untere Naturschutzbehörde unter anderem gefordert, zumindest Waldrandflächen u.a. an der Bahnlinie als biotopverbindende Bereiche, sowie wertvolle Einzelbäume zu erhalten. Konkret wurde gefordert: „Erhalt des Waldcharakters nördlich der Bahnlinie als westöstliche Biotop-verbundachse“. Im Wald waren bei Untersuchungen verschiedene seltene und gefährdete Tierarten, darunter Fledermäuse, festgestellt worden.  Dennoch wurde der Wald jetzt bis zur Bahnlinie gerodet. Gefällt wurden auch besonders wertvolle Eichen und Buchen, darunter eine Stieleiche mit einem Stammdurchmesser von ca. 120 cm und einem geschätzten Alter von über 200 Jahren.

Die vier Umweltverbände haben für das anstehende Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplan weitere Anregungen und Bedenken vorbereitet. Alle Naturschutzforderungen sind inzwischen jedoch obsolet; denn der Investor hat den Wald komplett gerodet.

Wir halten dies für einen gravierenden Vorgang und vertreten die Auffassung, dass die Stadt Bielefeld als Trägerin der Bauleitplanung das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan I/St 54 einstellen und den Investor auffordern muss, die Gesamtfläche wieder aufzuforsten.

Für uns ist der Umgang der Stadt Bielefeld mit dieser Handlungsweise des Investors auch deshalb von erheblicher Bedeutung, weil die Vertreter unser Verbände im Naturschutzbeirat zunehmend den Eindruck gewinnen, dass ihre Mitwirkung in Planungsverfahren folgenlos bleibt.

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